Das oberste deutsche Gericht hat entschieden, dass der Massenkauf von Anleihen der Europäischen Zentralbank zur Stabilisierung der Eurozone teilweise gegen die deutsche Verfassung verstößt.
Das Urteil bezieht sich auf Staatsanleihen im Wert von Billionen Euro, die die EZB seit 2015 gekauft hat, jedoch nicht auf Käufe in der aktuellen Coronavirus-Krise.
Das Verfassungsgericht in Karlsruhe sagt, dass die Käufe nicht genug deutsche politische Kontrolle haben.
Die deutsche Bundesbank hat bei den Entscheidungen der EZB das größte Gewicht.
Italien gehört aufgrund der schwerwiegenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie zu den Ländern, die derzeit am stärksten auf den Kauf von EZB-Anleihen angewiesen sind.