Lautes Klo: Der Gerichtsprozess, der die nächtliche Spülung anordnete, war asozial | Leben und Stil

Name: Laute Klos.

Das Alter: 19 Jahre.

Das Auftreten: Es geht mehr um den Klang als um das Aussehen, um das Auftreten als um das Aussehen.

OK dann, Auftreten: Regelmäßig, die ganze Nacht.

Und von welchem ​​speziellen Sound sprechen wir hier? Das süße Geräusch einer Toilettenspülung.

So nervig! In unserem Haus tun wir das nicht Spülung in der Nacht, es sei denn, du weißt schon … Das ist jedoch nicht dein Haus, nicht einmal ihr Haus.

Wessen Haus ist es dann? Wo sind wir? Italien. In der Nähe von Spezia, in der Region Ligurien. Ein Paar in einer Wohnung beschwerte sich, dass sie nicht gut schlafen konnten, nachdem ihre Nachbarn – vier Brüder – ein neues Badezimmer installiert hatten.

Sind das die Crappellotti-Brüder? Nein. Wie auch immer, nachdem ein örtlicher Richter ihre Klagen abgewiesen hatte, brachte das Paar den Fall vor das Berufungsgericht in Genua. Es gab eine Untersuchung …

Welche fanden …? Dass das neue Badezimmer direkt daneben lag und die Toilette tatsächlich in die Trennwand eingebaut war.

Furz Wand! Das ist erbärmlich; Hör auf. Außerdem ist die Spülung das Problem, erinnerst du dich?

Was war das Ergebnis? Dass es sich um eine Verletzung der Rechte des Paares handelte, die nicht nur durch die italienische Verfassung, sondern auch durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützt sind. Der Richter wies die Brüder an, den Wassertank zu verlegen und dem Ehepaar ab der Installation im Jahr 2003 jährlich 500 Euro zu zahlen.

1,37 € für jede Nacht mit gestörtem Schlaf – dafür kriegt man nicht einmal einen Espresso, oder? Das ist aber nicht wirklich der Punkt, oder?

Was ist Der Punkt? Nun, es geht um laute Nachbarn und Menschenrechte und so weiter EMRK schützt das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens einer Person, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.

Aber was ist mit Brexit Britain?: wegspülen die ganze Nacht? Los, gib ihm noch einen für ein gutes Maß. Das Vereinigte Königreich ist immer noch Teilnehmer an der EMRK. Zur Zeit …

Wie auch immer, zurück in Italien, war das das Ende der Geschichte? Nicht ganz. Laut La Repubblica brachten die Brüder den Fall vor den Obersten Gerichtshof in Rom.

Und es regierte … Dass das durch die Wand kommende Spülgeräusch den gesetzlichen Grenzwert um drei Dezibel überstieg …

Nur drei Dezibel! Gibt es in Italien keine Ohrstöpsel? Oder konnte das Paar nicht ein bisschen weißes Rauschen auflegen? Eigentlich sind drei Dezibel eine deutliche Klangsteigerung. Wie auch immer, auf wessen Seite stehen wir hier?

Oh ja, diese Seite: die Menschenrechtsseite. Jedenfalls entschied der Höchstgerichtshof, dass die Verletzung des Rechts auf Erholung Folgen für das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Gesundheit habe.

Der Wegweisungsbescheid wurde also aufrechterhalten? Ja. Und die Entschädigung. Hoffen wir, dass die Brüder ziemlich bündig sind, damit es für sie kein Problem wird.

Sag doch: [Banging on the wall] „He, Giovanni! Wir hören dich! Nicht nur die Spülung: alles!“

Sag nicht: „Nein, ich kann auch nicht schlafen, Liebes. Ratespiel Welcher Bruder denn?“

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