Nepalesisches Gericht zur Freilassung des Serienmörders Charles „The Serpent“ Sobhraj

2/2

©Reuters. DATEIFOTO: Der französische Serienmörder Charles Sobhraj verlässt das Bezirksgericht Kathmandu nach seiner Anhörung in Kathmandu am 31. Mai 2011. REUTERS/Navesh Chitrakar/File Photo

2/2

Von Gopal Sharma

KATHMANDU (Reuters) – Nepals Oberster Gerichtshof hat am Mittwoch die Freilassung von Charles Sobhraj angeordnet, einem französischen Staatsbürger, der als „die Schlange“ bekannt ist und laut Polizei für eine Reihe von Morden in den 1970er und 1980er Jahren verantwortlich ist.

Sobhraj, 78, wird beschuldigt, über 20 junge westliche Rucksacktouristen in ganz Asien getötet zu haben, normalerweise durch Betäuben ihrer Speisen oder Getränke. Er hatte 19 Jahre seiner 20-jährigen Haftstrafe verbüßt.

Bekannt als der „Bikini-Mörder“, erließ Thailand Mitte der 1970er Jahre einen Haftbefehl gegen ihn, weil er beschuldigt wurde, sechs Frauen, die alle Bikinis trugen, unter Drogen gesetzt und an einem Strand in Pattaya getötet zu haben.

Er wurde auch “die Schlange” genannt, weil er sich nach seiner Flucht aus einem Gefängnis in Indien Mitte der 1980er Jahre, wo er 21 Jahre wegen Mordes angeklagt war, verkleiden konnte. Er wurde später gefasst und dort bis 1997 eingesperrt.

Letztes Jahr produzierten die BBC und Netflix (NASDAQ:) gemeinsam eine TV-Serie mit dem Titel „The Serpent“, die seine Verbrechen dramatisiert.

Sobhraj kehrte nach seiner Freilassung aus Indien nach Frankreich zurück und wurde 2003 in einem Casino in Nepals Hauptstadt Kathmandu festgenommen und dort später wegen Mordes an der amerikanischen Rucksacktouristin Connie Jo Bronzich angeklagt. Seit 2003 sitzt er in einem Hochsicherheitsgefängnis in Kathmandu.

Am Mittwoch ordneten die Richter des Obersten Gerichtshofs, Sapana Pradhan Malla und Til Prasad Shrestha, die Freilassung und Abschiebung von Sobhraj nach 19 Jahren Gefängnis an.

„Das Gericht hat angeordnet, dass er freigelassen und innerhalb von 15 Tagen in sein Land zurückgeschickt werden sollte, wenn es keinen anderen Grund gibt, ihn im Gefängnis zu behalten“, sagte der Sprecher des Obersten Gerichtshofs, Bimal Paudel.

Verurteilte, die in Nepal zu lebenslanger Haft verurteilt wurden, verbüßen normalerweise 20 Jahre im Gefängnis.

„Er hatte bereits 95 % seiner Haftstrafe verbüßt ​​und hätte aufgrund seines Alters früher entlassen werden sollen“, sagte Sobhrajs Anwalt Ram Bandhu Sharma und fügte hinzu, dass Sobhraj bis Donnerstag aus dem Gefängnis entlassen werden könnte.

source site-20