Ein Richter verweigert Schauspieler Danny Mastersondiese Woche einen der Fälle seines Vergewaltigungsanklägers gegen ihn abzuweisen, Radar hat gelernt.
Während einer Anhörung in Los Angeles am Donnerstag, Richter Charlaine Olmedo lehnte den Antrag des 46-jährigen umkämpften Schauspielers ab, den Fall seiner Anklägerin – nur als Jane Doe 1 genannt – gegen ihn im Zusammenhang mit Vorwürfen abzuweisen, er habe sie vor 19 Jahren gewaltsam vergewaltigt.
Philipp KohenMastersons Anwalt, argumentierte Berichten zufolge, dass die lange Zeitspanne zwischen 2004 – als die Bezirksstaatsanwaltschaft zum ersten Mal beschloss, den Fall von Jane Doe 1 nicht weiterzuverfolgen – und 2016 – als das LAPD schließlich beschloss, den Fall des mutmaßlichen Opfers wieder aufzunehmen – Vorurteile gegen das geschaffen habe ehemalige Diese 70’er Show Schauspieler.
Da Richter Olmedo den Antrag auf Abweisung des Falls ablehnte, werden Masterson und Jane Doe 1 – wie zuvor geplant – im Oktober vor Gericht gestellt.
Wie www.radaronline.com berichtet, dies ist nur die letzte Entwicklung im Verfahren gegen erstere Die Ranch Stern.
Dies ist auch das dritte Mal, dass ein Richter a entlassen hat Antrag auf Entlassung gegen den Scientologen wegen angeblicher Vergewaltigung von drei verschiedenen Frauen in seinem Haus in Hollywood Hills zwischen 2001 und 2003.
Richter Olmedo lehnte Mastersons Antrag auf Entlassung im Jahr 2021 zunächst ab, bevor der Schauspieler und sein Anwalt es im Februar während einer Anhörung vor dem Richter des Obersten Gerichtshofs von Los Angeles erneut versuchten Ronald Coen.
Auch Richter Coen lehnte den Antrag auf Entlassung ab und verwies den Fall an Richter Olmedo zurück, der den Antrag erneut ablehnte.
Bei einer Verurteilung wegen der drei Anklagen wegen gewaltsamer Vergewaltigung könnte Masterson bis zu 45 Jahre hinter Gittern verbringen.
Masterson wurde seit seiner Verhaftung im Juni 2020 wegen Vergewaltigungsvorwürfen gegen eine Kaution in Höhe von 3,3 Millionen US-Dollar freigelassen. Er hat sich in allen drei Anklagepunkten nicht schuldig bekannt.