Mutter, die in Neuseeland „Koffermorde“ an zwei Kindern angeklagt ist, bekennt sich nicht schuldig | Neuseeland

Eine Frau, die des Mordes an zwei Kindern angeklagt ist, deren Leichen in Neuseeland in Koffern gefunden wurden, hat sich der Anklage nicht schuldig bekannt.

Die 42-jährige Frau, die des Mordes angeklagt ist, ist die Mutter der Kinder und wurde Ende November wegen Mordes aus Südkorea ausgeliefert.

Die Leichen der beiden kleinen Kinder im Alter von etwa fünf bis zehn Jahren wurden einige Jahre lang in Koffern versteckt, bevor eine Familie aus Auckland das Gepäck in einer Online-Auktion eines Lagerhauses kaufte. Sie nahmen die Koffer Anfang August mit nach Hause, bevor sie die Entdeckung machten und die Polizei kontaktierten.

Der Fall wurde am Mittwochmorgen vor dem High Court in Auckland verhandelt, aber die Angeklagte war bei der Anhörung nicht anwesend, und ihr Anwalt plädierte für sie auf nicht schuldig. Sowohl sie als auch die Kinder unterliegen strengen vorläufigen Unterdrückungsverfügungen, die die Veröffentlichung ihrer Namen und einiger identifizierender Details sowie einiger Details des Falls verhindern.

Der Fall wurde auf eine Anhörung zur Überprüfung des Falls am 8. März um 9 Uhr vertagt. Die Frau bleibt bis zu einem vierwöchigen Prozess, der derzeit für April 2024 geplant ist, in Haft.

Mitte September nahmen südkoreanische Behörden die Frau in der südkoreanischen Stadt Ulsan mit Haftbefehl wegen zweifachen Mordes fest. Ihre bisher einzigen öffentlichen Äußerungen kamen, als sie Mitte September zwischen Polizeistationen in Südkorea verlegt wurde.

Auf jede Frage, als sie von der Polizei aus der Stadt Ulsan nach Seoul verlegt wurde, gab die Frau die gleiche Antwort: „Ich habe es nicht getan.“

Das südkoreanische Justizministerium übergab die Frau Ende November den neuseeländischen Behörden und sagte, es habe Neuseeland auch nicht näher bezeichnete „wichtige Beweise“ zu dem Fall vorgelegt.

Die südkoreanische Polizei sagte, die Frau sei in Südkorea geboren und später nach Neuseeland gezogen, wo sie die Staatsbürgerschaft erlangte.

source site-32