Thomas Ammann: St.Galler alt Nationalrat gestorben

Alt Nationalrat Thomas Ammann gestorben

Thomas Ammann im November 2015 in Bern.

Alessandro Della Valle / Keystone

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Der ehemalige St. Galler Nationalrat Thomas Ammann ist am 16. Oktober gestorben. Ammann sass von 2015 bis 2019 für die CVP in der grossen Kammer, von 2000 bis 2016 gehörte er dem St. Galler Kantonsrat an. Ammann verlor 2019 wegen der Listenstrategie der St. Galler CVP seinen Sitz im Nationalrat, obwohl er die zweithöchste Stimmenzahl seiner Partei erreichte. Bis zuletzt war er unter anderem Co-Präsident des Personalverbands Transfair und Präsident des Postagenturverbands. 2016 wurde bei ihm ein Darmtumor diagnostiziert. Am Sonntag ist er der Krankheit erlegen. Thomas Ammann wurde 58 Jahre alt.

Hauptsächlich aus Afghanistan und der Türkei: Asylgesuche steigen an

Die Zahl der Asylgesuche hat im Vergleich zum August zugenommen. Aber auch im Vergleich zum Vorjahr sind mehr Personen als Flüchtlinge in die Schweiz gekommen.

Die Zahl der Asylgesuche hat im Vergleich zum August zugenommen. Aber auch im Vergleich zum Vorjahr sind mehr Personen als Flüchtlinge in die Schweiz gekommen.

Karin Hofer / NZZ

kca.

Im vergangenen September wurden in der Schweiz 2681 neue Asylgesuche registriert. Das sind 635 mehr als im Vormonat. Dies entspricht einer Zunahme von 31 Prozent. Im Vergleich zum September 2021 sei die Zahl der Asylgesuche um 1138 gestiegen, berichtete das Staatssekretariat für Migration am Dienstag in einer Mitteilung.

Der grösste Teil der gestellten Gesuche stammt von Personen aus Afghanistan. Rund 824 Afghanen haben im September in der Schweiz Asyl beantragt – 267 mehr als im August. Mit 544 Anträgen haben am zweitmeisten Personen türkischer Herkunft ein Gesuch gestellt – 173 mehr als im August. Danach kommen die Herkunftsländer Syrien (180 Gesuche), Eritrea (149 Gesuche) und Algerien (141 Gesuche).

Daneben registrierten sich im September 2664 geflüchtete Personen aus der Ukraine für ein Gesuch um Schutzstatus S in einem Bundesasylzentrum. Im gleichen Zeitraum wurde 2877 zuvor registrierten Personen der Schutzstatus S gewährt.

Laut dem Staatssekretariat für Migration sind im September insgesamt 1724 Asylgesuche erledigt worden. Rund 550 Gesuche seien abgelehnt worden. Zudem hätten im September 1585 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat übergeführt, hiess es.

SVP-Nationalrat Thomas Matter kandidiert nicht für den Bundesrat

SVP-Nationalrat Thomas Matter (im Bild) will nicht Ueli Maurer im Bundesrat ersetzen.

SVP-Nationalrat Thomas Matter (im Bild) will nicht Ueli Maurer im Bundesrat ersetzen.

Karin Hofer / NZZ

fon.

Die Liste der Absagen von Zürcher SVP-Vertretern wird länger. Auch Thomas Matter will nicht für den Ende Jahr frei werdenden Bundesratssitz von Ueli Maurer kandidieren, wie er der NZZ mitteilte. Der 56-Jährige, der seit 2014 für die Zürcher SVP im Nationalrat politisiert, begründet seine Absage mit seiner Tätigkeit als Bankier und Familienunternehmer. Die SVP befinde sich in der glücklichen Lage, auf viele Unternehmer in der Fraktion zählen zu können. Die Kehrseite sei, dass diesen oft die Zeit oder das Interesse für das Bundesratsamt fehle. Die Linken hätten es einfacher, Kandidaten zu finden, da es sich bei ihnen fast durchwegs um Berufspolitiker handle.

Den Vorwurf, dass die SVP Zürich die Kandidatensuche verschlafen habe, lässt Matter nicht gelten, und den medialen Druck hält er für übertrieben. Immerhin stelle man seit 2003, mit einer Pause im Jahr 2008, einen Bundesrat. Dass der Zürcher Flügel geschwächt werde, wenn keiner der Ihren in der Landesregierung vertreten sei, befürchtet Matter nicht. Als die SVP Zürich ab Ende der 1980er Jahre zugelegt habe und stark geworden sei, habe sie keinen Bundesrat gestellt. «Wenn wir von Zürich her wieder vermehrt den Takt angeben wollen, sind wir ohne eigenen Bundesrat freier.»

Zuger SVP-Finanzdirektor Heinz Tännler will Bundesrat werden

Der Zuger Heinz Tännler steigt ins Rennen um den Bundesratssitz ein.

Der Zuger Heinz Tännler steigt ins Rennen um den Bundesratssitz ein.

Christoph Ruckstuhl / NZZ

Ein dritter Kandidat für die Nachfolge von Ueli Maurer hat sich anerboten: Der Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler hat in der «Schweiz am Wochenende» angekündigt, dass er sich für den Bundesratssitz bewerben wolle. Er begründet seine Kandidatur damit, dass die Zentralschweiz seit dem Rücktritt Kaspar Villigers im Jahr 2003 keinen Bundesrat mehr stelle. «Die Zentralschweiz hat sich enorm entwickelt, sie ist wirtschaftlich erfolgreich», es sei an der Zeit, dass die Region wieder eine Stimme in der Landesregierung habe.

Neben Tännler haben bisher Albert Rösti und Werner Salzmann offiziell eine Kandidatur angekündigt.

Esther Friedli: «Wäre nicht mit ganzem Herzen Bundesrätin»

Esther Friedli will die Nachfolge von Paul Rechsteiner im Ständerat antreten.

Esther Friedli will die Nachfolge von Paul Rechsteiner im Ständerat antreten.

Karin Hofer

vof.

«Ja, ich will. Ja, ich bin bereit. Ja, ich will Ständerätin des Kantons St. Gallen werden.» Mit diesen Worten eröffnete Esther Friedli am Freitag in Mels eine Medienkonferenz und enttäuschte damit alle, die auf eine Bundesratskandidatur der Bernerin gehofft hatten. Sie fühle sich derzeit nicht bereit für ein Exekutivkomitee, sagte die Lebenspartnerin von Toni Brunner. «Im Bundesrat müsste man mit ganzem Herzen dabei sein. Das wäre ich nicht», sagte Friedli weiter. Sie möchte stattdessen die Nachfolge des zurücktretenden Ständerats Paul Rechsteiner antreten.

Für das Amt fühle sie sich gut gerüstet, kenne sie doch sowohl die Bedürfnisse von Städtern als auch jene von Bauern. Zudem werde es Zeit, dass eine Bürgerliche in den Ständerat komme, sagte Friedli.

Bund hat Impfstoff gegen Affenpocken beschafft

tsf.

Der Bund hat mit der Firma Bavarian Nordic einen Vertrag über die Lieferung von Impfstoffdosen gegen Affenpocken abgeschlossen. Wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Freitag mitteilte, werden 40 000 Dosen eingesetzt, um die Ausbreitung der Affenpocken in der Schweiz einzudämmen. Die ersten Impfstoffe werden bis Anfang November geliefert, die restlichen Dosen bis Ende Jahr. Der Lebendimpfstoff, der auf einem abgeschwächten Pockenvirus basiert, soll in erster Linie bei Personen mit einem erhöhten Risiko zum Einsatz kommen.

Weitere 60 000 Dosen wurden für die Armee beschafft. Die entsprechende Lieferung erfolgt im Jahr 2023. Bisher wurden in der Schweiz über 500 Fälle von Affenpocken registriert. Dabei handelt es sich praktisch ausschliesslich um Männer. Am meisten betroffen sind die Kantone Waadt, Genf und Zürich. Die Zahl der wöchentlich neu auftretenden Fälle nimmt sowohl in der Schweiz als auch in Europa ab.

Twitter-Account von Roger Köppel gesperrt

Roger Köppels Twitter-Account ist von der Plattform gesperrt worden.

Roger Köppels Twitter-Account ist von der Plattform gesperrt worden.

Anthony Anex / Keystone

ela.

Der Twitter-Account des «Weltwoche»-Verlegers Roger Köppel ist gesperrt worden. Darüber hat zuerst der «Blick» am Donnerstagabend (13. 10.) berichtet. «Wir haben den Account @KoeppelRoger gesperrt, weil er unsere Regeln gegen Hass schürendes Verhalten verletzt hat», zitiert der «Blick» aus einem Screenshot. Zu den von anderen Usern beanstandeten Tweets gehört unter anderem ein Beitrag vom Sommer, als der Nationalrat über eine verschärfte Strafnorm für Sexualstraftäter diskutierte. Köppel twitterte daraufhin: «Jede grosse Liebe beginnt mit dem Nein einer Frau.»

Köppels letzter Eintrag datiert vom 9. Oktober. Sein Account hat 43 000 Follower. Über Twitter teilt Köppel unter anderem seine «Weltwoche Daily»-Videos.

Köppel ist scharfzüngig und um keine Beleidigung verlegen. Über seinen SVP-Kollegen Albert Rösti, der für den Bundesrat kandidieren will, sagte er: Die SVP brauche kein Kuckucksei und kein trojanisches Pferd im Bundesrat, sondern jemanden, der die SVP-Inhalte vertrete, auch wenn das bedeute, bei allen anderen unbeliebt zu sein. (Mehr darüber im aktuellen NZZ-Bericht Köppel macht aus Rösti Stocki)

Köppel steht auch wegen seiner Parteinahme für Russland im Krieg gegen die Ukraine und Putin-Freundlichkeit in der Kritik. Der Publizist Henryk M. Broder hörte deswegen auf, für die «Weltwoche» zu schreiben. Im Interview der NZZ sagte Broder im Juli: «Es ist eine gute Zeitschrift, das ist sie immer noch, und ich schätze Roger Köppel sehr. Aber irgendwann ist Roger Köppel an der Kreuzung falsch abgebogen.»

Einen weiteren aktuellen Artikel zu Roger Köppel lesen Sie hier: «Ich bin ja offensichtlich ein himmeltrauriger Cheib», sagt Roger Köppel zu Roger Schawinski.

Wer öffentlich sein Gesicht verhüllt, zahlt 1000 Franken Busse

Eine verschleierte Puppe, fotografiert im Jahr 2016 bei der Unterschriftensammlung für die Initiative für ein Burkaverbot.

Eine verschleierte Puppe, fotografiert im Jahr 2016 bei der Unterschriftensammlung für die Initiative für ein Burkaverbot.

Pablo Gianinazzi / Keystone

tsf.

Wer an einem öffentlich zugänglichen Ort sein Gesicht verhüllt, soll mit einer Busse von bis zu 1000 Franken bestraft werden. So will der Bundesrat den Verfassungsartikel zum Gesichtsverhüllungsverbot in einem neuen Bundesgesetz umsetzen.

Anders als in der Vernehmlassung vorgeschlagen soll die Busse statt bis zu 10 000 Franken höchstens 1000 Franken betragen. Damit trage er der Kritik Rechnung, dass diese Maximalbusse unverhältnismässig sei, teilte der Bundesrat am Mittwoch zu seinem Entscheid mit. Neu sei auch, dass die Missachtung des Gesichtsverhüllungsverbots in einem Ordnungsbussenverfahren geahndet werden kann. Das solle den Aufwand für die Kantone reduzieren und das Verfahren für die Betroffenen vereinfachen.

Das Gesetz hat einige Ausnahmen. So gilt das Gesichtsverhüllungsverbot nicht in Flugzeugen sowie in diplomatischen und konsularischen Räumlichkeiten. Das Gesicht darf auch in Gotteshäusern und anderen Sakralstätten verhüllt werden. Auch die Corona-Masken dürfen getragen werden: Denn zu den weiteren Ausnahmen zählt die Gesichtsverhüllung aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums. Damit dürfen weiterhin auch an der Fasnacht Masken getragen werden. Zulässig sind Masken ausserdem für künstlerische und unterhaltende Darbietungen sowie zu Werbezwecken.

Mit einer weiteren Ausnahme will der Bundesrat den Ausgleich zwischen dem Gesichtsverhüllungsverbot und den verfassungsmässig garantierten Grundrechten der Meinungs- und Versammlungsfreiheit schaffen: Wenn Gesichtsverhüllungen zur Ausübung dieser Grundrechte für den eigenen Schutz notwendig sind, sollen sie zulässig sein – sofern die zuständige Behörde zuvor die Bewilligung erteilt hat und sofern die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht beeinträchtigt wird.

In der Schweizer Volksabstimmung vom 7. März 2021 sagten 51,2 Prozent der Stimmenden Ja zu einem landesweiten Burkaverbot in der Öffentlichkeit. Gemäss der Übergangsbestimmung zum Verfassungsartikel muss der Bundesrat die Ausführungsgesetzgebung innerhalb von zwei Jahren erarbeiten. Mit der Überweisung der Botschaft ans Parlament am 12. Oktober 2022 hat er diese Frist eingehalten.

Die Minimalrente steigt um 30 Franken

tsf.

Die AHV/IV-Renten werden auf den 1. Januar 2023 an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst und unter dem Strich um 2,5 Prozent erhöht. Diese Anpassung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 beschlossen.

Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1195 auf 1225 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2390 auf 2450 Franken. Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von 503 auf 514 Franken pro Jahr erhöht. Der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV steigt von 958 auf 980 Franken.

Der Bundesrat prüft, wie im AHV-Gesetz vorgeschrieben, in der Regel alle zwei Jahre, ob eine Anpassung der AHV/IV-Renten an die Preis- und Lohnentwicklung angezeigt ist. Beträgt die Teuerung innerhalb eines Jahres mehr als 4 Prozent, erfolgt die Anpassung früher. Der Entscheid basiert auf dem arithmetischen Mittel aus dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex).

Dieses Jahr rechnen die Behörden mit einer Teuerung von 3 Prozent und einer Lohnerhöhung von 2 Prozent. Dies ergibt einen Mischindex von 2,5 Prozent und führt zu einer Rentenerhöhung, welche die Teuerung fast ausgleicht. Der Bundesrat hat die Renten 2021 zuletzt angepasst, als er die AHV/IV-Mindestrente auf 1195 Franken festgesetzt hatte.

Die Erhöhung der Renten führt zu Mehrkosten von rund 1370 Millionen Franken. Davon entfallen 1215 Millionen Franken auf die AHV, wovon 245 Millionen Franken zulasten des Bundes gehen (20,2 Prozent der Ausgaben). Die IV trägt Mehrausgaben von 155 Millionen Franken. Der Bund wird dadurch nicht zusätzlich belastet, da der Bundesbeitrag an die IV nicht als Anteil an den IV-Ausgaben definiert ist.

Die Anpassungen haben auch Auswirkungen auf die obligatorische berufliche Vorsorge. Der Koordinationsabzug wird von 25 095 auf 25 725 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 21 510 auf 22 050 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 7056 Franken (heute 6883) für Personen, die bereits eine zweite Säule haben, beziehungsweise 35 280 Franken (heute 34 416) für Personen ohne zweite Säule. Auch diese Anpassungen treten auf den 1. Januar 2023 in Kraft.

In den eidgenössischen Räten sind drei Motionen pendent, welche eine volle Teuerungsanpassung der Renten von AHV und IV sowie der Ergänzungs- und der Überbrückungsleistungen verlangen.

Die Sanktionen treffen 30 weitere russische Personen und Organisationen

tsf.

Im Zusammenhang mit der Annexion ukrainischer Gebiete durch Russland hat Wirtschaftsminister Guy Parmelin die Belegung von rund 30 weiteren Personen und 7 Organisationen mit Sanktionen durch die Schweiz gutgeheissen. Damit entspreche die Sanktionsliste der Schweiz vollständig derjenigen der EU, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.

Gemäss dem Embargogesetz (EmbG) liegt die Zuständigkeit für die Nachführung der Sanktionsliste beim Wirtschaftsdepartement. Die neu ausgesprochenen Sanktionen treffen hauptsächlich Personen, die in den von Russland organisierten Scheinabstimmungen in ukrainischen Regionen Ende September eine Rolle spielten. Deren Vermögenswerte müssen gesperrt und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) gemeldet werden.

Des Weiteren hat das Wirtschaftsdepartement den Bundesrat über die anderen Massnahmen informiert, die Teil des am 6. Oktober 2022 verabschiedeten achten Sanktions­pakets der EU sind. Es handelt sich dabei insbesondere um die Rechtsgrundlage für die Schaffung einer Ölpreis-Obergrenze sowie um die Erweiterung der Liste der mit Sanktionen belegten Güter. Der Bundesrat wird über die Übernahme dieser neuen Sanktionsmassnahmen entscheiden.

Fiktive Corona-Tests: Santésuisse spricht von Millionenschaden

Der Krankenkassenverband Santésuisse schätzt, dass rund 1 Prozent aller gemachten Corona-Tests nicht korrekt, doppelt oder dreifach verrechnet worden sind.

Der Krankenkassenverband Santésuisse schätzt, dass rund 1 Prozent aller gemachten Corona-Tests nicht korrekt, doppelt oder dreifach verrechnet worden sind.

Christian Beutler / Keystone

sev.

Die Konsumentensendung «Kassensturz» berichtet von vielen Meldungen über fiktive Corona-Tests. Betroffene schilderten in Mails an die Redaktion, dass sie auf ihrer Krankenkassenabrechnung Corona-Tests gefunden hätten, die sie gar nie nicht gemacht hätten. Der mutmassliche Betrug konzentriert sich gemäss einem Bericht von SRF aber auf einige wenige Ärzte.

Dennoch schätzt der Krankenkassenverband Santésuisse, dass rund 1 Prozent aller gemachten Corona-Tests nicht korrekt, doppelt oder dreifach verrechnet worden sind. Gemäss dem Santésuisse-Sprecher Matthias Müller würde sich der Schaden damit ungefähr auf 20 Millionen Franken belaufen.

Weil die Tests vom Bund bezahlt werden, sei der Bund in der Pflicht, mutmassliche Betrügereien aufzuklären. Man habe das BAG schon vor Monaten über Unregelmässigkeiten detailliert informiert. Passiert sei aber seither nicht viel, so Müller.

Piccard will um die Welt fliegen – per Zeppelin

Bertrand Piccard am «Forum des 100» vom 11. Oktober 2022.

Bertrand Piccard am «Forum des 100» vom 11. Oktober 2022.

Laurent Gillieron / Keystone

fum.

Der Abenteurer Bertrand Piccard will es erneut wissen: Anlässlich des «Forum des 100» – des Stelldicheins für Westschweizer Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik und Kultur – hat er bekanntgegeben, mit einem Zeppelin die Erde umrunden zu wollen. Zusammen mit Mitstreitern umrundete er bereits 1999 mit einem Ballon und 2015 und 2016 mit einem Solarflugzeug die Welt.

Der Zeppelin soll 150 Meter lang sein und vollständig von erneuerbaren Energien angetrieben werden. Anders als bei der letzten Erdumrundung reize ihn nicht die technologische Herausforderung, sagte Piccard in einem Interview mit «Le Temps». Diesmal gehe es vielmehr darum, bei Zwischenhalten in Schulen und Universitäten mit Regierungen und Unternehmen zu sprechen und den Erfindergeist zu fördern. Dies, um die «gravierende kollektive Depression» zu überwinden.

Der ausgebildete Psychiater ortet seit einiger Zeit ein neues Syndrom, die «Öko-Angst». Er meint damit Personen, die aufgrund des Zustands des Planeten keine Kinder zeugen wollen und nicht einmal mehr zur Arbeit motiviert seien. Man müsse die Leute deshalb «aufwecken» und ihnen zeigen, dass es für die heutigen Probleme Lösungen gebe. Abheben mit seinem Zeppelin will Piccard in drei Jahren.

Bundesratsjet an Kleiderfirma verkauft

Ein Bundesratsjet vom Typ PC-24 wird an Private verkauft.

Ein Bundesratsjet vom Typ PC-24 wird an Private verkauft.

Anthony Anex / Keystone

sgi.

Drei Privatjets besitzt die Schweiz, um ihre wichtigsten Staatsmänner und -frauen durch die Welt zu fliegen. Bald sind es nur noch zwei.

Bereits im Februar hatte der Bundesrat beschlossen, eine PC-24 des Flugzeugbauers Pilatus an den Meistbietenden zu verkaufen. Der Grund: Das Flugzeug wurde zu wenig benutzt und war für lange Flugreisen ungeeignet. Nun ist es so weit: Wie das Bundesamt für Rüstung Armasuisse am Montag (10. 10.) mitteilt, hat es für die PC-24 einen Käufer gefunden. Zum Kaufpreis machte Armasuisse keine Angaben. Bereits Ende November soll der Bundesratsjet in private Hände übergehen. Bis dahin wird alle militärische Ausrüstung daraus entfernt.

Käuferin des Jets ist die Joy Vida International AG aus Interlaken. Laut Handelsregister wird die Firma von zwei Schweizern und einem Deutschen geführt, allesamt wohnhaft im Kanton Bern. Der Firmenzweck sind «das Design, die Produktion und der Vertrieb von Bekleidungsartikeln, Taschen und Schmuck aller Art im In- und Ausland».

Dafür wird sie in Bälde auch einen ehemaligen Bundesratsjet einsetzen können.

Rücktritt des Bischofs von Lugano

Bischof Valerio Lazzeri an einer Messe in der Kathedrale San Lorenzo in Lugano.

Bischof Valerio Lazzeri an einer Messe in der Kathedrale San Lorenzo in Lugano.

Pablo Gianinazzi / Keystone

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Der 59-jährige Bischof von Lugano, Valerio Lazzeri, hat seinen Rücktritt eingereicht. Das bestätigte der Bischof heute im Rahmen einer
Medienkonferenz in Lugano. Diese Kommunikation werde gleichzeitig vom Papst gegeben. Dieser habe sein Einverständnis für diesen Schritt gegeben und Verständnis für die Gründe gezeigt. Vor allem in den letzten beiden Jahren habe er Mühe gespürt, die Diözese adäquat leiten zu können, sagte Lazzeri in Lugano.

Zum Bericht: «Ich kann mich selbst nicht mehr in diesem Amt vorstellen»: Der müde und überforderte Bischof von Lugano tritt per sofort zurück

Neue Kommunikationsstrategie: Der Bundesrat ist jetzt auf Instagram

Das Bundesratsfoto 2022.

Das Bundesratsfoto 2022.

Stefano Spinelli / Bundeskanzlei

obe.

Der Bundesrat ist seit Montag (10. 10) auf Instagram vertreten. Mit der Präsenz auf der Social-Media-Plattform will er gezielt junge Userinnen und User ansprechen. Vorgesehen ist, dass die Follower auf diesem Weg mindestens dreimal pro Woche Neuigkeiten aus dem Bundeshaus erhalten.

Die Posts machen jedoch nicht die Bundesrätinnen und Bundesräte selbst, sondern die Kommunikationsabteilungen der Bundeskanzlei und der verschiedenen Departemente. Ziel ist es, auch jene zu erreichen, die kaum Zeitung lesen oder fernsehen, wie Urs Bruderer von der Bundeskanzlei gegenüber SRF sagt.

Auf Instagram liege der Fokus auf kurzen Videos, so Bruderer. Geplant seien zum Beispiel Quizformate zu Themen des Bundesrates. Laut Bruderer besteht die Erwartung, dass sich politische Akteure direkt an die Bevölkerung wenden. Mit der Präsenz auf Instagram wolle man dieser Erwartung gerecht werden, sagt Bruderer.

Der Auftritt auf Instagram ist Teil einer neuen Social-Media-Strategie des Bundesrates. Für deren Umsetzung wurden insgesamt zehn neue Stellen geschaffen.

«Krebsmedikament» in Küche gebraut

Rund hundert Fläschchen à 100 Milliliter brachte der Multimillionär offenbar pro Jahr in Verkehr.

Rund hundert Fläschchen à 100 Milliliter brachte der Multimillionär offenbar pro Jahr in Verkehr.

Xander Heinl / Imago

sta.

Die Heilmittelbehörde Swissmedic hat im Frühling einen 82-jährigen Multimillionär und Schlossherrn gebüsst, weil dieser jahrelang Mittelchen hergestellt hatte, die viel versprachen – für die er aber keine Bewilligung hatte. Das berichtet die «Sonntags-Zeitung». Der Mann müsse nun eine Busse von 16 000 Franken bezahlen, zudem habe er eine bedingte Geldstrafe von 80 500 Franken erhalten.

Der Unternehmer hatte jahrzehntelang eine Medizintechnikfirma geleitet und diese vor kurzem verkauft – daneben hat er sich offenbar in der Küche noch an weiteren Medizinprodukten versucht. Hunderte Fläschchen des sogenannten «Swiss-Naphta-B» pries er damit an, es werde «immer wieder bestätigt, dass Naphta-B vor allem Krebs, Tumore, Metastasen, Prostataleiden, Diabetes, Schwachheit, Kinderlähmung» und weitere Krankheiten «geheilt oder die Leiden gelindert» habe.

Dabei, schreibt die «Sonntags-Zeitung», habe es sich nur «um ein speziell behandeltes Petroleum» gehandelt. Die moderne Wissenschaft sehe darin keine heilende Wirkung. Auch bei einem weiteren Mittel, das der Mann hergestellt hat, lasse sich die Wirkung nicht beurteilen. Swissmedic schreibt, es sei deshalb nicht ausgeschlossen, «dass einzelne Personen auf eine (wirksamere) Behandlung verzichteten». Daraus erschliesst sich gemäss der Behörde die potenzielle Gesundheitsgefährdung, die der Multimillionär auslöste.

Überlastete Strassen und Züge kosten die Schweizer Volkswirtschaft jährlich mehrere Milliarden Franken

Der Osterreiseverkehr staut sich traditionell jedes Jahr vor dem Gotthard-Tunnel, doch auch im täglichen Strassenverkehr sind Staus und Verspätungen ein Ärgernis.

Der Osterreiseverkehr staut sich traditionell jedes Jahr vor dem Gotthard-Tunnel, doch auch im täglichen Strassenverkehr sind Staus und Verspätungen ein Ärgernis.

Urs Flüeler / Keystone

ela.

Jeden Tag häufen sich auf den Schweizer Strassen knapp 200 000 Stunden Verspätung an, weil Autos und Lastwagen in Staus feststecken oder nur langsam vorwärtskommen. Dies geht aus den jüngsten Berechnungen des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) hervor. Das ist nicht nur für die Verkehrsteilnehmer ärgerlich, sondern kostet auch viel Geld – jährlich rund 3 Milliarden Franken.

Das ARE erhebt diese Verspätungskosten auf der Strasse anhand eines Vergleichs mit der staufreien Fahrzeit während der Nacht. Die Kosten entsprechen der Zahlungsbereitschaft der Verkehrsteilnehmer, um Verspätungen zu vermeiden. Anders formuliert: Die Schweizer Verkehrsteilnehmer wären bereit, insgesamt rund 3 Milliarden Franken zu bezahlen, wenn sie dafür garantiert keine Verspätungen im Strassenverkehr hinnehmen müssten.

Neun von zehn Stunden Verspätung betreffen Personenwagen. Der Rest entfällt auf Lieferwagen und den Schwerverkehr. Besonders häufig und lange stehen die Fahrzeuge auf Hauptstrassen still. Am meisten Zeit geht an Werktagen verloren. Ein viel kleinerer Teil entfällt auf die Wochenenden oder auf Ferienreisen. Knapp 20 Prozent der Zeit gehen zu Spitzenzeiten, also zwischen 7 und 8 Uhr und zwischen 17 und 18 Uhr verloren.

Getragene Zeitverlustkosten nach Fahrzeugkategorien 2019 (Mio. Fr. / Jahr)

Das ARE hat für 2019 erstmals auch die Komforteinbussen im öffentlichen Verkehr erhoben, die durch überfüllte Züge, Busse und Trams zu Spitzenzeiten verursacht werden. ÖV-Nutzende haben insgesamt rund 41 Millionen Personenstunden in überlasteten Waggons oder Bussen verbracht. Dies entspricht volkswirtschaftlichen Kosten von rund 27 Millionen Franken. So viel wären die Verkehrsteilnehmer nämlich bereit zu bezahlen, um in weniger überlasteten Verkehrsmitteln zu fahren.

EDA verurteilt gewaltvolle Niederschlagung von Protesten in Iran

kca.

In einer am Mittwochabend veröffentlichten Mitteilung hat sich das Schweizer Aussendepartement EDA bestürzt gezeigt über die Zahl der Todesopfer bei Protesten in Iran. Man verurteile den übermässigen Einsatz von Gewalt durch die iranischen Sicherheitskräfte gegenüber den Demonstrierenden, hiess es. «Wie bereits im multilateralen Rahmen erwähnt, ruft die Schweiz die iranische Regierung dazu auf, Zurückhaltung zu wahren und das Recht der Iranerinnen und Iraner auf freie Meinungsäusserung zu garantieren», schrieb das EDA. Die freie Meinungsäusserung müsse auch in den sozialen Netzwerken möglich sein.

Die Schweiz fordere die iranische Regierung erneut dazu auf, ihr Versprechen einer unparteiischen und transparenten Untersuchung der Umstände des Todes von Mahsa Amini rasch einzulösen, hiess es. Die junge Frau war vor einigen Wochen verstorben, nachdem sie die iranische Sittenpolizei wegen eines «nicht korrekt getragenen Kopftuchs» ins Koma geprügelt hatte.

Die Schweiz setze sich weiterhin, sowohl bilateral als auch multilateral, für den Schutz der Menschenrechte in Iran ein, namentlich in den Bereichen Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit, Abschaffung von Folter und Todesstrafe, Frauenrechte sowie Schutz von Minderheiten, erklärte das EDA abschliessend

Gletscherinitiative wird zugunsten des Gegenvorschlags zurückgezogen

Das neue Gesetz fördere die Innovation und schaffe damit neue Arbeitsplätze, erklärte die frühere GLP-Nationalrätin Isabelle Chevalley an der Medienkonferenz.

Das neue Gesetz fördere die Innovation und schaffe damit neue Arbeitsplätze, erklärte die frühere GLP-Nationalrätin Isabelle Chevalley an der Medienkonferenz.

Anthony Anex / Keystone

tsf.

Die Gletscherinitiative kommt nicht vors Volk. Die Initianten ziehen ihr Volksbegehren zugunsten des vom Parlament beschlossenen indirekten Gegenvorschlags zurück. Wenigstens bedingt, wie sie am Mittwoch in einer Medienmitteilung schreiben. Denn man sei zuversichtlich, dass der Gegenvorschlag an der Urne eine Mehrheit finden werde.

Der Gegenvorschlag sei ein «Meilenstein in der Klimapolitik», teilte das Initiativkomitee mit. Er weise der Schweiz den Weg zum Ziel von «netto null» Treibhausgasemissionen bis im Jahr 2050 sowie zur Abkehr von fossilen Energien. Das vorgelegte Gesetz bringe mehr Klimaschutz, Innovation und Energiesicherheit und geniesse breite Unterstützung von Parlamentarierinnen und Parlamentariern aus FDP, Mitte, GLP, SP und Grünen. Konkret geht es beispielsweise um den Ersatz von Heizungen.

Das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG) wurde am 30. September vom Parlament mit grossem Mehr verabschiedet. «Indem wir die Gletscherinitiative zugunsten des Gegenvorschlags zurückziehen, sorgen wir für einen schnellen Weg zu einer klimaverträglichen Schweiz und nehmen unsere Verantwortung wahr», erklärte Stefan Engler, Mitinitiant und Bündner Ständerat der Mitte, in der Medienmitteilung.

Die SVP hat bereits das Referendum gegen dieses Gesetz angekündigt. Nach Ansicht der Initianten der Gletscherinitiative schürt die SVP damit Panik und Angst in einer Krisensituation, in welcher gemeinsame Lösungen und Verantwortung gefragt sind.

Die Steuergerechtigkeitsinitiative ist zustande gekommen

Ein Plakat für die Steuergerechtigkeitsinitiative steht vor der Bundeskanzlei.

Ein Plakat für die Steuergerechtigkeitsinitiative steht vor der Bundeskanzlei.

Peter Klaunzer / Keystone

ela.

Die am 8. September 2022 eingereichte eidgenössische Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeitsinitiative)» ist formell zustande gekommen. Die Prüfung der Unterschriftenlisten durch die Bundeskanzlei hat ergeben, dass von insgesamt 112 637 eingereichten Unterschriften 112 218 gültig sind. Das teilt die Bundeskanzlei am Dienstag (4. 10.) mit.

Bundesrat genehmigt Krisenstab für die Energiemangellage

Bundesrat Guy Parmelin stellt an einer Medienkonferenz den Krisenstab für einen allfälligen Energiemangel vor. Bern, 30. September 2022.

Bundesrat Guy Parmelin stellt an einer Medienkonferenz den Krisenstab für einen allfälligen Energiemangel vor. Bern, 30. September 2022.

Peter Klaunzer / Keystone

gds. Der Bundesrat hat den Krisenstab genehmigt, der zum Einsatz kommen soll, falls es in der Schweiz zu wenig Strom oder zu wenig Gas geben sollte. Dies gab die Regierung am Freitag (30. 9.) in einer Medienmitteilung bekannt. Der Krisenstab wird aktiviert, falls der Bund direkt in den Markt eingreifen müsste, zum Beispiel durch verordnete Sparmassnahmen, Kontingentierungen oder eine zentrale Angebotssteuerung.

Innerhalb des Krisenstabs wird auf Wunsch des Bundesrats eine zentrale Kommunikationsstelle – ein Single Point of Contact – eingerichtet, an die sich Kantone und Wirtschaftsverbände bei einer Mangellage richten können. Diese werde bereits ab Montag, 10. Oktober 2022, alle Anfragen der Kantone und Wirtschaftsakteure entgegennehmen, die von Massnahmen betroffen seien, welche eine Mangellage verhindern sollten. Bürgerinnen und Bürger sowie einzelne Unternehmen sollen sich allerdings weiterhin an die Hotline wenden, schreibt der Bundesrat. Diese ist unter der Telefonnummer 0800 005 005 oder per E-Mail unter [email protected] erreichbar.

Der Bundesrat begründet den Ausbau des Krisenstabs mit der Kommunikationsstelle mit den Erfahrungen aus der Covid-19-Krise. Sie habe gezeigt, wie wichtig es sei, die verschiedenen Partner bereits in den Phasen vor den endgültigen Entscheidungen einzubeziehen, schreibt der Bundesrat.

An einer Medienkonferenz am Freitagnachmittag sagte Bundesrat Guy Parmelin: «Wir sind heute nicht in einer Mangellage – und ich hoffe, dass diese auch nie eintritt.» Es gelte jedoch heute schon, Strom zu sparen. «Jede Kilowattstunde zählt.» Derzeit gebe es aber keine Absicht, den Markt mit Vorgaben zum Energieverbrauch zu regulieren.

Um Flickenteppich zu vermeiden: Maximal 19 Grad in der Wohnung soll für alle gelten

Heizung aus: Mehr als 19 Grad sollen es nicht sein in den Wohnungen.

Heizung aus: Mehr als 19 Grad sollen es nicht sein in den Wohnungen.

Imago / Winfried Rothermel

kca.

Im Falle einer Gasmangellage soll in öffentlichen und privaten Innenräumen auf maximal 19 Grad geheizt werden dürfen. Dies will der Bundesrat vorschreiben. Allerdings gilt diese Vorschrift laut dem Entwurf der Verordnung nur für Häuser mit Gasheizungen – also lediglich in rund einem Fünftel der Schweizer Haushalte. Das Gros der Haushalte heizt jedoch mit anderen Mitteln: etwa mit Öl, Wärmepumpen, Holz oder mit Fernwärme. Laut dem Vorschlag der Landesregierung wären die Bewohner dieser Haushalte jedoch von einer Höchstheiztemperatur von 19 Grad befreit.

Laut den Tamedia-Zeitungen warnen nun mehrere grosse Verbände vor einem Chaos bei verschiedenen Verboten und Vorschriften. Laut dem Schweizerischen Städteverband seien sich viele Menschen gar nicht bewusst, mit welcher Energiequelle die Wärme in ihrer Wohnung erzeugt werde. Der Verband forderte in seiner Stellungnahme deshalb «Solidarität» von allen und gleiche Regeln für alle. Das bedinge generelle Verbote: «Sie schaffen die in der Krise wichtige Klarheit und vermeiden eine Umgehung der Vorschriften und einen Flickenteppich an verwirrenden Vorschriften.»

Gleich tönt es auch beim Schweizerischen Gemeindeverband. Dieser verwies auf die Erfahrung aus der Corona-Krise. Diese habe gezeigt, dass unterschiedliche Vorschriften mehr schaden als nützen würden. Auch Swisspower und der Hauseigentümerverband forderten, dass alle Haushalte gleich behandelt würden, was «sinnvoller und gerechter» sei. Ausnahmen solle es lediglich für alte und pflegebedürftige Personen geben. Diese sollen vom Temperaturregime ausgenommen sein.

Österreich und die Schweiz wollen gemeinsam
gegen irreguläre Migration vorgehen

Auch mit Deutschland wollen sich Österreich und die Schweiz absprechen. Im Bild: Ein Grenzpolizist in Frankfurt an der Oder kontrolliert Fahrzeuge aus Polen.

Auch mit Deutschland wollen sich Österreich und die Schweiz absprechen. Im Bild: Ein Grenzpolizist in Frankfurt an der Oder kontrolliert Fahrzeuge aus Polen.

Sean Gallup / Getty Images Europe

ran. Die Schweiz und Österreich wollen künftig enger zusammenarbeiten, um irreguläre Migration zu bekämpfen. Darauf haben sich Bundesrätin Karin Keller-Sutter und Österreichs Bundesinnenminister Gerhard Karner laut einem Communiqué bei einem Arbeitstreffen in Zürich geeinigt.

Der Aktionsplan der beiden Länder sehe gemeinsame migrationspolitische Initiativen auf europäischer Ebene und eine engere bilaterale Zusammenarbeit vor. Dazu zählen laut Medienmitteilung auch grenzpolizeiliche Massnahmen. Grund für den Schritt sei die irreguläre Migration auf der Balkanroute, die in den vergangenen Monaten stark zugenommen habe.

So streben Österreich und die Schweiz zusammen mit Deutschland, Kroatien und Slowenien via EU-Kommission eine Anpassung der Visumspolitik der Westbalkanstaaten an. «Damit soll verhindert werden, dass eine liberale Visumspolitik zum Treiber der irregulären Migration auf der Balkanroute wird», heisst es im Communiqué. Der Aktionsplan sieht eine Reform des europäischen Asyl- und Migrationssystems vor. Auch der Schengener Grenzkodex soll angepasst werden. Zudem soll das Schlepper- und Schleuserwesen stärker bekämpft werden.

«Lex Bodenmann»: Die Vorlage ist bereinigt

Der Kompromiss bei der sogenannten «Lex Bodenmann» sieht vor, dass in wertvollen Schutzgebieten keine Freiflächenanlagen gebaut werden dürfen.

Der Kompromiss bei der sogenannten «Lex Bodenmann» sieht vor, dass in wertvollen Schutzgebieten keine Freiflächenanlagen gebaut werden dürfen.

Valentin Flauraud / Keystone

bin. Die Solaroffensive kann gezündet werden. Der Ständerat ist am Dienstag dem Nationalrat gefolgt und hat die leicht abgeänderte Vorlage ohne Gegenstimme gutgeheissen. Der Kompromiss bei der sogenannten «Lex Bodenmann» sieht vor, dass in wertvollen Schutzgebieten keine Freiflächenanlagen gebaut werden dürfen. Die Energieproduktion hat gegenüber dem Umwelt- und Naturschutz nur noch «grundsätzlich» Vorrang, das heisst, dass Projekte im Einzelfall weiterhin bekämpft werden könnten. Schliesslich bleibt die Pflicht, die Umweltverträglichkeit der Projekte zu prüfen. Nebst dem Zubau grosser Solaranlagen in den Alpen umfasst die Vorlage auch die Erhöhung der Grimsel-Staumauer. Die zuständige Energieministerin Simonetta Sommaruga zeigte sich im Plenum zufrieden mit der «sportlichen Energie» und der Kompromissbereitschaft des Parlaments. Über die Dringlichkeit des Gesetzes werden die Räte noch separat abstimmen.

Das Covid-Zertifikat bleibt bis 2024

Das Zertifikat, das ausweist, ob jemand geimpft, genesen oder negativ getestet ist, wird vorläufig beibehalten.

Das Zertifikat, das ausweist, ob jemand geimpft, genesen oder negativ getestet ist, wird vorläufig beibehalten.

Christoph Ruckstuhl / NZZ

bin. Der Nationalrat hat die Gültigkeit des Covid-Gesetzes verlängert. So wird das Zertifikat, das ausweist, ob jemand geimpft, genesen oder negativ getestet ist, beibehalten. Die Gesetzesgrundlage sei vor allem für Reisen ins Ausland wichtig, sagte der Gesundheitsminister Alain Berset. Man wisse nicht, welche Einreisebestimmungen in anderen Ländern künftig gelten würden. Deshalb müssten die hiesigen Grundlagen bestehen bleiben, damit die Zertifikate in der Schweiz weiterhin ausgestellt werden können. Das Covid-Gesetz, das im September 2020 in Kraft trat und dem die Bevölkerung seither zweimal zugestimmt hat, soll bis 2024 in Kraft bleiben. Allein die SVP bekämpfte die Beibehaltung des Gesetzes. Das Geschäft geht nun in den Ständerat.

Postfinance-Privatisierung hat im Parlament keine Chance

vof.

Die Postfinance solle privatisiert werden und künftig Kredite und Hypotheken vergeben dürfen. Diesen Plan hatte der Bundesrat im Sommer 2021 gefasst, um das Geschäftsmodell des Unternehmens zu stabilisieren, das aufgrund von Negativ- und Tiefzinsen in den letzten Jahren stark gelitten hat.

Das Parlament hat den Plan abgeschmettert. Nach dem Ständerat stellte sich am Montag auch der Nationalrat deutlich gegen die Vorlage.

Zwar waren sich die Parlamentarier in der Debatte vom Montag einig, dass die Postfinance vor grösseren Herausforderungen stehe. Allerdings ergebe eine Privatisierung wenig Sinn, solange nicht klar sei, wie die Grundversorgung ausgestaltet werden solle, sagte Katja Christ (GLP, Basel-Stadt) stellvertretend für viele der Redner bei der gestrigen Abstimmung. Philipp Matthias Bregy (Die Mitte, Wallis) sprach von ungleichen Spiessen im nationalen Markt, würde die Postfinance vor der Definition des Grundversorgungsauftrags ins Kredit- und Hypothekargeschäft eintreten dürfen.

Die Postfinance bleibt staatlich und darf weiterhin keine Kredite und Hypotheken vergeben.

Die Postfinance bleibt staatlich und darf weiterhin keine Kredite und Hypotheken vergeben.

Arnd Wiegmann / Reuters

Sonst waren die Gründe für eine Ablehnung allerdings divers. Die SP sei für die Aufhebung des Kredit- und Hypothekarverbots gewesen, sagte Jon Pult (SP, Graubünden). Allerdings sei sie «gegen die vollständige Privatisierung der Postfinance und damit eine Aufspaltung des Postkonzerns». So äusserten sich auch die Grünen. Für sie wäre es eine pragmatische Lösung gewesen, der Post die Vergabe von Krediten und Hypotheken zu ermöglichen, sagte Michael Töngi (GPS, Luzern). Ob man die Postfinance privatisieren solle, hätte man anschliessend diskutieren können.

Kurt Fluri (FDP, Solothurn) ging hinsichtlich fehlender Klarheit bei der Grundversorgung mit den Linksparteien einig, machte aber deutlich, weiterhin eine Privatisierung der Postfinance anzustreben: «Ihre Haltung – jene der Grünen und der SP –, bereits jetzt und offenbar auf ewige Zeiten eine Privatisierung der Postfinance abzulehnen, halten wir für absolut dogmatisch und ideologisch.»

Der SVP wiederum ging es – wie auch der FDP – auch um verfassungsrechtliche Fragen.

Sichtlich unzufrieden mit dem Verlauf der Diskussion war die zuständige Bundesrätin Simonetta Sommaruga. «Ich verstehe es bis heute Abend nicht und werde auch weiterhin nicht verstehen, wo Sie hier das Ungleichgewicht gegenüber den Staatsbanken der Kantone sehen», so fasste die Uvek-Vorsteherin das eben Gehörte zusammen. Fast ein wenig trotzig führte sie an: «Die Aussage heute, das Nichteintreten heute, ist für den Bundesrat kein klares Signal. Niemand hier kann behaupten, er oder sie hätte jetzt den Hauptgrund für das Nichteintreten genannt, denn es wurden die unterschiedlichsten Gründe erwähnt.» Mit dem Nichteintreten würden die Nationalräte entscheiden, dass die Postfinance weiter an Ertragswert verliere.

Das Votum der Bundesrätin verhallte im Saal. Mit 156 Stimmen und 32 Enthaltungen – Letzte stammten vor allem von den Grünen – schmetterte der Nationalrat die Botschaften ab.

Der Bundesrat will nun bis nächsten Sommer einen Bericht zur Post vorlegen. Spätestens dann wird die Debatte weitergehen.

Falsch gezählt: Kanton Solothurn lehnt AHV-Vorlage ab

464 falsch gezählte Stimmen in Balstahl führten dazu, dass der Kanton Solothurn die AHV-Vorlage nun ablehnt.

464 falsch gezählte Stimmen in Balstahl führten dazu, dass der Kanton Solothurn die AHV-Vorlage nun ablehnt.

Alessandro Della Valle / Keystone

vof.

In der Solothurner Gemeinde Balsthal ist am Sonntag (25. 9.) beim Auszählen der Stimmen zur AHV-Vorlage ein Fehler passiert, wie die Staatskanzlei des Kantons Solothurn in einer Medienmitteilung schreibt. Eine Nachzählung habe ergeben, dass am Sonntag teilweise die Ja- und Nein-Stimmen verwechselt worden seien.

Für das kantonale Endresultat waren die insgesamt 464 Stimmen, die dem falschen Lager zugeschrieben wurden, entscheidend. Der Kanton Solothurn lehnt die Vorlage mit 50,18 Prozent ab. Ursprünglich war vermeldet worden, dass die Vorlage mit 50,32 Prozent angenommen worden war.

Am gesamtschweizerischen Ergebnis ändert sich derweil nichts. Der Vorsprung der Befürworter sank zwar, die Vorlage wurde aber immer noch mit einem Vorsprung von 31 852 Stimmen angenommen.

Schweizer Luftwaffe begleitet niederländisches Flugzeug aus dem Schweizer Luftraum

Zwei F/A-18-Kampfjets begleiteten ein niederländisches Flugzeug ohne Funk im Schweizer Luftraum nach Italien.

Zwei F/A-18-Kampfjets begleiteten ein niederländisches Flugzeug ohne Funk im Schweizer Luftraum nach Italien.

Sigi Tischler / Keystone

ran. Am Sonntagvormittag (25. 9.) musste die Schweizer Luftwaffe zu einer «Hot Mission» starten. Sie griff ein, als ein niederländisches Flugzeug des Typs PC-12 über Funk nicht erreichbar war. Dieser Einsatz des sogenannten Quick Reaction Alert (QRA) sei erfolgreich durchgeführt worden, teilte die Schweizer Armee am Sonntag in einem Communiqué mit. Beim QRA handelt es sich um den permanenten Luftpolizeidienst.

Die Armee sei um 10 Uhr 41 von den französischen Behörden darüber informiert worden, dass sich ein in den Niederlanden gestartetes Flugzeug ohne Funkverbindung über Colmar befinde. Bei Waldshut in Deutschland überflog das Flugzeug um 10 Uhr 53 die Schweizer Grenze. Acht Minuten später sei eine QRA-Patrouille mit zwei F/A-18-Kampfjets in Payerne gestartet, schreibt die Schweizer Armee.

Die Jets erreichten das Flugzeug um 11 Uhr 13 über Samedan. Laut der Mitteilung konnte der Pilot dazu gebracht werden, den Funkkontakt wiederherzustellen. Die Kampfjets begleiteten die PC-12 bis zum italienischen Luftraum westlich des Gardasees und kehrten schliesslich noch vor dem Mittag zurück.

Bundesrat empfiehlt die Umschaltung von Zweistoffanlagen

kca.

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) empfehlen die Umschaltung von Zweistoffanlagen auf Heizölbetrieb ab dem 1. Oktober 2022. Das geht aus einer Mitteilung des Bundesrats vom Freitag (23. 9.) hervor.

Mit der Umsetzung dieser Empfehlung könne die Schweiz schnell grosse Mengen an Gas einsparen, hiess es. Dies solle massgeblich zum Erreichen des freiwilligen Gassparziels von 15 Prozent beitragen, das die Schweiz analog zur EU von Oktober 2022 bis März 2023 anstrebt.

Um den Umstieg zu erleichtern, hat der Bundesrat bereits am 16. September befristete Erleichterungen für Zweistoffanlagen erlassen. Dies, weil diese im Heizölbetrieb die Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung insbesondere für Stickoxide nicht in jedem Fall einhalten können.

Wie der Bundesrat weiter schreibt, werden die Pflichtlager für Autobenzin, Diesel- und Heizöl sowie Flugpetrol freigegeben, um die Versorgung der Schweiz mit Mineralölprodukten auch ab Oktober 2022 sicherstellen zu können. Eine entsprechende Verordnung trete am 3. Oktober 2022 in Kraft. Laut der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) reichen die Pflichtlager für Autobenzin, Dieselöl und Heizöl für rund 4,5 Monate, beim Flugpetrol reichen die Reserven für rund 3 Monate.

Bundesrat verurteilt Scheinreferenden Russlands in den besetzten Gebieten

Bundespräsident Ignazio Cassis hat Russland schon am Mittwoch signalisiert, dass die Schweiz die inszenierten Referenden nicht akzeptiere.

Bundespräsident Ignazio Cassis hat Russland schon am Mittwoch signalisiert, dass die Schweiz die inszenierten Referenden nicht akzeptiere.

Pierre Albouy / Keystone

tsf.

Die Schweiz nimmt deutlich gegen die von Russland inszenierten Scheinreferenden in der Ukraine Stellung. «Die sogenannten Referenden in den von Russland teilweise besetzten Gebieten der Ukraine finden unter nicht rechtskonformen Umständen statt und sind völkerrechtswidrig», teilte der Bundesrat am Freitag mit. Die Landesregierung verurteile diese neuerliche Verletzung der ukrainischen Souveränität durch Russland und werde die Ergebnisse der sogenannten Referenden auch nicht anerkennen. Bundespräsident Ignazio Cassis habe dem russischen Aussenminister Lawrow diese Position am Mittwoch in New York klar dargelegt. Das EDA habe am Donnerstag auch den russischen Botschafter deswegen einbestellt.

Die von Russland besetzten Gebiete gehörten genauso wie die Krim völkerrechtlich zur Ukraine. Russland sei als Besatzungsmacht völkerrechtlich verpflichtet, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte einzuhalten und die bestehende ukrainische Rechtsordnung zu respektieren. Eine Besatzungsmacht erlange keine Souveränität über ein besetztes Gebiet.

Der Bundesrat fordert Russland auf, die Abhaltung der sogenannten Referenden in der Ukraine zu beenden, den zu erwartenden Anträgen auf Aufnahme der Gebiete in die Russische Föderation nicht Folge zu leisten sowie weitere Schritte in Richtung Besetzung und Annexion zu unterlassen. Der Bundesrat beobachte zudem die russische Teilmobilmachung mit grosser Sorge und fordere Russland zur Deeskalation sowie zum vollständigen Rückzug aus den ukrainischen Gebieten auf.

14 000 Tonnen Plastik gelangen jährlich in die Umwelt

tsf.

Mikroplastik ist überall: In Ozeanen, arktischem Eis, in den Bergen, Flüssen, Seen, Böden und in der Luft finden sich die schädlichen und schwer abbaubaren winzigen Plastikteilchen. Wie der Bundesrat in einem am Freitag veröffentlichten Bericht aufzeigt, gelangen in der Schweiz jährlich rund 14 000 Tonnen Makro- und Mikroplastik in die Umwelt, sei dies in der Herstellung, der Nutzung oder der Entsorgung von Kunststoffen.

Mehr als die Hälfte dieser Plastikrückstände stammt vom Abrieb von Autoreifen. Weitere wichtige Ursachen seien Littering, das achtlose Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen (2700 Tonnen) oder Kunststoffe im Grüngut, die mit Kompost und Gärgut in die Umwelt gelangen (100 Tonnen). Zu Hause gelangen Kunststoffe auch als Inhaltsstoffe in Kosmetika oder beim Waschen von synthetischen Textilien übers Abwasser in die Gewässer.

In der Schweiz würden seit Jahren Massnahmen zur Verringerung der Umweltbelastung durch Kunststoffe umgesetzt: beispielsweise mit Sammelstellen für PET-Getränkeflaschen, dem Trennen der Abfälle fürs Recycling oder mit Sensibilisierungskampagnen und Sanktionen gegen Littering. Dennoch gibt es laut dem Bericht des Bundesrats Potenzial zur Verbesserung. Dabei solle der Fokus primär darauf liegen, Abfälle zu vermeiden und kreislauffähige Materialien und umweltschonende Alternativen zu fördern. Zielführend ist gemäss dem Bericht eine Kombination aus Sensibilisierungsmassnahmen, Entwicklung neuer Technologien, Verfahrensoptimierungen sowie Verboten und Geboten.

Mobiles Notkraftwerk in Birr kann rasch gebaut werden

tsf.

Im Hinblick auf mögliche Stromlücken kann das Notkraftwerk im aargauischen Birr zügig gebaut werden. Der Bundesrat hat am Freitag die entsprechenden Bewilligungen erteilt. Damit können die Arbeiten zum Aufbau des temporären Reservekraftwerks auf dem Firmengelände von GE Gas Power unverzüglich aufgenommen werden. Vorgesehen ist, dass es im Februar 2023 einsatzbereit ist, wie es in der Mitteilung der Landesregierung heisst.

Das Notkraftwerk kann acht mobile Turbinen mit einer Leistung von insgesamt rund 250 Megawatt betreiben. Das entspricht etwa der zweieinhalbfachen Leistung des Wasserkraftwerks Rheinfelden. Die Turbinen funktionieren mit Gas, Öl oder mit Wasserstoff. Das Reservekraftwerk soll ab Februar 2023 bis Frühling 2026 als Absicherung für den Notfall zur Verfügung stehen.

Während der Bauarbeiten kontrollieren die zuständigen Behörden von Kanton und Bund, dass die Vorschriften des Raumplanungs-, Bau-, Umwelt- und Energierechts eingehalten werden. Für den Aufbau der Anlage gelten die Spezialbestimmungen der «Verordnung über die Bereitstellung eines temporären Reservekraftwerks in Birr».

Für den Betrieb braucht es Anpassungen der Lärmschutz- und Luftreinhalteverordnungen sowie eine Verordnung für den Abruf der Reserve. Der Bundesrat werde darüber in den nächsten Wochen entscheiden, teilte er mit.

Jüngere Schweizer sind am EU-skeptischsten

ela.

Die Begeisterung für die EU hat bei jüngeren Menschen stark abgenommen. Mittlerweile steht die Altersgruppe der 18- bis 34-Jährigen der EU am skeptischsten gegenüber. 2019 sprachen sich nur noch 6,5 Prozent für einen EU-Beitritt aus. In den 1990er Jahren wollten dagegen fast 60 Prozent der 18- bis 34-Jährigen der EU beitreten, rund 32 Prozent lehnten dies ab. Das geht aus den Zahlen der Selects-Studien hervor, die SRF vergleichend aufbereitet hat.

Bei den über 65-Jährigen sprachen sich 2019 noch über 20 Prozent für einen EU-Beitritt aus. Doch auch bei ihnen hatte 1995 mit rund 43 Prozent die Begeisterung für die EU weit höher gelegen. Die höchste Zustimmung fand die EU im Jahr 1999 mit fast 60 Prozent bei der Altersgruppe der 50- bis 64-Jährigen. Seit den 2000ern hat die EU-Begeisterung in allen befragten Altersgruppen spürbar nachgelassen.

Der Politgeograf Michael Hermann erklärte gegenüber SRF, dass über die Beitrittsfrage nur in den 1990er Jahren als Option ernsthaft politisch diskutiert worden sei, nach der EWR-Abstimmung 1992 sei sie zur zentralen politischen Frage geworden. Die junge Generation sei politisch sozialisiert worden, als der Beitritt vom Tisch gewesen sei. Entsprechend gebe es nur wenige, die das als Herzensthema sähen. Bei den Älteren hätten dagegen einige ihre Haltung beibehalten.


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