Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Donnerstag einstimmig zugunsten eines katholischen Kinderhilfswerks entschieden, in dem die Wohltätigkeitsorganisation die Vermittlung von Pflegekindern an gleichgeschlechtliche Paare ablehnte.
Laut der American Civil Liberties Union, verklagte der Katholische Sozialdienst die Stadt Philadelphia, nachdem sie privaten Einrichtungen, die Pflegedienste zur Verfügung stellten, mitgeteilt hatte, dass sie Kinder nicht an die Einrichtungen verweisen würden, es sei denn, sie stimmten den Nichtdiskriminierungsbestimmungen zu.
Der Katholische Sozialdienst argumentierte unter Berufung auf den Ersten Verfassungszusatz, dass er das Recht habe, von der Nichtdiskriminierungspflicht abzulehnen.
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