Deutschland versucht, die Kontrolle über die Lieferketten von Unternehmen zu verbessern. Das Kabinett regelt die Kontrolle der Menschenrechte durch Unternehmen

Das deutsche Kabinett hat am Mittwoch ein Gesetz verabschiedet, mit dem große Unternehmen sicherstellen sollen, dass Umweltvorschriften und Menschenrechte in ihren Lieferketten eingehalten werden.

Der Plan, das Ergebnis des anhaltenden Feilschens in der Regierungskoalition von Mitte-Rechts- und Mitte-Links-Parteien von Bundeskanzlerin Angela Merkel, soll ab 2023 in Kraft treten.

Dies würde zunächst für Unternehmen mit 3.000 oder mehr Beschäftigten und ab 2024 für Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten gelten. Danach soll bewertet werden, ob mehr Unternehmen einbezogen werden sollen. Der Plan bedarf der Zustimmung des Parlaments.

Unternehmen sollen ihre Lieferketten im Auge behalten und, wenn sie Hinweise auf Missbrauch finden, daran arbeiten, diese zu beheben. Dies könnte eine vorübergehende Unterbrechung der Geschäftsbeziehungen beinhalten, während „Anstrengungen zur Risikominimierung“ unternommen werden.

Die Gesetzgebung würde Unternehmen dazu verpflichten, ein internes Beschwerdeverfahren einzurichten, das es Personen, die von den Aktivitäten eines oder eines assoziierten Unternehmens oder eines indirekten Lieferanten betroffen sind, ermöglicht, ihre Bedenken zu registrieren. Sie müssten jährlich über die Einhaltung der Rechtsvorschriften Bericht erstatten.

Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften würden die Möglichkeit erhalten, von Missbrauch betroffene Personen in Lieferketten vor deutschen Gerichten zu vertreten.

Der Plan hat einige Bedenken bei deutschen Unternehmensgruppen hervorgerufen, die sich über mögliche Wettbewerbsnachteile Sorgen machen und zumindest gleiche Wettbewerbsbedingungen in Europa wünschen.