Das
neue Anleitung, herausgegeben vom Bildungsministerium am Mittwochnachmittag, sagt: "Erwachsene und Kinder ab 11 Jahren sollten Gesichtsbedeckungen tragen, wenn sie sich außerhalb von Klassenzimmern oder Aktivitätsräumen auf dem Gelände bewegen, z. B. in Korridoren und Gemeinschaftsbereichen, in denen soziale Distanzierung nicht möglich ist leicht zu pflegen ", und das gilt auch für weiterführende Hochschulen.