Wenn ein bei eBay verkaufter Artikel verloren geht oder beschädigt wird, haben Kurierunternehmen eine Ausstiegsklausel, die häufig im Kleingedruckten vergraben ist
Der eBay-Verkäufer Jordan Thomis versicherte vorsichtshalber die £ 165-Schuhe, die er an einen Käufer schickte. Es war genauso gut, weil das Paket von der Kurierfirma DPD an der Abgabestelle abgeholt und nie wieder gesehen wurde.
Als Thomis jedoch einen Anspruch geltend machte, weigerte sich DPD, zu zahlen, da das Paket einen verbotenen Gegenstand enthielt.
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