Prozess gegen Ex-Raiffeisen-Chef im Liveticker


Die neusten Entwicklungen

Der erste Tag im Strafprozess gegen den früheren Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und seinen engsten Mitarbeiter Beat Stocker ist vorbei. Es ist der grösste Wirtschaftsstrafprozess des letzten Jahrzehnts. Worum geht es? Was sind die Vorwürfe? Was sagen die Verteidiger? Ein Überblick.

Der ehemalige Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz zusammen mit seinem Anwalt Lorenz Erni (r.) in einer Pause vor dem Zürcher Volkshaus.

Michael Buholzer / Keystone


Live-Ticker des ersten Verhandlungstags

18:05 Uhr Gerichtsverhandlung wird für heute abgebrochen

Zum Ende der Befragung wird Vincenz gefragt, ob er noch etwas sagen wolle. Vincenz erklärt, für den Moment sei alles gesagt. Er sei nicht der Meinung, er habe etwas Kriminelles unternommen. Die Gerichtsverhandlung wird für heute abgebrochen und soll am Mittwoch um 8.15 Uhr fortgesetzt werden.

18:04 Uhr Bereicherung im Fall der Arena Thun?

Nach mehreren Fragen zur Transaktion zur Firma Eurokaution geht es um die angestrebte Veräusserung der Arena Thun, bei der sich der ehemalige Raiffeisen-Chef laut Anklage bereichern wollte. Vincenz sagt, das Projekt sei von der Raiffeisen abgeklärt worden, von einer Korrespondenz zwischen dem Mitangeklagten Beat Stocker und dem Immobilien-Investor Ferdinand Locher im Jahr 2014 habe er «keine Kenntnis» gehabt. Laut Anklage hätte Vincenz eine Provision erhalten sollen.

17:40 Uhr Versteckte Beteiligung im Fall Investnet?

Jetzt geht es um den entscheidenden Fall Investnet. Auch hier wirft die Anklage Vincenz vor, sich über versteckte Beteiligungen bereichert zu haben. Vincenz bestreitet, dass er versteckt beteiligt gewesen sei. Bei der Beteiligungsnahme an der Investnet über die Raiffeisen sei es zu zwei Phasen gekommen. In der ersten Phase habe sich Beat Stocker verdeckt beteiligt – zusammen mit den Mitbeschuldigten Andreas Etter und Peter Wüst. Alle hätten 33 1/3 Prozent der Aktien gehalten. Erst in der Phase zwei habe sich Pierin Vincenz – offiziell nach seinem Abgang Ende 2015 als Raiffeisen-CEO – mit 15 Prozent an Investnet beteiligt. Beat Stocker sei bei Phase 2 nicht mehr dabei gewesen.

Im Juni 2015 sei es zu einer ersten Zahlung durch Raiffeisen für die Beteiligten der Phase 1 gekommen. 10 Millionen Franken gingen an Wüst und Etter. Diese hätten je einen Drittel an Beat Stocker überwiesen, insgesamt 5,9 Millionen Franken. Nur wenige Tage nach dieser Überweisung seien 2,9 Millionen, also etwa die Hälfte, an das Gemeinschaftskonto von Pierin Vincenz und seiner damaligen Frau Nadja Ceregato weitergeschickt worden.

Ein Richter befragt Vincenz zu abgehörten Telefongesprächen, in denen er und Stocker davon sprachen, bei Transaktionen Millionenbeträge zu verdienen. Der Richter fragt, warum der Mitangeklagte Stocker von «wir» sprach. Vincenz sagt, er sei heute immer noch mit 15 Prozent an Investnet beteiligt.

17:32 Uhr Vincenz wird zu umstrittenen Beteiligung befragt

Nun kommt die Rede auf die Transaktion zwischen der Genfer Kreditfirma Genève Credit & Leasing (GCL) und der Kreditkartenfirma Aduno. Vincenz soll laut der Anklage gezielt die Übernahme der GCL durch die der Aduno gehörende Firma Cashgate vorangetrieben haben. Dadurch habe er sich mit Aktienanteilserlösen um 3,4 Millionen Franken bereichert. Vincenz betont, er sei nicht von Anfang an an der GCL beteiligt gewesen, sondern erst im Jahr 2013. Der Richter fragt Vincenz, ob er diese Beteiligung offengelegt habe. Vincenz verneint. Der Richter erwähnt mehrere Zahlungen im Nachgang dieser Beteiligung des Mitangeklagten Beat Stocker an Vincenz, dies bestätigt der Angeklagte. Allerdings, sagt Vincenz, habe es sich dabei nicht um die Auszahlung einer Beteiligung an GCL gehandelt, sondern um ein Darlehen von Stocker rund um einen Liquiditätsengpass, der in jener bekannten Nacht im Juni 2014 dringend entstanden sein. Dieses Darlehen an Beat Stocker sei noch nicht zurückbezahlt.

Der Richter befragt Pierin Vincenz zu seinen Beteiligungen an diversen Unternehmen, die Gegenstand von Akquisitionen durch die Raiffeisen und die Aduno waren. Vincenz bestreitet, dass er sich habe bereichern wollen. Der Richter fragt, warum Vincenz seine Beteiligung im Fall Commtrain nicht offengelegt habe. Vincenz sagt, er könne sich das nicht mehr erklären. Das sei vor 15 Jahren gewesen und er habe nicht über die notwendige Erfahrung verfügt. Er habe nicht gewollt, dass bekannt werde, dass er privat im KMU-Bereich investiere. So habe er versucht, das diskret zu machen.

17:17 Uhr Erinnerungslücken bei Teneriffa-Reise

Der Richter kommt auf einen Privatjet-Flug von Teneriffa in die Schweiz für knapp 30 000 Franken zu sprechen. Laut Vincenz ist er aus dringenden geschäftlichen Gründen erfolgt. Vincenz sagt, sein Stellvertreter hätte an einer 100-Jahre-Feier einer Raiffeisen-Bank teilnehmen sollen. Diese Bank habe mit seiner Teilnahme gerechnet, deshalb habe er seine Ferien abgebrochen. Der Richter fragt, ob ein CEO nicht auch ein Recht auf Ferien habe. Vincenz sagt, er habe 20 Jahre lang nicht zwischen Privatem und Beruflichem unterschieden.

Der Staatsanwalt fragt bei Vincenz nach, welche Raiffeisen-Bank ein 100-Jahr-Jubiläum gefeiert habe, als er per Privatjet aus Teneriffa abgeflogen sei. In der Schlusseinvernahme habe Vincenz sich nicht mehr erinnert an den genauen Grund des Privatjet-Flugs. Vincenz kann nicht sagen, um welche Raiffeisen-Bank es sich gehandelt hat. Er habe jedes Jahr etwa 15 Raiffeisen-Banken besucht.

17:07 Uhr Vincenz nimmt Stellung zu Cabaret-Besuchen

Nun werden Ergänzungsfragen gestellt. Pierin Vincenz wird erneut zu seinen Cabaret-Besuchen befragt – wie oft er in Cabarets gegangen sei und ob er sich auch alleine in solche Lokale begeben habe. Der Richter bemerkt, dass teilweise sehr hohe Kosten angefallen seien in diesen Clubs. Vincenz räumt ein, er habe ziemlich teure Getränke gekauft. In Bezug auf die Reise nach Dubai wird er erneut zum geschäftlichen Kontext befragt. Vincenz sagt, er habe mit dem Verwaltungsrat die Kreditkartenabrechnungen immer besprochen, aber es sei ihm nie signalisiert worden, dass eine solche Reise nicht möglich wäre.

Vincenz wird gefragt, ob er teilweise Leute eingeladen habe, die er erst in den Lokalen angetroffen habe. Vincenz sagt, er habe teilweise auch Spontaneinladungen ausgesprochen, weil er überall erkannt worden sei in seiner Funktion. Er habe das Credo gehabt, besonders Unternehmer spontan einzuladen und zu überraschen.

16:47 Uhr Vincenz begründet die Auslandreisen

Nun kommt die Rede auf die mit Firmenkreditkarte bezahlte Reisen. Zur Sprache kommen unter anderem Reisen nach New York, Dubai und Australien. Diese begründete Vincenz unter anderem damit, er habe das ausländische Bankengeschäft kennenlernen wollen. Das bestätigt er erneut: Es sei aufgrund der Expansionsstrategie der Raiffeisen notwendig gewesen, dass er immer wieder ins Ausland gereist sei, um Kontakte zu knüpfen am internationalen Kapitalmarkt. Eine Expansion wäre für die Raiffeisen ohne diese Beziehungen kaum möglich gewesen.

Zum Geschäftsbezug der Reise nach Australien sagt er, er habe dort unter anderem Schalterhallen besucht. Die Reise nach Dubai habe zum Abschluss seiner 20-jährigen Tätigkeit bei Raiffeisen stattgefunden. Er habe zwei Leute eingeladen, um diesen einen besonderen Dank für ihre Verdienste auszusprechen. Der Richter fragt Vincenz, ob er sich mit dieser Reise selber beschenken habe wollen. Vincenz verneint.

16:39 Uhr Vincenz äussert sich zu den Spesen

Pierin Vincenz wird zu seinem Umgang mit Spesen befragt, die ihm von der Anklage zur Last gelegt wird. Vincenz sagt, es gehe um drei Positionen, um Rechnungen von Anwaltskosten, die teilweise privat seien, diese seien irrtümlich von der Anwaltskanzlei an die Raiffeisen geschickt worden. In Bezug auf die Vorwürfe hinsichtlich Bars und Nachtclubs sagt er, diese seien geschäftsmässig begründet gewesen. Es sei um Beziehungspflege gegangen. Vincenz sagt, dass er davon ausgegangen sei, dass die Natur seiner Nachtclub-Besuch dem früheren Raiffeisen-Verwaltungsratspräsidenten bekannt gewesen sei. Bei den Geschäftsreisen gebe es einzelne Ausgaben, die in privatem Zusammenhang stünden, aber seien grösstenteils geschäftlich begründet.

16:36 Uhr Pierin Vincenz wird befragt

Pierin Vincenz wird zu seiner Person befragt. Die Frage, ob er noch beruflich tätig sei, beantwortet er mit Nein. Er sei im Mai 2021 pensioniert worden. Bis 2018 sei er in verschiedenen Verwaltungsräten tätig gewesen, anschliessend habe er keine neuen Mandate übernommen. Im Schnitt habe er bis 2018 durchschnittlich pro Jahr etwa 1,5 Millionen Franken verdient. Jetzt betrage die monatliche Rente etwas mehr als 2000 Franken.

Laut der Steuererklärung von 2018 habe Vincenz ein Vermögen von rund 16 Millionen Franken gehabt, sagt der Richter. Wie hoch es heute sei, wird Vincenz gefragt. Wahrscheinlich etwas höher wegen der steigenden Aktienpreise, er habe aber die Zahlen nicht im Kopf, sagt Vincenz. Auch habe er drei Lebensversicherungen zu 1,5 Millionen Franken. Seine Liegenschaften in Niederteufen, im Tessin und in Graubünden hätten einen Wert von rund 9 Millionen Franken.

Angesprochen auf ein Pensionskassenguthaben von rund 11,5 Mio Franken sagt Vincenz: «7,4 Millionen wurden zur Rückzahlung von Hypotheken und Steuern verwendet. 2 Millionen seien zugunsten seiner Ex-Frau auf ein Bankkonto überwiesen worden. Der Rest sei bei der Pensionskasse eingefroren Er habe keinen Zugriff.

Vincenz räumt ein, dass er dem Mitangeklagten fast 6 Millionen Franken schuldet. Sie hätten noch sporadisch Kontakt.

Sein Wohnsitz sei momentan flexibel, sagt Vincenz weiter. Teilweise lebe er im ausserrhodischen Niederteufen, im Bündnerland oder im Tessin. Er organisiere sich derzeit, meint er weiter.

16:20 Uhr Das Gericht will keine Verschiebung

Das Gericht lehnt alle Anträge auf Verschiebung ab. Weil ein Mitbeschuldigter coronabedingt fehlt, hatte Vincenz’ Anwalt eine Verschiebung beantragt.

11:35 Uhr Der Prozess wird bis 16 Uhr unterbrochen

Der Gerichtsvorsitzende Sebastian Aeppli unterbricht nun die Verhandlung – überraschend für mehrere Stunden bis 16 Uhr. Das Gericht berät in dieser Zeit die zahlreichen Voranfragen.

Wie wurde Pierin Vincenz zu dem, der er ist? Und warum sitzt er jetzt auf der Anklagebank? Lesen Sie dazu das Porträt über den Banker, der zu viel Schub gab.

11:18 Uhr Auch Barbier-Muellers Anwalt will das Verfahren sistieren

Stéphane Barbier-Muellers Anwalt will das Verfahren (in Bezug auf seinen Klienten) ebenfalls sistieren und an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen. Er bringt ein neues Argument vor: Wichtiges sei nicht auf Französisch übersetzt worden – die Muttersprache des Genfer Unternehmers. Nicht einmal die Anklageschrift sei übersetzt worden, monierte der Verteidiger. Eine entsprechende Beschwerde sei noch beim Bundesgericht hängig. Man habe die Übersetzung der wesentlichen Verfahrensakten auf Französisch schon früh beantragt.

In ihrer Entgegnung macht der Staatsanwaltschaft bemerkenswerte Details zum Verfahren öffentlich: Als die Staatsanwaltschaft bei Barbier-Mueller am 15. Mai 2018 eine Hausdurchsuchung durchführte, habe dieser die Ermittler empfangen und sich sehr kooperativ gezeigt. Barbier-Muellers Haltung habe sich geändert, als er gemerkt habe, dass die Staatsanwaltschaft anders vorgehe, als er sich das vorgestellt habe. Dann habe er Obstruktion betrieben. Doch seien alle seine Beschwerdeverfahren abgewiesen worden oder die Gerichte seien nicht darauf eingetreten.

Auch der Übersetzungsantrag sei von Gerichten mehrfach abgewiesen worden. Barbier-Mueller wisse daher genau, was ihm vorgeworfen werde, er könne sich also gut verteidigen.

09:44 Uhr Auch Peter Wüsts Verteidiger will Prozess sistieren

Nun ist der Anwalt des dritten Beschuldigten, Peter Wüst, an der Reihe: Damit das Strafverfahren weitergeführt werden könne, müsse der Beschuldigte verhandlungsfähig sein. Sein Mandant Wüst sei aufgrund eines neurologischen Leidens, das sich verschlimmere, nicht mehr in der Lage, aktiv am Verfahren teilzunehmen. Auch Wüsts Anwalt kritisiert die Staatsanwaltschaft. Diese habe beispielsweise bei der Protokollierung von aufgenommenen Telefonaten Fehler gemacht habe. Die Aktenführung, etwa bei Audiofiles, sei unzureichend. Das Verfahren müsse daher sistiert werden. Im Kern geht es also wieder um den Punkt, dass die Staatsanwaltschaft beim Umgang mit den Akten gegenüber der Verteidigung einen ungebührlichen Vorteil hatte.

Die Staatsanwaltschaft beantragt auch in diesem Fall Fortsetzung des Verfahrens. Ob Wüst verhandlungsfähig sei oder nicht, dazu könne er keinen Antrag stellen. Zu den Telefon-Protokollen sagte der Staatsanwalt: Es sei üblich, dass nach einer Telefonüberwachung die nicht für das Verfahren nötigen Daten vernichtet würden. Die Staatsanwaltschaft müsse triagieren, und das habe man nach bestem Wissen und Gewissen gemacht.

09:21 Uhr Staatsanwaltschaft will Fortsetzung der Verhandlungen

Die Staatsanwaltschaft verwahrt sich gegen den Vorwurf, den Beschuldigten unvollständige Akteneinsicht gewährt zu haben und beantragt die Fortsetzung der Hauptverhandlung. Der Beschuldigte Stocker verhalte sich rechtsmissbräuchlich. Die Staatsanwaltschaft habe Hausdurchsuchungen durchgeführt. Im Anschluss habe sich die Frage gestellt, ob alle Beschuldigten in die privaten Unterlagen der anderen Beschuldigten Einblick haben sollen.

Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel (links) erscheint zum Raiffeisen-Prozess im Volkshaus.

Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel (links) erscheint zum Raiffeisen-Prozess im Volkshaus.

Michael Buholzer / Keystone

Die Staatsanwaltschaft habe im Sommer 2018 einen Vorschlag gemacht: Alles solle für alle offen sein. Die Parteien seien damit aber nicht einverstanden gewesen, sie wollten Schutz gegenüber den Mitparteien bei der Einsichtnahme in ihre Unterlagen. Die Beschuldigten hätten zahlreiche Schutzanträge gestellt. Die Staatsanwaltschaft habe für das Aktenmanagement einen grossen Aufwand betrieben, um den Schutzbedürfnissen der Beschuldigten Rechnung zu tragen. Jeder habe seine eigenen Akten vollständig erhalten. Jeder hätte auch seine Akten den anderen Beschuldigten vollständig zur Verfügung stellen können.

Der Staatsanwalt geht auch auf die benutzte Software Relativity ein.
Medien hätten diese teilweise als Zaubersoftware bezeichnet. «Tatsache ist, dass es eine Suchsoftware ist: Wir kennen die Datenbestände nicht. Wir müssen nach Belastendem und Entlastendem suchen», sagt der Staatsanwalt. Die Software müsse manuell genutzt werden, es gebe keine automatische Datenerhebung. «Die Angeklagten kennen dagegen den Datenbestand und können selber nach Entlastendem suchen», sagt er weiter. Stockers Team habe das im Fall Genève Credit & Leasing auch getan.

08:50 Uhr Auch Beat Stockers Verteidiger verlangt Vertagung

Der Anwalt des zweiten Beschuldigten, Beat Stocker, schliesst sich dem Antrag auf eine Vertagung an. Er warnt vor einer Verzettelung der Verhandlungen. Wenn über zwei Monate Verhandlungstermine stattfänden, müsse man sich immer wieder neu eindenken. Hinzu komme das Problem, dass man in nicht feststehender Reihenfolge plädieren müsse und parallel ein Beweisverfahren geführt werde. Das sehe die Strafprozessordnung schlicht nicht vor. Man kenne auch den Konzentrationsgrundsatz, dass die Verhandlung in einem Zug stattfinden soll. Die Verzettelung führe auch zu einer Verletzung der Prinzipien des rechtlichen Gehörs und der wirksamen Verteidigung. Es drohten ungleich lange Spiesse zwischen den Parteien. Zudem hätten nicht alle relevanten Unterlagen eingesehen werden können. Der Verteidiger spricht dabei auf die schiere Aktenmenge an, welche die Verteidigung – aus ihrer Sicht – nur sehr mühsam und von Hand aufzubereiten hatte, respektive mit eigenen IT-Mitteln. Es habe, argumentiert Stockers Anwalt, durch die Staatsanwaltschaft eine Vor-Triage des Aktenmaterials stattgefunden. Stocker habe daher kein vollständige Akteneinsicht gehabt.

Beat Stocker, der frühere Chef der Kreditkartenfirma Aduno, trifft vor dem Gerichtsgebäude ein.

Beat Stocker, der frühere Chef der Kreditkartenfirma Aduno, trifft vor dem Gerichtsgebäude ein.

Michael Buholzer / Keystone

Stockers Anwalt illustriert seine Vorwürfe an ziemlich komplexen Beispielen. So habe die Staatsanwaltschaft im Fall Genève Credit & Leasing in der Anklage nicht genügend konkret gezeigt, ob sie Aduno oder Cashgate oder beide als Geschädigte erachte. Meist sei die Bezeichnung «Aduno, beziehungsweise Cashgate» zu finden, ohne dass dies genauer ausgeführt werde. In Anklage sei zudem unklar, in welcher Funktion Stocker bei Cashgate tätig gewesen sei. In der Anklage sei es auch unklar, ob Stocker dort Pflichten gegenüber Aduno (als Verwaltungsrat) oder gegenüber Cashgate verletzt habe. Wenn eine Pflichtverletzung gegenüber Cashgate angenommen werde, sei fraglich, ob Aduno im Fall Genève Credit & Leasing überhaupt Privatklägerin sein könne.

Dass Stockers Recht auf umfassende Akteneinsicht verletzt worden sei, begründet der Anwalt folgendermassen: Die Staatsanwaltschaft habe mit der Software Relativity gearbeitet. Damit seien nach Stichworten gesucht und Chronologien erzeugt worden. Die Auswahl sei das Resultat eines technischen Vorgangs. Der Anwalt sagt, weite Teile der Dokumente seien nicht genügend leserlich gewesen. Das Gericht habe keine vollständige Akten vor sich. Es stelle sich die Frage, wie damit umzugehen sei. Das Gericht habe zu entscheiden, ob ein Prozess durchgeführt werden könne, wenn die Beschuldigten erst sechs Monate vor dem Prozess vollständige Akteneinsicht erhalten hätten.

08:44 Uhr Verteidiger verlangt Abbruch des Prozesses

Verteidiger Lorenz Erni tritt ans Podium. Er hat keine Vorfragen, aber einen Verfahrensantrag: Er sei sich bewusst, dass dieser Verfahrensantrag alles andere als populär sei. Er sei nicht hier, um für Popularität zu sorgen, sondern für die Einhaltung der Strafprozessordnung. Zum Beweisverfahren gehöre die Befragung der beschuldigten Personen. Andreas Etter sei aber nicht anwesend und könne nicht befragt werden. Erni sagt: «Wir kommen nicht darum herum , um diese Verhandlungen abzubrechen, um die Strafprozessordnung einzuhalten. Wenn Herr Etter zur Verfügung steht, muss die Verhandlung neu beginnen.»

Etter selber ist mit der Vorgehensweise des Gerichts einverstanden, wie sein Anwalt erklärt.

Die Staatsanwaltschaft beantragt, das Verfahren wie geplant durchzuführen. Die Umstellung aufgrund gesundheitlicher Gründe habe keinen Einfluss auf rechtsstaatliche Ansprüche. Andreas Etter habe sich in der Untersuchung sehr ausführlich geäussert. Es gelte das Beschleunigungsgebot. Den weiteren Beschuldigten seien die Standpunkte Etters bekannt. Es sei kein verfahrensrechtlicher Nachteil zu erwarten.

Andreas Etter ist einer der Gründer von Investnet. Er steht wegen Gehilfenschaft zu Betrug vor Gericht. Hier eine Grafik der Beteiligten im Fall Investnet.

Start der Verhandlungen zwischen Raiffeisen und Investnet

Start der Verhandlungen zwischen Raiffeisen und Investnet

Warum sind die Verfahrensfragen so wichtig?

Verfahrensfragen werden im Vorfeld wichtiger Prozesse von der Verteidigung fast immer und in grosser Zahl gestellt. Oft ist indessen die Chance klein, die Richter umzustimmen und das Verfahren tatsächlich zu verschieben oder zu sistieren. Dass die Verteidiger diese Anträge stellen hat auch taktische Gründe: Die abgelehnten Anträge bieten eine Basis, um später zusätzliche Argumente für einen Rekurs im Köcher zu haben. Zudem spielt wohl auch die Psychologie eine Rolle: Das Verfahren dauert länger, die Ausdauer der Gegenpartei wird getestet. Doch: Es ist selbstredend das gute Recht jeder Partei, diese Vorfragen aufzubringen – und manchmal hat die Verteidigung eben doch Erfolg damit. Es ist «Teil des Spiels». Allerdings gibt es in diesem Verfahren einige Vorfragen, die das Gericht vertieft beurteilen muss. So könnte beispielsweise die Abwesenheit des angeklagten Andreas Etter kritisch für den Verlauf des Prozesses sein. Bekanntermassen ist sein früherer Partner Peter Wüst schwer erkrankt, er kann wegen schwerer Demenz nicht vor Gericht aussagen. Mit der Nichtanwesenheit der beiden Gründer der Investnet fehlen nun ausgerechnet zwei der wichtigsten Protagonisten im Fall Investnet. Die Übernahme der Private-Equity-Boutique durch die Raiffeisen ab dem Jahr 2012 ist einer der Kernpunkte der Anklage. Etter wird zwar am 9. Februar, dem fünften Tag des Prozesses durch das Gericht befragt. Doch will das Gericht bereits zuvor die ersten Plädoyers anhören. Die Replik des Gerichts auf die Vorfragen sind deshalb von grossem Interesse: Die Reihenfolge vor Gericht muss grundsätzlich sein, dass Beklagte zuerst angehört werden, dann folgen die Plädoyers.

08:29 Uhr Der Prozess ist eröffnet

Der Prozess beginnt mit leichter Verzögerung – die fünf Angeklagten sind mit ihren Teams im Saal. Der vorsitzende Richter, Sebastian Aeppli, erläutert den Ablauf. Der Zeitdruck – ein grosses Thema im Vorfeld des Prozesses – konnte nun gelindert werden: Das Gericht hat zu den fünf bekannten Prozesstage vier weitere Prozesstage anberaumt: Den 8., 9., 22. und 23. März. Damit sollten auch die Parteien genug Zeit für ihre Plädoyers erhalten. Da sieben Angeklagte und mehrere Privatkläger im Prozess involviert sind, wird es lange dauern, bis alle plädieren konnten.

Der frühere Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz trifft mit seinem Verteidiger Lorenz Erni im Volkshaus ein.

Der frühere Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz trifft mit seinem Verteidiger Lorenz Erni im Volkshaus ein.

Michael Buholzer / Keystone

Anwesend sind 5 der 7 Angeklagten. Es fehlen, wie erwartet, die beiden Investnet-Gründer, die ebenfalls angeklagt sind: Andreas Etter hat Covid-19 und befindet sich in Isolation, Peter Wüst ist aus gesundheitlichen Gründen für den ganzen Prozess dispensiert.

Wüst und sein Verteidiger müssen nicht die ganze Zeit über mit von der Partie sein – auch aus Kostengründen. Der Verteidiger soll sein Plädoyer am 9. Februar halten.

Das Gericht hat zum Auftakt noch einen vierten Richter hinzugezogen, der mit dem Dossier vertraut ist. Er soll übernehmen könnte, wenn ein Richter ausfällt.

Die Covid-Vorschriften am Prozess sind folgendermassen: 2G ist für die Angeklagten freiwillig, für Journalisten und Besucher ist es Pflicht. Alle Redner dürfen ohne Maske sprechen.

08:09 Uhr Pierin Vincenz erscheint im Volkshaus

Kurz nach 8 Uhr ist der frühere Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz mit seinem Anwalt Lorenz Erni im Zürcher Volkshaus eingetroffen.

07:23 Uhr Wie sich Pierin Vincenz an den Abgrund manövrierte

Wie wurde Pierin Vincenz zu dem, der er ist? Hier können Sie ein Porträt des früheren Raiffeisen-Chefs nachlesen.

07:21 Uhr Wer steht sonst noch im Rampenlicht?

Sieben Angeklagte, drei Richter, dazu Staatsanwälte und Strafverteidiger: Es geht beim anstehenden Grossprozess nicht nur um den früheren Raiffeisen-Chef. Wer alles im Rampenlicht steht, können sie hier nachlesen.

07:09 Uhr Vor dem Verhandlungsbeginn

Guten Morgen. Heute beginnt im Zürcher Volkshaus der Strafprozess gegen Pierin Vincenz und sechs Mitangeklagte. Richter Sebastian Aeppli vom Bezirksgericht Zürich eröffnet am Dienstagmorgen den Strafprozess. Den Hauptangeklagten wird in erster Linie Betrug vorgeworfen. Zudem sollen sich beide über Spesen bereichert haben. Vincenz und Stocker drohen Haftstrafen von mehreren Jahren. Mehr zu den im Prozess wichtigen Figuren lesen Sie hier.

Das ist das grobe Programm:

  • Dienstag 25. Januar ab 08.15 Uhr: Eröffnung, Vorfragen, Start der Befragung der Beschuldigten.
  • Mittwoch 26. Januar: Ende der Befragung der Beschuldigten. Dann folgt die Anklage.
  • Donnerstag 27. Januar: Antworten zur Klage, Plädoyers der Verteidiger.
  • Freitag 28. Januar:  Fortsetzung der Plädoyers.
  • Mittwoch 9.  Februar: Verteidigungsplädoyers, Repliken und Schlusswort.
  • Am ersten Prozesstag hat das Gericht weitere vier Prozesstage angekündigt:  Es sind dies der 8., 9.,22. und 23. März.

07:00 Uhr Logistische Herausforderung im Volkshaus

Im Zürcher Volkshaus findet diese Woche der Prozess gegen den früheren Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und seinen engsten Mitarbeiter Beat Stocker sowie weitere fünf Mitangeklagte statt.

Im Zürcher Volkshaus findet diese Woche der Prozess gegen den früheren Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und seinen engsten Mitarbeiter Beat Stocker sowie weitere fünf Mitangeklagte statt.

Arnd Wiegmann / Reuters

Zahlreiche Journalisten, die sich für den Prozess akkreditiert haben, können voraussichtlich nicht der ganzen Verhandlung beiwohnen. Dies, weil an gewissen Tagen nur kleine Säle zur Verfügung stehen. Die Durchführung des Prozesses, so viel war längst klar, würde eine logistische Herausforderung sein. Einerseits wegen des Ortes: Die Verhandlung führt das Bezirksgericht Zürich nicht in den eigenen Gerichtssälen, sondern im nahe gelegenen Volkshaus durch. Dort sollten im Theatersaal rund 60 Medienschaffende Platz finden, um über den Prozess berichten zu können.

Dem Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit würde damit Genüge getan, auch wenn keine weiteren Besucher dem Prozess beiwohnen können. Dieser Setup sollte auch der Covid-19-Pandemie Rechnung tragen. Die akkreditierten Journalisten erhielten Zugang zum Saal, wenn sie ein 2G-Zertifikat vorweisen könnten.

Am Freitagnachmittag (21.1.) hat die Gerichtsorganisation den Medienschaffenden indes mitgeteilt, dass der dritte und der vierte Prozesstag in einem deutlich kleineren Saal stattfinden werden. An diesen Tagen sollen nun nur rund 15 respektive 25 Journalisten zugelassen werden; erst am fünften Prozesstag vom 9. Februar könnten wiederum alle 60 angemeldeten Journalisten teilnehmen. Zahlreiche kleinere Medien – auch solche, die sich im Vorfeld ausgiebig mit dem Fall befasst haben – würden somit einen Teil des Prozesses verpassen.

Darüber hinaus bereitet auch der Zeitplan Herausforderungen: Zunächst wurden vom zuständigen Richter für die Hauptverhandlung vier Prozesstage Ende Januar eingeplant, dazu der Ersatztermin am 9. Februar. Da am Prozess indes sieben Angeklagte mit ihren Anwaltsteams beteiligt sind, die befragt werden müssen und Plädoyers halten, äusserten Beobachter schon früh Zweifel, ob dies ausreichen würde. Die Verteidigung müsste sich bei der Länge ihrer Plädoyers vermutlich einschränken.

Die wichtigsten Fragen und Antworten vor dem Prozess

Am 3. November 2020 hat die Staatsanwaltschaft Zürich III nach fast dreijährigen Untersuchungen Anklage in der Causa Pierin Vincenz erhoben. Ende Januar 2022 soll die Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Zürich stattfinden. Angeklagt sind:

  • Der frühere Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und der Ex-Aduno-Chef Beat Stocker wegen gewerbsmässigem Betrug, Urkundenfälschung und passiver Bestechung. Darüber hinaus werden den beiden unberechtigte Spesenbezüge bei der Aduno bzw. der Raiffeisen zur Last gelegt, was zusätzlich zum Vorwurf der Veruntreuung führt.
  • Die Gründungspartner der Investnet, Andreas Etter und Peter Wüest, wohl wegen Gehilfenschaft zu Betrug.
  • Der Gründungsparter der Eurokaution, Ferdinand Locher, wohl ebenfalls wegen Gehilfenschaft zu Betrug.
  • Der Präsident der Genfer Kreditfirma Genève Credit & Leasing (GCL), Stéphane Barbier-Mueller.
  • Ein bekannter Zürcher Kommunikationsberater. Beim diesem Angeklagten geht es um einen Fall in einer ganz anderen Dimension.
  • Mit einem Strafbefehl kommen Rechtsanwalt Beat Barthold, der bei verschiedenen Transaktionen im Auftrag von Stocker bzw. vielleicht auch Vincenz handelte und eine noch unbekannte Person aus dem Umfeld der Investnet-Transaktion davon.

Von den Richtern des erstinstanzlichen Bezirkgerichts Zürich werden konkret die Vorgänge bei folgenden Übernahmen seitens Raiffeisen bzw. Aduno genau geklärt: Die Akqusitionen der Commtrain Card Solution, der Genève Credit & Leasing (GCL) und der Eurokaution durch die Aduno. Sowie die Akquisition der Investnet und einer weiteren, in der Pressemitteilung nicht genannten Gesellschaft durch die Raiffeisen.

Nicht im Fokus der Staatsanwaltschaft soll die Höhe des Kaufpreises für die bezahlten Übernahmen liegen. Die neuesten Entwicklungen dazu.

Neue Erkenntnisse tauchten inzwischen zum Fall Investnet sowie zum Fall Commtrain auf.

Den Stein ins Rollen gebracht haben Vorwürfe der ungetreuen Geschäftsbesorgung gegen Pierin Vincenz und den ehemaligen Aduno-Chef Beat Stocker. Vereinfacht gesagt geht es sowohl im Verfahren der Finanzaufsicht Finma als auch in der Strafuntersuchung der Zürcher Staatsanwaltschaft um die Frage, ob die beiden sich an Transaktionen auf ungerechtfertigte Weise bereichert haben, indem sie auf beiden Seiten des Verhandlungstisches – als Käufer und als Verkäufer – sassen, ohne dies offenzulegen.

Im Fokus stehen die Übernahmen und Beteiligungen von der Raiffeisen-Gruppe und der Kreditkartengesellschaft Aduno an mehreren Start-ups, so Commtrain, Investnet und weitere.

Pierin Vincenz, Vorsitzender der Geschäftsleitung, spricht an der Bilanzmedienkonferenz am 5. März 2010 im Hauptsitz der Raiffeisen in St. Gallen. (Bild: Ennio Leanza / Keystone)


Das sind die verdächtigen Deals des Pierin Vincenz

Zoé Baches und Stefan Häberli

Auslöser der Strafuntersuchung war der Verkauf der Firma Commtrain Card Solutions an die Aduno-Gruppe im Jahr 2007. Als Pierin Vincenz Präsident der Kreditkartenfirma Aduno war, kaufte diese das Unternehmen Commtrain Card Solutions. Pikant ist, dass diese Firma, die Software für das kontaktlose Zahlen entwickelte und vertrieb, teilweise dem Raiffeisen-CEO gehörte. Denn kurz zuvor hatten sich Stocker und Vincenz verdeckt an Commtrain beteiligt. Aduno hat Mitte Dezember 2017 eine Anzeige gegen Vincenz und Stocker eingereicht. Es besteht der Verdacht der ungetreuen Geschäftsbesorgung. Bei keiner Transaktion liegen so viele Hinweise vor, dass sich Vincenz mit Hilfe von anderen wohl auch privat bereichert hat.

Im Juni 2005 hatte Rechtsanwalt Beat Barthold in Zug die Treuhandgesellschaft i-Finance-Management (iFM) gegründet. Zweck war eine Beteiligung an Commtrain. Vincenz und Stocker beteiligten sich über zwei Jahre hinweg verdeckt über iFM an der Commtrain. Als es um den Entscheid ging, ob Aduno Commtrain kaufen soll, votierten Vincenz, damals Raiffeisen-Chef und Verwaltungsratspräsident von Aduno, und Stocker, damals Verwaltungsratsmitglied und Chef von Aduno, dafür. Ihre privaten Käufe – sie hielten damals über i-Finance 60% an der Commtrain – legten sie nicht offen. Aduno übernahm 100% der Commtrain für 7 Mio. Fr. An die iFM gingen 4,2 Mio. Fr., davon flossen 1,7 Mio. Fr. in Vincenz’ und wohl auch in Stockers Privatkasse. Allerdings hielten beide diese Beteiligungen vor Raiffeisen und Aduno geheim.

Wie das Trio Vincenz, Stocker und Barthold mit sich selber verhandelte, lesen Sie hier.

Verdecktes Spiel im Fall Commtrain

Verdecktes Spiel im Fall Commtrain

Die Staatsanwaltschaft prüft in einem zweiten Fall die Abläufe bei der Übernahme der Firma Investnet durch die Raiffeisen. Auch hier dürften die Vorgänge rund um den Kauf der Herisauer Investmentgesellschaft im Jahr 2012 interessieren. Gegründet wurde Investnet 2009 mit dem Zweck, Investoren Anlagemöglichkeiten in KMU zu eröffnen. Vincenz wird verdächtigt, auch hier privat vom späteren Verkauf an die Raiffeisen profitiert zu haben. Er beteuert, damals nie an der Investnet beteiligt gewesen zu sein. Dem Vernehmen nach gibt es bis heute keine Dokumente, auch keine verdeckten Treuhandverträge, die Vincenz’ Aussage widerlegen könnten.

Die wichtigsten Erkenntnisse im Fall Investnet finden Sie hier.

Im Juni 2015 wurden die Investnet und die KMU Capital, eine mehrheitlich von Raiffeisen kontrollierte Gesellschaft, in die neu gegründete Investnet Holding übergeführt. Stocker habe verdeckt an diesen Vorgängen teilgenommen und wenige Wochen später – laut einem Finanzblog – 2,9 Mio. Fr. in Form eines Darlehens auf ein Raiffeisen-Privatkonto von Vincenz überwiesen. Zudem hält gemäss derselben Quelle ein weiteres Gutachten von Deloitte fest, Vincenz habe seinen damaligen Finanzchef und späteren Nachfolger, Patrik Gisel, gebeten, für ihn die Verhandlungen bei der Investnet-Übernahme zu führen, weil er befangen sei. Gisel hat offenbar nichts von fragwürdigen Verhaltensmustern mitbekommen.

Hätten Vincenz und Stocker wirklich verdeckt privat von der Investnet-Übernahme profitieren wollen, hätten sie eine rein mündliche und damit von den Strafverfolgungsbehörden nur schwer nachzuweisende Abmachung treffen können. Vincenz hätte für den Tipp an Stocker, dass Raiffeisen den Kauf der Investnet plane, eine Abgeltung, beispielsweise in Form des erwähnten Darlehens, erhalten. Vincenz bestreitet das. Er bezeichnet das Darlehen als rein private Transaktion. Da er gerade schlecht bei Kasse gewesen sei, habe er von Stocker ein Darlehen für einen anstehenden Immobilienkauf erhalten.

Offene Fragen rund um ein weiteres verdecktes Engagement von Vincenz und Stocker hat offenbar auch die Übernahme der Eurokaution durch die Aduno-Gruppe im Jahr 2014 aufgeworfen. Zwischen 2011 und 2014 war Ferdinand Locher über seine Luxemburger Beteiligungsgesellschaft Great Star Finance Mehrheitsaktionär der Eurokaution. Aduno übernahm das Startup im Jahr 2014 für 5,6 Mio. Fr. Die Eurokaution bot Kreditkartenbesitzern die Möglichkeit, über ihre Karte eine Mietkaution zu günstigen Konditionen zu garantieren. Im Vorfeld aber kamen dann drei Gutachter zu drei komplett unterschiedlichen Empfehlungen für einen angemessenen Kaufpreis. Diese reichten von einigen hunderttausend Franken bis hin zu 10 Mio. Fr. Was die Firma wirklich wert war, liess sich offensichtlich fast nicht einschätzen.

Zudem war die Eurokaution stark verschuldet; das sei stets bekannt gewesen und ebenso, dass ein Käufer kräftig reinvestieren müsse, erklärt ein Befragter. Er stuft den letztlich bezahlten Kaufpreis als angemessen ein. Die Aduno hätte so Zugriff auf den Kundenstamm der Eurokaution erhalten, ein Kauf sei deutlich billiger gekommen, als wenn sie das Geschäft selber hätte aufbauen müssen.

Zur Erinnerung: Der damalige Raiffeisen-Chef Vincenz war zu jenem Zeitpunkt Präsident, Stocker Mitglied im Verwaltungsrat der Aduno. Den beiden wird vorgeworfen, sich über die Firma ReImagine! AG verdeckt an der Eurokaution beteiligt zu haben und persönlich vom Verkauf an die Aduno profitiert zu haben. Die Firma ReImagine! war aus der Treuhandfirma iFinance hervorgegangen, über jene Firma hatten sich Vincenz und Stocker verdeckt an der Commtrain beteiligt.

Im Zuge der Ermittlungen wurden weitere Geschäfte von Vincenz geprüft, darunter die Übernahme der Genève Crédit & Leasing. Die wichtigsten Transaktionen der Aera Vincenz insgesamt sind in der Übersicht dargestellt. Dabei kamen auch mögliche Straftatbestände ans Licht, die im Vergleich zu den möglicherweise millionenschweren Bereicherungen eher wie Lappalien daherkommen, so etwa der Wirbel um Vincenz’ Spesenabrechnungen.

Die wichtigsten Transaktionen in der Ära Vincenz

Ausgewählte Übernahmen und Beteiligungen von Raiffeisen und Aduno; Preis in Mio. Fr.

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde Finma reagierte im November 2017 mit je einem Verfahren gegen Raiffeisen und gegen Pierin Vincenz persönlich auf die Vorwürfe rund um die Geschäftsgebaren des einstigen Raiffeisen-Chefs. Das persönliche Verfahren wurde kurz darauf gegenstandslos, da Vincenz als als Verwaltungsratspräsident des Versicherers Helvetia zurücktrat. Die Finma ermittelt prinzipiell nur gegen Personen, die ein Amt in der Finanzbranche bekleiden.

Der Bericht, den die Behörde im Juni 2018 veröffentlicht hat, kritisiert den Raiffeisen-Verwaltungsrat harsch. Das Gremium habe die Aufsicht über den ehemaligen Chef Pierin Vincenz vernachlässigt. Damit habe der Verwaltungsrat ehemaligen CEO zumindest «potenziell» ermöglicht, finanzielle Vorteile auf Kosten der Bank zu erzielen. Insgesamt entsteht das Bild einer Organisation, die vom operativen Leiter, also Vincenz, in selbstherrlicher Art und Weise geführt worden ist. Die Hierarchie bei Raiffeisen Schweiz war auf den Kopf gestellt: Vincenz bestimmte, und der Verwaltungsrat liess es geschehen. Drei Punkte werden von der Finma besonders kritisiert:

  • Erstens hat Vincenz erhebliche Überschreitungen beim CEO-Budget vorgenommen. Er zahlte hohe Honorare an seinen Geschäftsfreund und ehemaligen Aduno-Chef Stocker und überschritt das Budget massiv. Das wusste der Verwaltungsrat, er schritt aber nicht ein.
  • Zweitens hat es Mängel gegeben bei der Kreditvergabe an Vincenz und an Personen, die der Bank nahestanden. Beispielsweise erhielt Vincenz ein Darlehen, um die Beteiligung an der Investnet Holding zu erwerben. Dieses Geschäft wurde – entgegen den Vorschriften –  nicht vom Verwaltungsratsausschuss genehmigt.
  • Drittens kam es im Zusammenhang mit der Beteiligungsgesellschaft Investnet zu grossen Interessenkonflikten.

Die Finma kam zum Schluss, dass Raiffeisen unter Vincenz’ Führung eine Vielzahl von Beteiligungen aufgebaut habe, wo sie teilweise gleichzeitig als Aktionärin, Geschäftspartnerin und Kreditgeberin agierte und damit Interessenkonflikte in Kauf nahm. Die Finanzmarktaufsicht installierte einen Beauftragten bei Raiffeisen, der prüft, wie die Bank die Unternehmensführung verbessert.

Bruno Gehrig, Professor an der Uni St. Gallen, war im April 2018 von Raiffeisen im April damit beauftragt worden, die Beteiligungsgeschäfte der Bank Raiffeisen zu untersuchen. Grund waren eine ganze Reihe von zum Teil fragwürdigen Zukäufen in der Zeit als Pierin Vincenz Chef des Instituts war.

Die Raiffeisen-Betriebskultur war in der Ära von Pierin Vincenz gemäss Untersuchungen weder ehrlich noch konstruktiv.

Die Raiffeisen-Betriebskultur war in der Ära von Pierin Vincenz gemäss Untersuchungen weder ehrlich noch konstruktiv.

Stefan Wermuth / Bloomberg

Der Bericht legte im Januar 2019 folgende Erkenntnisse offen:

Bei Raiffeisen herrschte eine Kultur des vorauseilenden Gehorsams. Mitarbeiter versuchten, den tatsächlichen oder vermeintlichen Erwartungen von Vincenz gerecht zu werden, um bei ihm nicht in Ungnade zu fallen. Vincenz führte bei Zukäufen, obwohl meist nicht direkt involviert, immer wieder bilaterale Gespräche, deren Ergebnisse er den zuständigen Gremien der Bank nicht weiterleitete. Es wurden zum Teil fragwürdige Beteiligungen gekauft und zu hohe Preise bezahlt. Das hat zur Folge, dass die Bank für das Geschäftsjahr 2018 einen Abschreiber von maximal 300 Mio. Fr. vornehmen muss. Dennoch hat die Gehrig-Untersuchung keine klaren und eindeutigen Nachweise von strafrechtlich relevantem Verhalten von Pierin Vincenz oder anderen Personen im Zusammenhang mit den untersuchten Beteiligungsgeschäften ergeben. Nicht Gegenstand von Gehrigs Analyse waren jene Geschäfte, die bereits durch die Zürcher Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftsdelikte untersucht werden, namentlich die Investnet-Beteiligung.

Durch mangelnde Führung und Kontrolle, organisatorische Versäumnisse und eine personenzentrierte Kultur seien finanzielle Nachteile, vor allem aber ein Reputationsschaden für die ganze Raiffeisen Gruppe entstanden, schreibt die Bank in einer Mitteilung.

Der Bericht von Bruno Gehrig hat auch personelle Konsequenzen: Per sofort hatten darauf Gabriele Burn (Leiterin Departement Niederlassungen) und Beat Hodel (Risiko & Compliance) ihre Funktionen abgegeben. Paulo Brügger (Leiter Departement Zentralbank) erklärte per sofort seinen Rücktritt als Mitglied der Geschäftsleitung. Damit schieden alle Geschäftsleitungsmitglieder aus dem Unternehmen aus, die vor 2015 Teil des Gremiums waren. Auch Generalsekretär Roland Schaub hatte die Organisation verlassen. Ebenfalls ausgeschieden war zu diesem Zeitpunkt Michael Auer, der nach dem Rücktritt von Patrik Gisel die Bank kurz als interimistischer Chef geleitet hatte.

Vincenz und Stocker befanden sich seit dem 27. Februar bis zum 12. Juni 2018 in Haft. Die Staatsanwaltschaft begründete das mit der aufwendigen Untersuchung. So galt es wohl, Bankbelege bei verschiedenen Finanzinstituten zu beschaffen. Mitte Mai 2018 hatte die Staatsanwaltschaft ferner bekannt gegeben, dass «weitere strafrechtlich relevante Transaktionen der beiden Hauptbeschuldigten im Zusammenhang mit Akquisitionen der Aduno-Holding» ans Tageslicht gekommen seien.

Die Staatsanwaltschaft schrieb in der Mitteilung vom Juni 2018 zur Entlassung, dass «die sehr aufwendige» Untersuchung gegen die beiden Beschuldigten inzwischen sehr weit fortgeschritten sei. Offenbar bestand auch keine Gefahr der Kollusion mehr. Mit der Untersuchungshaft wollte die Staatsanwaltschaft unter anderem verhindern, dass sich Vincenz und Stocker miteinander absprechen.

Die Staatsanwaltschaft geht der Frage nach, ob Vincenz und Stocker sich tatsächlich der ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gemacht haben. Möglicherweise erfolgt auch eine Anklage wegen Betrugs. Im Falle der ungetreuen Geschäftsführung muss der Staatsanwalt den Beschuldigten erstens eine Pflichtverletzung nachweisen. Als Verantwortliche mussten Vincenz und Stocker die Geschäfte von Aduno «sauber» führen. Steht dieses Erfordernis im Widerspruch zum Kauf von Commtrain durch Aduno? Zweitens muss Aduno durch die Transaktion ein Schaden entstanden sein, zum Beispiel weil die Gesellschaft für Commtrain viel mehr bezahlt hat, als sie eigentlich wert war. Drittens steht der Staatsanwalt in der Pflicht, Vincenz und Stocker eine persönliche Bereicherung nachzuweisen. Viertens schliesslich muss zwischen diesen Punkten ein kausaler Zusammenhang bestehen.

Nicht im Fokus der Staatsanwaltschaft soll die Höhe der bezahlten Preise für die Übernahmen gelegen haben. Denn eine Beweisführung dafür, dass ein Unternehmen für den Kauf einer Firma zu viel bezahlte, und dies auch noch auf Jahre rückblickend, ist äusserst schwierig. Besonders, wenn es sich bei den Kaufobjekten um Startups handelte. Die neuesten Entwicklungen dazu.

Raiffeisen hat bereits mit diversen Massnahmen auf die seit einiger Zeit virulente Krise reagiert.

  • Auf den Untersuchungsbericht der Finma hat die Raiffeisen-Gruppe mit einer Stellungnahme reagiert. Die Raiffeisen-Gruppe anerkenne die Finma-Verfügung, wie sie in einer Medienmitteilung schreibt. Raiffeisen Schweiz werde ferner überprüfen, ob man eine Änderung der Gesellschaftsform vornehmen wird. Die Finma hat Raiffeisen Schweiz verpflichtet, die Vor- und Nachteile einer Umwandlung in eine Aktiengesellschaft zu prüfen.
  • Im April 2018 hat Raiffeisen eine interne Untersuchung zum Fall Vincenz lanciert und Bruno Gehrig damit beaufragt. An der Delegiertenversammlung im November 2018 wurden bereits Erkenntnisse präsentiert, welche die von der Finma monierten aufsichtsrechtlichen Defizite in der Corporate-Governance-Struktur von Raiffeisen Schweiz bestätigten.
  • Um Rollenkumulationen und Interessenkonflikte zu reduzieren, verfolgt die Bank eine Entflechtungsstrategie. Im Zuge dessen hat sie sich 2018 entschieden, die 2012 akquirierte Privatbank Notenstein La Roche an die Konkurrentin Vontobel zu verkaufen.
  • Ein zentraler Kritikpunkt ist die Zusammensetzung des Raiffeisen-Verwaltungsrates, in dem bis anhin viele branchenfremde Personen Einsitz hatten. Der bisherige Präsident, Hochschulprofessor Johannes Rüegg-Stürm, hat im März 2018 seinen Rücktritt erklärt, die Nachfolge übernahm mit Guy Lachappelle ein Kantonalbanker. Zudem wurden vier weitere neue Mitglieder des Verwaltungsrats ernannt. In einem NZZ-Interview legt Lachappelle dar, wie künftig Interessenkonflikte vermieden werden sollen.

Patrik Gisel hatte 2015 von Vincenz das Zepter übernommen. Er galt als langjähriger Weggefährte des Bündners. Die Vorwürfe gegen seinen Vorgänger versuchte er als neuer Raiffeisen-Chef lange unter Verschluss zu halten. Als sie dennoch an Aufmerksamkeit gewannen, distanzierte sich Gisel schliesslich klar vom «Ziehvater».

Auch von Vincenz’ Transaktionen rund um Aduno distanziert sich Gisel klar. Diese Geschäfte habe Vincenz ausserhalb der Bank eingefädelt, intern habe man keine Kenntnis gehabt. Andere Raiffeisen-Beteiligungen, die ebenfalls in der Kritik stehen, waren Gisel als damaligen Stellvertreter von Vincenz bekannt, er habe die Geschäftsideen mitgetragen. Gisel selber hatte einen Rücktritt lange ausgeschlossen, da er bezüglich der Verdachtsmomente der Untersuchungsbehörden nichts Auffallendes habe feststellen können.

Am 17. Juli 2018 zog er dennoch die Konsequenzen kündigte seinen Abgang an. Er wolle mit diesem Schritt die öffentliche Debatte um seine Person beenden und die Reputation der Bank schützen, begründete Gisel seinen Schritt. Mit seinem Rücktritt macht Patrik Gisel den Weg frei für einen Neubeginn an der Spitze der Raiffeisen-Gruppe. Am 7. Januar 2019 trat Heinz Huber, zuvor Chef der Thurgauer Kantonalbank, Gisels Nachfolge an der Raiffeisen-Spitze an. Huber ist kein Blender. Dafür bringt er Führungserfahrung, Bodenständigkeit und eine Affinität zu IT-Fragen mit.

Für das Geschäftsjahr 2018 musste Raiffeisen einen deutlichen Gewinnrückgang hinnehmen. Ein wesentlicher Grund dafür sind Wertberichtigungen auf Beteiligungen aus der Vincenz-Ära. Sie belasteten das Ergebnis mit 270 Mio. Fr. Allein für die Transaktion rund um den Erwerb von Arizon Sourcing, einem ehemaligen Joint Venture von Raiffeisen und Avaloq, wurden Rückstellungen von 69 Mio. Fr. gebildet.

  • Am 3. November hat die Staatsanwaltschaft über die Anklage informiert.
  • Die Raiffeisen-Genossenschaften wollen verhindern, dass Raiffeisen Schweiz nochmals ein unkontrolliertes Königreich wird. Mit der «Reform 21» soll die in der Ära Vincenz verlorene Kontrolle über ihre St. Galler Tochter Raiffeisen Schweiz zurückgewonnen, organisatorisch abgesichert und statutarisch legitimiert werden. Im November 2019 haben die Delegierten das Projekt klar gutgeheissen.

Die neue Raiffeisengruppe

Die neue Raiffeisengruppe

1999

  • Vincenz wird CEO von Raiffeisen Schweiz, per März 2016 tritt er zurück
  • Vincenz wird Verwaltungsratspräsident der Kreditkartenfirma Aduno, 2017 zieht er sich aus dem VR zurück
  • Stocker wird Delegierter des Verwaltungsrats von Aduno, später wird er zum CEO ernannt, was er bis 2015 bleibt

2005-2007

  • Vincenz und Stocker beteiligen sich über i-Finance privat an Commtrain

2007

2012

  • Raiffeisen kauft Investnet

2014

2017

  • Oktober: Finma eröffnet ein Verfahren gegen Raiffeisen und eines gegen Vincenz, stellt dieses jedoch im Dezember wieder ein, da es nach Vincenz’ Rücktritt als Präsident des Versicherers Helvetia gegenstandslos geworden ist. 
  • Dezember: Aduno erstattet Strafanzeige gegen Vincenz und Stocker

2018

2019

2020

  • 1. Juli: und 2500 Mitarbeiter der St. Galler Zentrale werden künftig nicht mehr individuell, sondern kollektiv am Erfolg beteiligt. Damit sollen die genossenschaftlichen Werte gestärkt werden. Das Vorhaben ist hehr, der Erfolg ungewiss.
  • 20. Juli: Mit der Strategie «Raiffeisen 2025» will die Bankengruppe die digitale Transformation vorantreiben, Marktanteile hinzugewinnen und die Profitabilität stärken. 
  • 19. August: Die schwergewichtig im Hypothekargeschäft engagierte Raiffeisen-Gruppe kommt erstaunlich gut durch die Covid-19-Krise.
  • 3. November: Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich erhebt Anklage gegen den ehemalige Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und seinen Partner Beat Stocker. 

  • Am 25. Januar beginnt der Strafprozess gegen den früheren Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und seinen engsten Mitarbeiter Beat Stocker


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