Frau des sexuellen Übergriffs für schuldig befunden, weil sie im umgekehrten „Stealthing“-Fall Löcher in die Kondome ihres Partners gestochen hatte

Kondome.

  • Eine Frau in Deutschland wurde des sexuellen Übergriffs für schuldig befunden, weil sie Löcher in die Kondome ihres Partners gestochen hatte.
  • Berichten zufolge wollte die Frau mehr von einer „Friends with Benefits“-Beziehung und hoffte, dass sie schwanger werden würde.
  • Der Richter verglich es mit dem Verbrechen des „Stealthing“, bei dem beim Sex heimlich ein Kondom entfernt wird.

Ein deutsches Gericht hat eine Frau des sexuellen Übergriffs für schuldig befunden, weil sie Löcher in die Kondome ihres Partners gestochen hat, heißt es in Berichten.

Die Frau wurde zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe in einem „historischen“ Fall mit umgekehrtem „Stealthing“ verurteilt, so der Richter Deutsche Welle.

Der Fall betraf eine 39-jährige Frau, die in einer „Friends with Benefits“-Beziehung mit einem 42-jährigen Mann war, teilte die Verkaufsstelle mit.

Das Paar traf sich 2021 online und begann eine zwanglose sexuelle Beziehung, aber die Frau entwickelte tiefere Gefühle für ihn.

Sie gestand später, heimlich Löcher in Kondome gestochen zu haben, die der Mann in der Hoffnung, schwanger zu werden, auf seinem Nachttisch aufbewahrte. Ihr Plan ging nicht auf, und der Mann erstattete Anzeige gegen sie.

Staatsanwaltschaft und Gericht seien zunächst unsicher, welche konkreten Anklagepunkte gegen die Frau erhoben werden sollen, teilte die Deutsche Welle mit.

Nachdem Richterin Astrid Salewski aus Bielefeld, Deutschland, geprüft hatte, ob es sich bei dem Verbrechen um eine Vergewaltigung handelte, kam sie zu dem Schluss, dass sexuelle Übergriffe angemessen seien, da ein Mann angeklagt werden könne, weil er ohne Wissen einer Frau ein Kondom entfernt habe – was als Verbrechen von bekannt ist “Heimlichkeit.”

“Stealthing” bezieht sich typischerweise auf eine Person, die ihr Kondom während des Geschlechtsverkehrs ohne Wissen ihres Partners heimlich entfernt.

„Diese Regelung gilt auch im umgekehrten Fall. Die Kondome wurden ohne Wissen des Mannes unbrauchbar gemacht“, sagte Salewski laut Deutsche Welle.

“Nein heißt auch hier nein”, fügte der Richter hinzu.

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