Apple gewinnt Klage wegen Urheberrechtsverletzung bei gemischtrassigen Emojis


Das kann man mit Sicherheit sagen Apple kann nun einen weiteren Prozesssieg verbuchen. Das Unternehmen Cupertino hat gerade eine Urheberrechtsklage gewonnen, die von Cub Club Investment (CCI), dem Entwickler der iDiversicons-App, eingeleitet wurde, die es Ihnen ermöglicht, rassisch unterschiedliche Emojis (via Reuters). CCI warf Apple vor, seine App-Idee und Emojis zu kopieren und seine geistigen Eigentumsrechte zu verletzen Entscheidung, Vince Chhabria, der Prozessrichter, verglich die Emojis von Apple mit den Emojis von CCI und kam zu dem Schluss, dass die Emojis insgesamt nicht ähnlich genug waren, als dass Apple sie verletzen könnte. Chhabria sagte auch: „Das Urheberrecht verbietet nicht jegliches Kopieren. Um einen Antrag auf Abweisung zu überleben, muss ein Kläger behaupten, dass der Beklagte genug von dem geschützten Ausdruck kopiert hat … um eine rechtswidrige Aneignung zu begründen.„Laut Vince Chhabria ist es CCI nicht gelungen zu beweisen, dass Apple irgendetwas verletzt hat, was unter Urheberrechtsschutz steht; daher hat Apple nur die Idee von CCI kopiert, und Ideen unterliegen nicht dem Urheberrechtsgesetz.

In dem Dokument über seine Entscheidung sagte Chhabria: „Es gibt nicht viele Möglichkeiten, wie jemand diese Idee umsetzen könnte. Schließlich gibt es nur so viele Möglichkeiten, einen Daumen nach oben zu zeichnen.“ In diesem Zusammenhang erklärte Chhabria, dass die Emojis von CCI „nur Anspruch auf einen dünnen Urheberrechtsschutz gegen praktisch identisches Kopieren haben“.

Im Gerichtsverfahren dokumentieren, teilte Cub Club mit, dass die iDiversicons-App 2013 von Katrina Parrott, CEO von CCI, gegründet wurde. Laut Parrott war die App weltweit die erste, die Emojis mit verschiedenen Hautfarben anbot. CCI sagte auch, dass Parrott im Jahr 2014 eine mögliche Partnerschaft mit Apple diskutierte, aber Apple lehnte die Partnerschaft ab und erstellte stattdessen seine eigenen verschiedenen Hautton-Emojis.

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