Das Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmer wird es zu einer neuen spezifischen Straftat machen, Einzelhandelsmitarbeiter anzugreifen, zu missbrauchen oder zu bedrohen.
Das Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmer wird es zu einer neuen spezifischen Straftat machen, Einzelhandelsmitarbeiter anzugreifen, zu missbrauchen oder zu bedrohen.