Das Verkehrsministerium von New York genehmigt den Einsatz elektrischer Lastenfahrräder auf den Straßen der Stadt

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Letzten Monat hat das New Yorker Verkehrsministerium die Verwendung von elektrischen Lastenfahrrädern auf den Straßen der Stadt genehmigt und einige wichtige Sicherheitsstandards eingeführt. Am 27. März kündigte Ydanis Rodriguez, Kommissar des New Yorker Verkehrsministeriums, Änderungen an den Verkehrsregeln der Stadt an, um den Betrieb von „Nutzfahrrädern mit Tretunterstützung“ zu ermöglichen. Er sagte: „Um eine sicherere und umweltfreundlichere Transportzukunft zu erreichen, muss die Anzahl großer, umweltschädlicher Lastkraftwagen reduziert werden.“ auf unseren Straßen. Durch die Genehmigung dieser neuen Lieferoptionen werden wir unsere Umwelt und alle Verkehrsteilnehmer besser schützen.“

„Der Aufbau einer nachhaltigeren Stadt bedeutet, die Lieferungen in New York City neu zu denken. Zu lange waren große Lkw die einzige Option, was Staus und Umweltverschmutzung mit sich brachte. Emissionsarme und emissionsfreie Lastenfahrräder sind eine der Möglichkeiten, mit denen wir dieses Paradigma ändern, damit wir bekommen können, was wir wollen, wann wir es wollen, ohne unsere Luft zu vergiften oder unsere Straßen zu verstopfen. Von diesen neuen Regeln über die stärkere Nutzung unserer Flüsse für Lieferungen im Rahmen unserer Blue Highways-Initiative bis hin zur Einrichtung von Mikrolieferzentren und der bevorstehenden Schaffung einer neuen Abteilung für nachhaltige Lieferungen machen wir es den New Yorkern einfacher und sauberer, ihre Waren zu erhalten und Dienstleistungen.” – New Yorks Bürgermeister Eric Adams

Die als Änderungen angenommenen Regeln In den Verkehrsregeln der Stadt heißt es, dass der Betrieb dieser „Nutzfahrräder mit Tretunterstützung“ innerhalb der Stadt „zur Lieferung von Gütern und Eigentum im Handel zulässig“ sei und dass für sie dieselben Regeln gelten, die für alle Fahrräder gelten.

Die Definition besagt, dass E-Lastenräder bis zu 4 Fuß breit und 16 Fuß lang (einschließlich Anhänger) und 7 Fuß hoch sein können und bis zu 4 Räder haben können. Diese größeren Dimensionen sollen es kleinen Unternehmen und Logistikunternehmen ermöglichen, „größere Lkw und Transporter durch Lastenfahrradmodelle zu ersetzen, die in anderen Städten und Ländern erfolgreich eingesetzt werden“. Die maximale unterstützte Geschwindigkeit für Nutzfahrräder mit Tretunterstützung wurde auf 15 Meilen pro Stunde festgelegt, die Leistung der Elektromotoren darf nicht höher als 750 W sein und die Vorschriften besagen, dass die Lastenräder den vom Hersteller festgelegten Gewichtsangaben entsprechen müssen. Um legal zu sein, müssen alle kommerziellen Lastenräder außerdem über ein lesbares Herstelleretikett verfügen, das „dauerhaft an einer gut sichtbaren Stelle angebracht“ ist und die Leistung des Motors und die maximal unterstützte Geschwindigkeit angibt.

Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, dass Fußgänger freien Zugang zu Gehwegen haben müssen, heißt es in der Regelung auch, dass E-Lastenräder „aus keinem Grund – auch nicht vorübergehend – auf dem Gehweg geparkt oder unbeaufsichtigt gelassen werden dürfen“, was zu einem großen Problem werden könnte das Fehlen einer solchen Regel. Stattdessen wurde mit der Regelung eine neue Regelung eingeführt, die die Einrichtung von „Nur gewerblichen Fahrradverladezonen“ ermöglicht, in denen E-Lastenräder be- und entladen werden können

Als Teil die AnkündigungDas NYC DOT gab außerdem bekannt, dass es den Betreibern von E-Lastenfahrrädern Sicherheitsschulungen und Schulungsmaterialien zur Verfügung stellen wird, unter anderem zum sicheren Laden der Fahrradbatterien.


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