Die EU verschärft den Zugriff auf schmutziges Geld, da neue AML-Vorschriften auf Kryptowährungen abzielen Von Investing.com

Das Europäische Parlament hat eine Reihe neuer Gesetze verabschiedet, die strengere Sorgfalts- und Identitätsprüfungsanforderungen für Krypto-Asset-Manager einführen, die außerdem verdächtige Aktivitäten den zuständigen Behörden melden müssen.

Die Gesetzgebung zielt auf Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) ab, zu denen zentralisierte Kryptowährungsbörsen gehören, und erstreckt sich auch auf andere Sektoren wie Glücksspieldienste, Fußballvereine und andere.

Das am Donnerstag verabschiedete Paket sieht außerdem ein einheitliches Regelwerk für die 27 EU-Mitgliedstaaten vor und richtet eine Anti-Geldwäsche-Behörde mit Sitz in Frankfurt ein. Dieses neue Gremium wird die Umsetzung der Vorschriften überwachen und sich dabei auf die aus Sicht der EU „risikoreichsten“ Unternehmen konzentrieren.

Die neuen Regeln verschärfen die Kontrolle durch strengere Sorgfaltspflichten und obligatorische Identitätskontrollen. Banken, Vermögensverwalter sowie Immobilien- und virtuelle Immobilienmakler müssen nun alle fragwürdigen Aktivitäten den Financial Intelligence Units und anderen relevanten Behörden melden. Trotz dieser Vorschriften sagen Befürworter der Kryptopolitik, dass diese Regeln für sie strenger seien als für andere Finanzsektoren.

Interessanterweise sieht das neue Toolkit der Europäischen Union kein Verbot anonymer Krypto-Wallets und Self-Custodial-Zahlungen vor. Stattdessen gilt es für CASPs, die bereits unter der MiCA (Markets in Crypto-Assets Regulation) reguliert sind, einem Rahmenwerk, das digitale Vermögenswerte regelt und im Juni 2023 in Kraft trat.

Darüber hinaus gewährt die Gesetzgebung Einzelpersonen und Organisationen mit einem „berechtigten Interesse“ – wie Journalisten, Medienschaffenden und zivilgesellschaftlichen Gruppen – sofortigen und uneingeschränkten Zugang zu Informationen über wirtschaftliche Eigentümer. Diese Informationen werden in nationalen Registern verfügbar sein und auf EU-Ebene miteinander verbunden sein und Einzelheiten zu den natürlichen oder juristischen Personen enthalten, die Unternehmen besitzen oder kontrollieren.

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Das Paket wurde zunächst im Januar politisch verabschiedet und dann im März vor der endgültigen Abstimmung im Plenum durch eine gemeinsame Abstimmung im parlamentarischen Ausschuss verabschiedet. Der nächste Schritt für das Paket ist die formelle Verabschiedung durch den EU-Rat, der aus Vertretern der Mitgliedstaaten besteht.

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