Hat mein Partner mich dazu verleitet, einen Anteil von 50 % an meinem Haus zu übernehmen? | Eigentum

Q Vor ungefähr fünf Jahren zog mein Partner mit mir in mein Haus. Ich hatte eine ausstehende Hypothek von knapp 40.000 £.

Meine Partnerin wollte einen Anteil von 50 % an der Immobilie besitzen, also ließen wir das Haus schätzen und nutzten den mittleren der drei Schätzwerte, der 240.000 £ betrug, also gab sie mir einen Barbetrag von 120.000 £. Ich beschloss, die ausstehende Hypothek mit Geld aus ihrem Bargeld von 120.000 £ abzuzahlen. Ich mache mir jetzt Sorgen, dass meine Partnerin zur Tilgung der bestehenden Hypothek beigetragen haben sollte, als hätte ich mich entschieden, die Hypothek zu behalten, sie hätte zur monatlichen Hypothekensumme beitragen müssen. Es war der Vorschlag meiner Partnerin, die Hypothek mit dem Geld von den 120.000 Pfund abzuzahlen, die sie mir gegeben hatte.

Wurde ich hier in die Irre geführt? Es macht mir wirklich Sorgen, ich wäre für jeden Rat dankbar, den Sie mir geben könnten. Wir haben eine Anwältin dazu gebracht, schriftlich festzuhalten, dass ihr 50 % des Eigentums gehören, aber es gab keine Einzelheiten darüber, wie sie Anspruch auf die 50 % erlangte.
AB

EIN Nein, Sie wurden nicht in die Irre geführt, und ich verstehe nicht, warum Sie denken, dass sie zur Rückzahlung der Hypothek beigetragen haben sollte. Sie wollte einen halben Anteil an der Immobilie kaufen und zahlte Ihnen dafür 120.000 £. Wenn sie die Hälfte der Hypothek abbezahlt und Ihnen 120.000 £ in bar gezahlt hätte, hätte ihr Anteil an der Immobilie auf knapp über 58 % steigen müssen, da sie Ihnen effektiv 140.000 £ gezahlt hätte.

Ich verstehe auch nicht, warum Sie denken, dass Ihr Partner zu den monatlichen Hypothekenrückzahlungen hätte beitragen sollen, wenn Sie die Hypothek nicht abbezahlt hätten. Das wäre nur dann eine vernünftige Annahme, wenn sie die Hälfte der Hypothek aufgenommen hätte – also 20.000 £ davon – und Ihnen nur 100.000 £ in bar für ihren 50 %igen Anteil gezahlt hätte, was einen Gesamtbeitrag von 120.000 £ ergibt.

Wenn sich jemand Sorgen machen sollte, dann Ihr Partner. Wenn ich sie wäre, würde ich nicht nur wissen wollen, dass ein Anwalt es schriftlich festgehalten hat, sondern dass derselbe Anwalt ihren Namen im Grundbuch eingetragen hat. Sie kann durch Zahlung einer kleinen Gebühr und überprüfen Klicken Sie hier auf die Schaltfläche „Jetzt starten“..

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