Brennende EU-Flagge kann jetzt deutsche Gefängnisstrafe bringen

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Demonstranten, die 2013 in Zypern eine EU-Flagge verbrannten

Deutschland hat das öffentliche Verbrennen der EU-Flagge oder der Flagge eines anderen Landes mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft und es als Hassverbrechen eingestuft.

Die Abstimmung des Bundestages am Donnerstag macht die Entweihung ausländischer Flaggen gleichbedeutend mit dem Verbrechen, die deutsche Flagge zu beschmutzen.

Gleiches gilt für die EU-Hymne Beethovens Ode an die Freude.

Der Schritt folgte den Beschwerden der Sozialdemokraten (SPD) über das Verbrennen der israelischen Flagge durch Demonstranten in Berlin im Jahr 2017.

Justizministerin Christine Lambrecht, Mitglied der Mitte-Links-SPD, sagte, "öffentlich brennende Flaggen haben nichts mit friedlichen Protesten zu tun". Sie sagte, es habe "Hass, Wut und Aggression" geschürt und die Gefühle vieler Menschen verletzt.

Das neue Gesetz gilt neben dem Verbrennen auch für Befleckungshandlungen wie das öffentliche Aufreißen einer Flagge. Die öffentliche Ausstellung des Nazi-Hakenkreuzes und anderer Nazi-Symbole ist in Deutschland bereits verboten.

Die rechtsextreme Alternative für Deutschland (AfD) hat das neue Gesetz als "übermäßige Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit und des künstlerischen Ausdrucks" verurteilt.

Die Befleckung der Unionsflagge in Großbritannien ist kein Verbrechen, aber Frankreich hat die Entweihung der Trikolore mit einer Geldstrafe von bis zu 7.500 Euro oder sechs Monaten Gefängnis bestraft.

Spanien, Italien und Griechenland haben ebenfalls Gesetze, die die Entweihung der Nationalflagge verbieten.