EU einigt sich auf richtungsweisende 40 %-Quote für Frauen in Unternehmensvorständen | Frauen im Sitzungssaal

Die EU hat vereinbart, dass Unternehmen verbindliche Quoten auferlegt werden, um sicherzustellen, dass Frauen mindestens 40 % der Sitze in Unternehmensvorständen haben.

Nach 10 Jahren Stillstand bei den Vorschlägen begrüßten die EU-Gesetzgeber eine „wegweisende“ Einigung für die Gleichstellung der Geschlechter. Neben dem gesetzlich verbindlichen Ziel könnten Unternehmen auch mit einer Geldstrafe belegt werden, wenn sie nicht genügend Frauen in ihre nicht geschäftsführenden Aufsichtsräte rekrutieren, und die Annullierung von Vorstandsterminen wegen Nichteinhaltung des Gesetzes.

Ab dem 30. Juni 2026 müssen große Unternehmen, die in der EU tätig sind, einen Anteil von 40 % des „unterrepräsentierten Geschlechts“ – in der Regel Frauen – unter den nicht geschäftsführenden Direktoren sicherstellen. Die EU hat sich außerdem ein Ziel von 33 % für Frauen in allen Führungspositionen gesetzt, einschließlich nicht geschäftsführender Direktoren und Direktoren wie Chief Executive und Chief Operating Officer.

Im Jahr 2021 besetzten Frauen 30,6 % der Führungspositionen in der EU, aber dies war in den 27 Mitgliedsländern sehr unterschiedlich. Frankreich, das eine Frauenquote von 40 % in Aufsichtsräten hat, war das einzige EU-Land, das diese Schwelle überschritten hat, da 45,3 % der Vorstandssitze von Frauen besetzt sind, so das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen.

Italien, die Niederlande, Schweden, Belgien und Deutschland waren die zweitbesten Länder mit einem Frauenanteil in den Vorstandsetagen zwischen 36 % und 38 %; während in Ungarn, Estland und Zypern weniger als einer von zehn nicht geschäftsführenden Direktoren eine Frau war.

„Alle Daten zeigen, dass die Gleichstellung der Geschlechter an der Spitze von Unternehmen nicht durch reines Glück erreicht wird“, sagte Lara Wolters, die niederländische sozialistische Europaabgeordnete, die das Gesetz mit den EU-Regierungen ausgehandelt hat. „Wir wissen auch, dass mehr Vielfalt in Vorstandsetagen zu besseren Entscheidungen und Ergebnissen beiträgt. Diese Quote kann ein Stoß in die richtige Richtung für mehr Gleichberechtigung und Diversität in Unternehmen sein.“

Nationale Behörden, die für die Durchsetzung der Richtlinie zuständig sind, sind befugt, Bußgelder zu verhängen. Nationale Gerichte können die Auswahl von Vorstandsmitgliedern annullieren, wenn ein Unternehmen gegen das Gesetz verstößt. Die Maßnahmen gelten nicht für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten.

Die Europäische Kommission hat 2012 ihren ersten Vorschlag für eine Frauenquote von 40 % in Aufsichtsräten gemacht, aber der Plan wurde von großen Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland und Großbritannien, blockiert.

In Großbritannien lehnte die damalige Koalitionsregierung aus Konservativen und Liberaldemokraten obligatorische Quoten ab, die einen freiwilligen Ansatz unter Führung von Lord Mervyn Davies bevorzugte. Das hat Großbritannien geholfen, zu einem der besten Performer in Europa zu werden, mit 39,1 % der Frauen, die bis 2022 in FTSE100-Vorständen sitzen, womit Großbritannien in einer internationalen Umfrage nur hinter Frankreich an zweiter Stelle steht.

Die Kommission hat den Gesetzesentwurf im Jahr 2020 wiederbelebt, nachdem wichtige Länder ihre Position geändert hatten. Ursula von der Leyen, die Präsidentin der Europäischen Kommission, sagte: „Nach 10 Jahren, seit die Europäische Kommission diese Richtlinie vorgeschlagen hat, ist es höchste Zeit, dass wir die gläserne Decke durchbrechen. Es gibt viele Frauen, die für Spitzenjobs qualifiziert sind: Sie sollten sie bekommen können.“

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