Die französische Staatsanwaltschaft erklärte, es gebe keinen Grund, rechtliche Ansprüche geltend zu machen, wonach Frankreich für die Ermöglichung des Völkermords von 1994 in Ruanda verantwortlich sei. .
Die französische Staatsanwaltschaft erklärte, es gebe keinen Grund, rechtliche Ansprüche geltend zu machen, wonach Frankreich für die Ermöglichung des Völkermords von 1994 in Ruanda verantwortlich sei. .