Grenzkontrollen verlängert: Was Reisende wissen müssen

Über Einzelheiten dazu wollte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nach Angaben eines Sprechers auch mit den Ministerpräsidenten der von den Kontrollen betroffenen Bundesländer sprechen.

Die Kontrollen waren vor einem Monat eingeführt worden. Seither werden die Grenzen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz überwacht. An den Übergängen nach Belgien und in die Niederlande wird hingegen nicht kontrolliert. Allerdings wurde auch in diesen Abschnitten die Überwachung im 30-Kilometer-Grenzraum intensiviert.

Menschen, die weder Deutsche noch dauerhaft hier ansässig sind, dürfen wegen der Corona-Pandemie seit Mitte März nur noch aus einem «triftigen Reisegrund» nach Deutschland kommen. Das betrifft etwa EU-Bürger, die durch Deutschland in ihr Heimatland reisen oder Lastwagenfahrer, die wichtige Güter liefern. Die Einreise ist zudem nur über bestimmte Grenzübergänge möglich.

Gerade für sein Bundesland seien die Grenzkontrollen wichtig, sagte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU). Deshalb habe er sich unter anderem in der Innenministerkonferenz dafür stark gemacht, diese vorerst beizubehalten.

Einreisen aus Drittstaaten nur in Ausnahmefällen möglich

Einreisen aus Drittstaaten in die EU sind grundsätzlich nur noch in ausgewählten Fällen zulässig. Seit dem 10. April müssen sich zudem fast alle Rückkehrer nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt für zwei Wochen in häusliche Quarantäne begeben.

Obgleich wegen der Corona-Krise zuletzt kaum noch Asylsuchende nach Deutschland gekommen waren, hat Seehofer jetzt auch die vorübergehend wieder eingeführten Kontrollen an der Grenze zu Österreich mit Wirkung zum 12. Mai für weitere sechs Monate angeordnet und die EU-Kommission entsprechend informiert. Seehofer halte dies «aufgrund der fortbestehenden höchst fragilen Situation an der Grenze zwischen der Türkei und Griechenland sowie aufgrund des fortbestehenden illegalen Migrationspotenzials auf der Balkanroute» unverändert für erforderlich, teilte das Ministerium mit.

Eigentlich gibt es im Schengen-Raum keine Grenzkontrollen. In den vergangenen Jahren hatten aber mehrere Staaten eine Ausnahmeregelung genutzt und sie teilweise wieder eingeführt.

Bahnverkehr, Berufspendler: Weitere Informationen des Bundesinnenministeriums

  • Grenzübertritt: Ab dem 20. März 2020 ist der Grenzübertritt an den Landgrenzen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz nur noch an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich.
  • Deutsche Staatsangehörige: Sie dürfen nach wie vor nach Deutschland einreisen.
  • Dringliche Gründe: Grenzüberschreitendes Reisen ist – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – aus dringenden Gründen (u.a. ärztliche Behandlungen, familiäre Todesfälle) nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls grundsätzlich zulässig. Zudem bleibt die Rückreise von EU-Bürgern (einschließlich aus Großbritannien) und Bürgern aus Liechtenstein, der Schweiz, Norwegen und Island mit ihren Familienangehörigen sowie Drittstaatsangehörigen in ihre Herkunftsstaaten oder in den Staat, in dem sie zum Aufenthalt (längerfristige Aufenthaltstitel) berechtigt sind, mittels Durchreise durch Deutschland oder zu ihrem gewöhnlichen Aufenthalt/Wohnsitz in Deutschland zulässig.
    Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie grenzüberschreitendes Reisen – auch zur Durchreise – aus berufsbedingten Gründen oder zur Ausübung einer Berufstätigkeit zur Durchführung von Vertragsleistungen bleibt – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – zulässig (u.a. Berufspendler, EU-Parlamentarier, akkreditierte Diplomaten). Dies ist durch Mitführung geeigneter Unterlagen (u.a. Arbeitsvertrag, Auftragsunterlagen, Grenzgängerkarte) zu belegen.
  • Touristische Zwecke: Reisen von Drittstaatsangehörigen mit Schengen-Visa zu touristischen Zwecken sind demgegenüber grundsätzlich nicht mehr gestattet. Fragen zur Aufrechterhaltung des grenzüberschreitenden öffentlichen Personennah- bzw. Regionalverkehrs obliegen den Ländern.
  • Zugverkehr: Bundesinnenminister Seehofer hat in Abstimmung mit den Nachbarstaaten und den betroffenen Bundesländern entschieden, zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Coronavirus vorübergehende Binnengrenzkontrollen einzuführen. Dies betrifft auch den Zugverkehr.
    Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie der grenzüberschreitende Verkehr von Berufspendlern bleiben gewährleistet. Reisende ohne dringenden Reisegrund dürfen nicht mehr ein- und ausreisen. Dies gilt auch für Reisende mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten. In diesen Fällen werden in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.