Der Klageabweisungsantrag von Coinbase wurde von der SEC angefochten Von Investing.com


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In einer aktuellen Entwicklung hat sich die US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) gegen den Abweisungsantrag der Kryptowährungsbörse Coinbase (NASDAQ:) bezüglich einer Klage ausgesprochen. Die SEC argumentiert, dass die von Coinbase durchgeführten digitalen Transaktionen die Kriterien der Bundeswertpapiergesetze und der Rechtsprechung erfüllen und somit als Wertpapiere im Rahmen des Howey-Tests gelten.

Die Haltung der SEC basiert auf der Annahme, dass Käufer einen Wertzuwachs aufgrund der Pläne der Emittenten erwarten, den Wert ihrer digitalen Vermögenswerte auf dem Sekundärmarkt zu steigern und zu erhalten. Dies impliziert, dass es sich bei diesen Transaktionen um Investitionsverträge handelt.

Als Reaktion auf die Verteidigung von Coinbase, die eine Gerichtsentscheidung im Zusammenhang mit zitierte, wies die SEC diese vollständig ab. Grund für die Abweisung war die ausdrückliche Weigerung des Vorsitzenden Richters, eine Entscheidung über Token-Verkäufe auf dem Sekundärmarkt zu treffen.

Dieser anhaltende Rechtsstreit unterstreicht die regulatorischen Herausforderungen, mit denen Kryptowährungsbörsen bei der Bewältigung komplexer bundesstaatlicher Wertpapiergesetze konfrontiert sind. Der Widerstand der SEC gegen den Entlassungsantrag von Coinbase zeigt ihr Engagement, sicherzustellen, dass solche Plattformen die bestehenden Vorschriften einhalten und so die Interessen der Anleger schützen.

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