Das Covid-19-Virus breitet sich in Ostasien weiter aus. Aida Cruises hat wegen zunehmender Einschränkungen nun acht geplante Kreuzfahrten in die Region abgesagt. Was Urlauber nun wissen müssen.
Das Coronavirus sorgt nicht nur im Luftverkehr, sondern auch bei Kreuzfahrten für Einschränkungen. Jüngstes Beispiel ist Aida Cruises: Die Reederei sagt wegen des Coronavirus Sars-CoV-2 seine noch bis April geplanten Asienfahrten ab und will Urlaubern ein Alternativprogramm in anderen Regionen anbieten.
Die „Aidavita“ werde bereits am 16. Februar in Laem Chabang bei Bangkok ihre Asien- und Australiensaison beenden, die „Aidabella“ am 17. Februar, teilte die Reederei mit.
Aida-Schiffe werden verlegt
Die Schiffe würden in andere Fahrtgebiete überführt, hieß es weiter. Wie das Alternativprogramm aussieht, will Aida in den kommenden Tagen bekanntgeben. Betroffenen Gästen der abgesagten Reisen werde man den Reisepreis zurückerstatten und alternative Urlaubsmöglichkeiten aus dem Aida-Reiseprogramm anbieten. Betroffene können Aida Cruises zufolge auch kostenlos auf eine andere Reise umbuchen.
Anwalt sieht möglichen Schadenersatzanspruch bei Kreuzfahrten
Aus Sicht des Reiserechtlers Paul Degott haben betroffene Reisende eventuell Anspruch auf Schadenersatz aufgrund nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Denn der Veranstalter habe die Reisen aus planerischen Gründen abgesagt und nicht wegen eines außergewöhnlichen Umstands von außen, der unmittelbar auf die Durchführung einer Reise einwirke und sie verhindere. „Ich würde 50 Prozent des Reisepreises taxieren.“
Je weiter der Start einer Kreuzfahrt zeitlich von deren Absage entfernt sei, desto schwieriger werde es für den Veranstalter, mit außergewöhnlichen Umständen anzukommen, fügt der Experte hinzu. Das gelte generell und nicht nur für die konkreten Fälle der je vier abgesagten Asienfahrten der „Aidavita“ und „Aidabella“.
Mögliche Preisminderung bei geänderter Route
Die „Aidavita“ konnte auf ihrer aktuellen Fahrt nicht die vietnamesische Hafenstadt Cai Lan in der Halong Bucht anlaufen – die örtliche Tourismusbehörde hatte Landgänge untersagt.
„Wenn Sie auf dem Schiff sitzen, nicht die geplante Route fahren und lange Zeit auf See liegen müssen, wird es mit Schadenersatz schwer“, meint Degott zu diesem Szenario. Denn es handele sich hier um eine behördliche Ansage und damit kein Verschulden der Reederei. Aber: Eventuell lasse sich der Reisepreis wegen dieses ausgefallenen Programmpunkts anteilig mindern.
Wie Aida weiter mitteilte, fänden die Reisen der „Aidavita“ ab 14. April 2020 ab Dubai und der „Aidabella“ ab 30. April 2020 ab Palma de Mallorca wie geplant statt.