Mein Partner besitzt ein Haus – welche Stempelsteuer zahlen wir, wenn wir ein weiteres kaufen? | Eigentum

Q Ich habe mein Haus im Juni 2019 gekauft, bevor ich meinen Partner kennengelernt habe. Als ich ihn traf, wollte er ein Haus kaufen und tat dies etwa 12 Monate später Ende Januar 2021. Er lebte etwa sechs Monate in der Immobilie, bevor er Anfang August 2021 bei mir einzog. Er begann, sein Haus zu vermieten folgenden Monat und erhielt die Erlaubnis zur Vermietung von seiner Hypothekengesellschaft.

Zu diesem Zeitpunkt änderte er seine Adresse, zog all seine Besitztümer und Möbel bei mir ein und zahlt seit Oktober 2021 monatlich an der Hypothek und den Rechnungen für das Haus mit. Er ist unter dieser Adresse als Wähler registriert, seine Autoversicherung ist unter dieser Adresse registriert und er ist bei einem örtlichen Hausarzt registriert. Obwohl sein Name nie auf den Urkunden oder Hypotheken stand, haben wir das Haus so behandelt, als ob es unser Hauptwohnsitz wäre. Das Haus, das er vermietet, enthält keine seiner persönlichen Gegenstände oder Besitztümer und er plant, dieses Haus langfristig weiter zu vermieten.

Wir sind gerade dabei, mein Haus zu verkaufen und gemeinsam ein Haus zu kaufen. Mein Partner wird sein Haus, das er vermietet, weiterhin besitzen, hat aber nicht vor, dort wieder zu wohnen. Sollen wir beim gemeinsamen Hauskauf den höheren Stempelsteuersatz entrichten oder gilt diese Situation als Ersatz eines Hauptwohnsitzes durch einen anderen?
HM

EIN Betrachten Sie ein Beispiel in HM Revenue and Customs’ Online Stamp Duty Land Tax (SDLT) Handbuch, müssen Sie anscheinend den höheren SDLT-Satz für das Haus bezahlen, das Sie zusammen kaufen. Wenn Sie sich vorstellen, dass Sie Frau B. und Ihr Partner Herr P. ist, werden Sie feststellen, dass das Beispiel Ihre Situation genau beschreibt: „Herr P. und Frau B., die nicht miteinander verheiratet sind, besitzen beide ein Wohneigentum, beide haben keine kein Interesse am Eigentum des anderen. Beide wohnen in der Immobilie von Frau B.; Die Immobilie von Herrn P. ist vermietet. Frau B. verkauft ihre Immobilie und sie kaufen gemeinsam eine neue, die ihr neuer Hauptwohnsitz sein wird. Herr P. behält sein vermietetes Objekt.“

In den Leitlinien heißt es weiter, dass Ihre Situation nicht dazu geeignet ist, einen Hauptwohnsitz durch einen anderen zu ersetzen, sodass „die Transaktion eine Transaktion mit höheren Zinsen ist“.

Ganz anders sähe es aus, wenn Sie verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft leben würden. Die höheren Sätze gelten nicht bei einem gemeinsamen Erwerb eines neuen Hauptwohnsitzes, wenn ein Ehepaar Eigentümer einer Immobilie ist, aber gemeinsam in einem der Objekte als Hauptwohnsitz gelebt hat. Beide Parteien gelten – anders als Frau B. und Herr P. – als Hauptwohnungsersatz, aber nur, weil sie verheiratet sind.

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