Laut Staatsanwaltschaft gibt es keinen Grund, Ansprüche der französischen Rolle beim Völkermord in Ruanda zu verfolgen

Die französische Staatsanwaltschaft erklärte, es gebe keinen Grund, rechtliche Ansprüche geltend zu machen, wonach Frankreich für die Ermöglichung des Völkermords von 1994 in Ruanda verantwortlich sei. .