Mein Mann will unser Haus in seinem alleinigen Namen – kann ich mich schützen? | Eigentum

Q Wir kaufen unser nächstes Einfamilienhaus. Mein Mann möchte es unter seinem einzigen Namen (sowohl bei der Hypothek als auch beim Grundbuchamt), aber das bereitet mir Unbehagen. Er sagt, es spielt keine Rolle, da wir verheiratet sind, also bekomme ich es, wenn er stirbt, und wenn wir uns scheiden lassen, bekomme ich die Hälfte.

Ich bin derzeit im Mutterschaftsurlaub, also verdiene ich nichts, aber als ich bei der Arbeit war, habe ich jeden Monat für die Hypothek bezahlt. Allerdings verdiene ich nicht so viel wie er, sodass ich vorher nur einen kleinen Beitrag zur Hypothek leisten konnte.

Er sagt, weil ich eine Wohnung habe, die ich vor einigen Jahren mit einem Freund gekauft habe, würde es ein Problem mit der Stempelsteuer schaffen, mich zum Miteigentümer zu machen, und ich könnte auch keine Hypothek bekommen, also lässt er meinen Namen auf dem Antrag aus.

Damit fühle ich mich nicht wohl. Bin ich geschützt? Oder – falls nicht – wie kann ich mich schützen? Mein Mann sagt, wenn ich meine Wohnung verkaufen kann, kann ich meinen Namen auf das Haus setzen, aber werden dafür keine Gebühren zu zahlen sein?
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EIN Ich habe eine schlechte Nachricht für Ihren Mann: Auch wenn Sie nicht als Miteigentümer des neuen Hauses genannt werden, könnte Ihre Wohnung aufgrund des Steuersystems Auswirkungen auf die Grundsteuer (SDLT) haben, die Ihnen in England berechnet wird behandelt ein Ehepaar oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft als eine Einheit.

Die gute Nachricht ist, dass, wenn, wie ich annehme, das Haus, das Sie kaufen möchten, den „Hauptwohnsitz“ ersetzt, in dem Sie derzeit leben, Sie nicht den höheren SDLT-Satz zahlen müssen, obwohl Sie zwei Immobilien als Paar besitzen . Das gleiche gilt nach den Regeln in Schottland.

Die Nennung als Miteigentümer ändert also nichts an der Höhe der in diesem Fall zu zahlenden SDLT. Aber es macht möglicherweise einen großen Unterschied zu dem, was Sie im Falle des Todes Ihres Mannes erhalten würden.

Wenn Sie Mitmieter wären, würden Sie bei seinem Tod automatisch das ganze Haus bekommen. Wenn Sie als gemeinsame Mieter genannt würden – Sie also jeder einen bestimmten Anteil am Haus besäßen – würden Sie Ihren Anteil behalten, aber Sie würden den Anteil Ihres Mannes nur bekommen, wenn er ihn Ihnen in seinem Testament hinterlassen würde. Dies wäre auch der Fall, wenn das Haus auf seinen alleinigen Namen stünde, sodass Sie zu Recht befürchten müssen, nicht geschützt zu sein.

Was Sie bei einer Scheidung bekommen würden, hängt von der finanziellen Vereinbarung ab, die Sie zu diesem Zeitpunkt treffen, und Sie würden nicht automatisch die Hälfte bekommen.

Statt zu warten, bis Sie Ihre Wohnung verkauft haben, sollten Sie ab dem Kaufdatum Miteigentümer – und am besten Mitmieter – werden. Dies wäre auch billiger, als später Ihren Namen auf dem Grundstück anzubringen, da Gebühren zu zahlen wären.

Was die Möglichkeit angeht, während des Mutterschaftsurlaubs keine Hypothek zu bekommen, redet Ihr Mann Geschwätz. Laut Pete Mugleston, einem Hypothekenberater bei onlinemortgageadvisor.co.uk, ist es möglich, während „der Mutterschaftsurlaub eine Zeit der finanziellen Unsicherheit ist, trotz allem, was Sie vielleicht gegenteilig gehört haben, eine Hypothek zu erhalten“ . Anstatt sich jedoch direkt an Mainstream-Hypothekengeber zu wenden, wäre es einfacher, mit Hilfe eines unabhängigen Hypothekenberaters einen zugänglichen Kreditgeber zu finden.

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