Die USA beschuldigen den Youtuber Richard Heart wegen Betrugs im Zusammenhang mit nicht registrierten Krypto-Angeboten von Reuters


© Reuters. DATEIFOTO: Schilder sind am Hauptsitz der US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) in Washington, D.C., USA, am 12. Mai 2021 zu sehen. Bild aufgenommen am 12. Mai 2021. REUTERS/Andrew Kelly/Archivfoto

NEW YORK (Reuters) – Die US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission hat am Montag einen Unternehmer namens Richard Heart angeklagt, mehr als 1 Milliarde US-Dollar in drei nicht registrierten Krypto-Asset-Angeboten aufgebracht und Investoren um 12,1 Millionen US-Dollar betrogen zu haben, um Luxusgüter, darunter einen schwarzen Diamanten mit 555 Karat, zu kaufen .

In einer beim Bundesgericht in Brooklyn eingereichten Beschwerde sagte die SEC, dass Heart, auch bekannt als Richard Schueler, seinen Hex-Token, seine Asset-Handelsplattform PulseX und sein Asset-Netzwerk PulseChain auf YouTube und anderen Websites als Wege zu „grandiosem Reichtum“ angepriesen habe.

Die SEC sagte, Heart habe oft oberflächlich „mit einem Augenzwinkern“ erklärt, dass es sich bei seinen Angeboten nicht um Wertpapiere handele, wisse aber etwas anderes, indem er anpries, dass Hex in der Lage sei, 38 % Rendite zu erwirtschaften, und „darauf ausgelegt sei, der Vermögenswert mit der höchsten Wertsteigerung zu sein, den es je gegeben habe“. die Geschichte der Menschheit.

Die SEC beschuldigte Heart, Investorengelder für Sportwagen von McLaren und Ferrari (NYSE:), vier Rolex-Uhren und „The Enigma“ ausgegeben zu haben, das bei einer Auktion 3,16 Millionen britische Pfund (damals 4,28 Millionen US-Dollar) kostete und angeblich der größte schwarze Diamant der Welt war.

Heart, 43, ist ein US-Bürger, der vermutlich in Helsinki, Finnland, lebt, teilte die SEC mit. Auf eine Anfrage nach einem Kommentar über LinkedIn reagierte er nicht sofort. Hex, PulseX und PulseChain sind ebenfalls Beklagte.

Die Klage zielt auf zivilrechtliche Geldstrafen und die Wiedergutmachung unrechtmäßig erworbener Gewinne ab.

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