Entspannt in den Urlaub: Diese 3 Versicherungen sollten Camper haben

Urlaub auf vier Rädern – die Zahl der Camping-Fans nimmt von Jahr zu Jahr zu. So wurden allein 2022 über 90.000 Wohnwagen und Wohnmobile in Deutschland zugelassen. Gäbe es mittlerweile keine Lieferschwierigkeiten, läge die Zahl der Zulassungen wie in den Vorjahren weit höher als 100.000.

Der Nachteil dieses Wachstums: Viele stürzen sich häufig recht blauäugig ins Camping-Vergnügen und wissen beispielsweise gar nicht, welche Versicherungen sie benötigen. „Was viele nicht wissen: Ein möglicher Diebstahl oder Schaden ist nicht über die Hausratversicherung abgedeckt“, sagt Elke Weidenbach Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW). Wer aber die richtigen Policen abschließe, spare sich daher viel Ärger, erklärt die Expertin weiter. Die drei wichtigsten:

1. Voll- oder Teilkaskoschutz für Camper und Wohnwagen

Sowohl für Camper als auch für Wohnwagen ist eine KFZ-Haftplichtversicherung genauso wie beim Auto vorgeschrieben. Sie deckt Schäden ab, die man bei anderen verursacht. Doch was ist mit Schäden am eigenen Fahrzeug? Gerade bei hochpreisigen Campern empfiehlt die Versicherungsexpertin eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Sonst können Schäden am eigenen Fahrzeug extrem teuer werden.

2. Inhaltsversicherung

Dass ein Camper oder ein Wohnwagen aufgebrochen und Wertsachen gestohlen werden, ist leider keine Seltenheit. Doch für die gestohlenen Gegenstände gibt es keinen Ersatz, wenn die Urlauber nur eine Hausratversicherung haben. Denn diese deckt in der Regel nur lose Gegenstände im Auto ab, aber eben nicht in einem Wohnwagen- oder Wohnmobil.

Deshalb brauchen Camper eine sogenannte Inhaltsversicherung. Sie deckt loses Equipment, das Reisende mitführen, Diebstahl, aber auch Feuer-, Sturm-, Blitzschlag- und Wasserschäden ab. Versichert sind je nach Police

  • Reisegepäck,
  • oder Elektronik wie Laptop, Handy, Kamera und Tablet
  • oder Sportgeräte wie Fahrräder, Surfbrett, Kajaks etc.

Achtung: Genau hinschauen! Bargeld, Geldkarten und Schmuck sind häufig nicht mit der Police abgedeckt! Und: Eine Reisegepäckversicherung ist für den Campingurlaub ebenfalls ungeeignet, da sie nur das mitgeführte Gepäck während des Transports, zum Beispiel im Zug oder Auto abdeckt.

Auch bei Fahrrädern und anderem Sportequipment, das außerhalb des Fahrzeugs zum Beispiel auf dem Gepäckträger montiert ist, müssen Urlauber aufpassen. Denn häufig sind diese nur versichert, wenn sie sich im Camper befinden.

3. Versicherungen für Mietmobile

Bei Mietfahrzeugen ist der Versicherungsschutz Teil des Mietvertrages. Dennoch sollten Mieter genau hinschauen, welche Schäden genau versichert sind. Denn solche, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen, sind häufig nicht enthalten.

Hinzu kommt noch, dass Vermieter oft hohe Selbstbeteiligungssummen im Schadensfall verlangen. Mit zusätzlichen Mietcamper-Versicherungen, die einen Großteil der Selbstbeteiligung im Schadensfall übernehmen und zusätzlich noch beispielsweise Schäden an Reifen und Glas abdecken, können sich Mieter absichern. Oft bieten die Vermieter solche Zusatzpakete an.

Wer Fahrzeuge über Camper-Sharing-Plattformen im Internet mietet, ist meist laut Verbraucherzentrale NRW umfassend versichert. Die Kosten dafür sind in der Regel im Mietpreis inbegriffen.

Wer von Privat gegen Geld mietet, muss aufpassen: Denn solche Vermietungen sind versicherungstechnisch nicht erlaubt. Nur wenn in den Fahrzeugpapieren der Vermerk „Selbstfahrer-Vermietfahrzeug“ steht, ist dies zugelassen.

source site-37