Gesetz entschlüsselt: „Nicht gehostete“ Wallets sind nur „Wallets“, 28. März bis 4. April
Das Europäische Parlament hielt Kryptonutzer und Befürworter letzte Woche weiterhin in Atem, als ein weiteres Stück potenziell schädlicher Gesetzgebung – diesmal eine Reihe anspruchsvoller Anforderungen zur Offenlegung von Daten für Anbieter von Diensten für digitale Vermögenswerte – innerhalb weniger Tage zur Abstimmung gebracht wurde nach einer knapp am Verbot von Proof-of-Work-basiert vorbei Kryptowährungen.
Im Gegensatz zu der relativ glücklichen Lösung der Rahmenbedingungen für Märkte für Krypto-Assets haben die neuen EU-Geldwäschevorschriften die gesamte kryptofeindliche Sprache beibehalten, da sie in die nächste Verhandlungsrunde, die sogenannten Trilog-Verhandlungen, gehen. Wenn die Regeln so wie sie sind erlassen werden, könnten konforme Krypto-Börsen gezwungen sein, Transaktionen mit „nicht gehosteten“ oder selbstverwahrten Krypto-Wallets einzustellen.
Selbst gehostet bedeutet nicht „nicht gehostet“
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