Bund ordnet Massnahmen gegen Vogelgrippe an

Die Schweiz übernimmt Drohnen-Regelung der EU

Pilotinnen und Piloten von Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind oder eine Kamera haben, müssen künftig eine Prüfung ablegen.

Gaetan Bally / Keystone

Die Schweiz übernimmt ab dem 1. Januar 2023 die europäische Drohnen-Regelung. Die Bestimmungen beinhalten neue maximale Flughöhen, Gewichtslimiten, Gebietseinschränkungen sowie Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre. Zudem müssen Pilotinnen und Piloten von Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind oder eine Kamera haben, künftig eine Prüfung ablegen. Der schweizerischen Drohnenbranche bringe der mit der EU harmonisierte Rechtsrahmen etliche Vorteile, schreibt das Bundesamt für Zivilluftfahrt. Der Bundesrat hat die Übernahme der neuen Bestimmungen genehmigt.

Neu wird abhängig vom Betriebsrisiko zwischen den drei Kategorien «offen», «speziell» und «zulassungspflichtig» unterschieden. Wer eine Drohne der offenen Kategorie lenkt, müsse ein nach einer Ausbildung erlangtes Zertifikat vorweisen können. Die übernommene Regelung sieht die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Zertifikate in der EU und der Schweiz vor.

Grundsätzlich können Drohnen in der offenen Kategorie ohne Bewilligung eingesetzt werden, wenn sie auf Sicht geflogen werden, unter 120 Meter Höhe bleiben und ein Fluggewicht von maximal 25 Kilogramm aufweisen. Je nach Gewicht der Drohne gibt es Einschränkungen, wie nahe an unbeteiligte Personen herangeflogen werden darf. Der Pilot muss sich bei der Luftfahrt-Behörde registrieren.

Ausgenommen von der Regelung sind Drohnen unter 250 Gramm, wie eine DJI Mini. Für diese besteht neu aber eine Registrierungspflicht, wenn sie eine Kamera haben. Die Registrierung war bisher freiwillig. Das Bazl empfiehlt, sich bei der Registrierung auf dem Portal UAS-Gate über die Thematiken des Fliegens einer Drohne zu informieren.

Der Bund ordnet Massnahmen gegen die Vogelgrippe an

Die Vogelgrippe verbreitet sich auch in der Schweiz.

Die Vogelgrippe verbreitet sich auch in der Schweiz.

P. Nowack / Imago

cog. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat schweizweite Massnahmen gegen die Vogelgrippe angeordnet. Dies teilte das Bundesamt am Donnerstag (24. 11.) mit.

Halter von Geflügel sind nun dazu angehalten, den Kontakt der Nutztiere zu Wildvögeln zu unterbinden. So auch zu Enten oder Gänsen. Zudem sollen Hygienestandards dafür sorgen, dass das Virus nicht vom Halter auf die Tiere übertragen wird. Märkte und Ausstellungen mit Geflügel sind verboten. Die Regeln gelten vorerst bis Mitte Februar 2023.

Das Bundesamt schreibt zudem, dass Geflügelprodukte wie Pouletfleisch und Eier ohne Bedenken konsumiert werden könnten. Tot aufgefundene Wildvögel sollten aus Sicherheitsgründen nicht berührt werden.

In weiten Teilen Europas wird die Vogelgrippe derzeit wieder vermehrt festgestellt. In den letzten zwei Jahren seien bei Wildvögeln in Europa mehr als 6000 Fälle von Vogelgrippe aufgetreten, so das BLV. Zudem sei das Risiko derzeit besonders gross, dass Wildvögel das Virus ins Inland einschleppten, weil Zugvögel aus Nordosteuropa zur Überwinterung hierzulande einträfen. In der Schweiz sei die Seuche kürzlich in einer privaten Tierhaltung in Seuzach im Kanton Zürich aufgetreten. Der Fall war hierzulande bisher der erste.

Aussenpolitische Kommission des Nationalrates will Iran-Sanktionen

In Bern demonstrieren Anfang November Menschen für die Rechte der Frauen in Iran. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats fordert die Übernahme der EU-Sanktionen.

In Bern demonstrieren Anfang November Menschen für die Rechte der Frauen in Iran. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats fordert die Übernahme der EU-Sanktionen.

Anthony Anex / Keystone

cov. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat sich deutlich für die Übernahme der EU-Sanktionen gegen Iran geäussert. Wie die Kommission in einer Medienmitteilung schreibt, hat sie in der Sitzung vom Dienstag (22. 11.) mit 17 zu 6 Stimmen beschlossen, den Bundesrat dazu aufzufordern. Sie reagiert damit auf die anhaltende Missachtung der Menschenrechte und die Niederschlagung von Demonstrationen in Iran. Der Bundesrat und die Aussenpolitische Kommission des Ständerates hatten sich zuvor gegen die Übernahme der EU-Sanktionen ausgesprochen.

Im gleichen Schreiben an den Bundesrat will die APK-N auch weitere Massnahmen für die iranische Zivilbevölkerung ergreifen: So soll der Bundesrat den Schutz und die Einhaltung der Menschenrechte in Iran als ein zentrales Ziel während des Einsitzes im Uno-Sicherheitsrat verfolgen. Mit einer Motion beauftragt die APK-N zudem den Bundesrat, die iranische Zivilgesellschaft in ihrem Kampf für Frauen- und Menschenrechte zu unterstützen.

Anhänger der Neonazi-Gruppe «Junge Tat» führen Störaktion in Basel durch

ela. Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung «Junge Tat» sind am Sonntag in Basel auf das Dach des Bahnhofsgebäudes geklettert. Dort entrollten sie ein Transparent mit der Aufschrift «Kriminelle abschieben». Auch weckten zwei Schafe auf dem Plakat Assoziationen an die damalige Aktion der SVP. Zudem entzündeten die sechs Männer auf dem Dach Rauchpetarden. Die Kantonspolizei Basel bestätigte gegenüber verschiedenen Medien, dass sie sechs vermummte Personen festgenommen hat. Weil sie sich weigerten, die Maskierung abzunehmen, wurden sie zur Personenkontrolle mit auf das Revier genommen. Ihnen droht unter anderen eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

Erst im Oktober wurde eine Vorlese-Veranstaltung für Kinder in Zürich von Mitgliedern der Neonazi-Gruppe gestört. Neun Neonazis blockierten den Kloster-Fahr-Weg vor dem Tanzhaus, zündeten Rauchfackeln und skandierten Parolen. Andere wollten im Veranstaltungsraum ein Transparent entrollen, wurden aber daran gehindert.

Der Nachrichtendienst des Bundes konstatierte in seinem Lagebericht «Sicherheit Schweiz 2022» vom Juli: «Es ist wahrscheinlich, dass der Wille zur Auseinandersetzung bei den gewalttätigen Rechtsextremistinnen und -extremisten seit 2020 stärker geworden ist». Seit einiger Zeit beobachtet der NDB Veränderungen in der rechtsextremen Szene, die über das Normalmass hinausgehen.

Zum Interview mit dem Historiker Damir Skenderovic: «Die Rechtsextremen wollen Faszination für ihre Ideen auslösen – gerade bei den Jungen»

Elitepolizisten beschützen Bundesrat Berset rund um die Uhr

Bundesrat Alain Berset wird auch in seiner Freizeit bewacht. Hier auf dem Dorfplatz in Müstair.

Bundesrat Alain Berset wird auch in seiner Freizeit bewacht. Hier auf dem Dorfplatz in Müstair.

Gian Ehrenzeller / KEYSTONE

dvp. Der Ton werde rauer, deshalb würden die Bundesrätinnen und Bundesräte heute bei vielen Auftritten Personenschutz brauchen, räumte Simonetta Sommaruga Anfang November in der Rede zu ihrem Rücktritt ein. In besonderem Masse gilt dies für Alain Berset, der während der Corona-Krise wiederholt Hassbotschaften und Drohungen ausgesetzt war. So zeichnete etwa ein anonymer Briefschreiber den Schulweg seiner Kinder auf, in Bern versuchte ein Bewaffneter in das Generalsekretariat von Bersets Ministerium einzudringen.

Aus diesem Grund hat die Bundespolizei Fedpol während der Pandemie nicht nur Bersets Wohnhaus in Belfaux FR rund um die Uhr überwacht. Auch rund um das Ferienhaus, das Berset zu Beginn der Corona-Krise gekauft hatte, gab es zuvor nie da gewesene Sicherheitsmassnahmen, wie die «Sonntagszeitung» berichtet.

So kamen gemeinsam mit dem Gesundheitsminister jeweils Polizeipatrouillen und zivile Leibwächter in den Ort, der aus Sicherheitsgründen nicht genannt wird. Gingen die Bersets zum Beispiel wandern, folgten ihnen im Abstand von rund 50 Meter jeweils stets als Wanderer getarnte Polizisten. Untergebracht wurden die letztere in einem Chalet nur wenige Meter von Bersets Feriendomizil entfernt.

Bei diesen Schutzmassnahmen für Regierungsmitglieder handelt es sich um ein Novum. Machten Bundesräte Ferien, wurden sie bis anhin jeweils nicht ständig von Polizisten bewacht. Wie hohe Kosten der Schutz der Regierungsmitglieder verursacht, legt die Fedpol nicht offen. Dies würde die innere Sicherheit gefährden, erklärt die Bundesbehörde.

Juso fordert 3 linke Bundesräte oder Opposition

Die Juso hielt ihre DV in der ehemaligen Kaserne in Basel ab. Sie nutzte den Ort, um gegen «Militarismus» zu protestieren.

Die Juso hielt ihre DV in der ehemaligen Kaserne in Basel ab. Sie nutzte den Ort, um gegen «Militarismus» zu protestieren.

Peter Klaunzer / Keystone

etz. Die Juso beschloss am Samstag an ihrer Delegiertenversammlung in Basel eine Resolution. Darin fordert sie von der SP, aus der Landesregierung auszuscheiden, falls nach den nächsten Gesamterneuerungswahlen des Bundesrates nicht drei linke Personen in der Regierung sitzen sollten. Eine weitere Resolution, die von der SP fordert, sofort aus der Landesregierung auszuscheiden, wurde abgelehnt.

Im Vorfeld dieser beiden Abstimmungen fand ein «Hearing» der Bundesratskandidatinnen statt. Eva Herzog und Elisabeth Baume-Schneider stellten sich den Fragen der Delegierten und sprachen über ihre Ziele als potenzielle Bundesrätinnen. Die Berner Regierungsrätin Evi Allemann liess sich entschuldigen.

Die beiden Kandidatinnen äusserten sich auch zur Forderung der Juso, dass die SP in die Opposition gehen soll. Eva Herzog sagte, dass sie im Schweizer System keinen Vorteil darin sehe, wenn die SP aus dem Bundesrat ausscheidet. Das Schweizer System sei kein Zweiparteiensystem, sondern auf Einbindung der Kräfte ausgelegt.

Elisabeth Baume-Schneider teilte diese Überzeugung und wies darauf hin, dass man als Sozialdemokraten in einer mehrheitlich bürgerlichen Regierung durchaus neue Perspektiven einbringen könne. Es brauche linke Stimmen auf der Strasse und linke Stimmen in der Regierung. Die Resolution bezeichnete Baume-Schneider als Risiko.

Die Forderungen der Resolution wird die Juso nun in die Gremien der SP einbringen.

Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz: Bundesrat verabschiedet Milliardenkredit

Nach einer Explosion im Jahr 1947 liegen in der Nähe des Dorfs Mitholz bei Kandersteg noch 3500 Tonnen Munition der Schweizer Armee verschüttet.

Nach einer Explosion im Jahr 1947 liegen in der Nähe des Dorfs Mitholz bei Kandersteg noch 3500 Tonnen Munition der Schweizer Armee verschüttet.

Christoph Ruckstuhl / NZZ

obe. Der Bundesrat hat den nächsten Schritt für die Räumung des Munitionslagers Mitholz eingeleitet. Wie er an einer Pressekonferenz am Mittwoch (16. 11.) mitteilte, hat er für die Räumung der Munitionsrückstände einen Kredit in der Höhe von 2,59 Milliarden Franken verabschiedet. Nun muss das Parlament die Summe genehmigen.

Der verabschiedete Kredit gliedert sich in drei Teile: Rund eine Milliarde Franken ist für Schutzmassnahmen und die Vorbereitung der Räumung vorgesehen. Der zweite Teil des Kredits in Höhe von 740 Millionen Franken finanziert Räumung und Entsorgung der Munitionsrückstände sowie die Instandsetzung des beschädigten Geländes. Zusätzlich enthält der Kredit 760 Millionen Franken für allfällige Projektrisiken. Laut Bundesrat bestehen weiterhin Unsicherheiten hinsichtlich der genauen Lage, des Zustands sowie der Menge der Munitionsrückstände.

Das Munitionslager, welches in unmittelbarer Nähe des Dorfes Mitholz nahe Kandersteg liegt, wurde im Zweiten Weltkrieg gebaut. Im Jahr 1947 explodierte das Lager, neun Personen kamen dabei ums Leben. Erst im Jahr 2018 stellten Experten fest, dass vom Lager noch immer eine grössere Gefahr ausgeht als bisher vermutet. Im Dezember 2020 hat der Bundesrat schliesslich entschieden, die Munitionsrückstände im Lager vollständig zu entfernen. Die Räumung soll zwischen 2030 und 2040 stattfinden. Im Frühling dieses Jahres teilte das VBS mit, dass dafür 51 Personen ihre Häuser verlassen müssen.

Zum Bericht: Mitholz soll kein Freilichtmuseum werden: Der Bundesrat beantragt 2,6 Milliarden Franken für die Räumung des Munitionslagers

Bundesrat beschränkt Immigration kroatischer Arbeitskräfte

Arbeitskräfte aus Kroatien sind nicht nur im Baugewerbe sehr gefragt.

Arbeitskräfte aus Kroatien sind nicht nur im Baugewerbe sehr gefragt.

Gaetan Bally / Keystone

tsf. Der Bundesrat beschränkt 2023 erneut den Zugang kroatischer Arbeitskräfte zum Schweizer Arbeitsmarkt. Die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Kroatien sei im laufenden Jahr stark gestiegen und habe die im Freizügigkeitsabkommen festgelegten Schwellenwerte überschritten, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.

Seit dem 1. Januar 2022 gilt für Kroatinnen und Kroaten im Prinzip die volle Personenfreizügigkeit. Die im entsprechenden Abkommen vorgesehene Schutzklausel erlaubt es der Schweiz aber, für eine begrenzte Zeit einseitig wieder Bewilligungskontingente einzuführen. Dies für den Fall, dass die Zuwanderung aus Kroatien einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Dieser Schwellenwert ist erreicht, wenn die Zahl der erteilten Bewilligungen mehr als 10 Prozent über dem Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre liegt.

Mit der raschen wirtschaftliche Erholung nach der Covid-19-Krise habe es 2022 eine stark steigende Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte in die Schweiz gegeben. Im Fall von Kroatien habe der Bundesrat zwischen Januar und Oktober insgesamt 2413 Bewilligungen B für kroatische Arbeitskräfte erteilt. Aufgrund der starken Zunahme sollen nun wieder Kontingente gelten: Im Jahr 2023 stehen nach dem Plan des Bundesrats 1150 neue Bewilligungen B und 1007 neue Bewilligungen L für kroatische Arbeitskräfte zur Verfügung.

Kroatische Arbeitskräfte waren vor allem in der verarbeitenden Industrie, im Bau- und Gastgewerbe sowie im Handel gefragt.

Der Bundesrat nutzt die ihm zur Verfügung stehenden Instrumente für eine bessere Migrationssteuerung entsprechend dem wirtschaftlichen Bedarf. In der Vergangenheit hat er wiederholt gegenüber Angehörigen anderer Staaten, die neu der EU beigetreten waren, von der Schutzklausel Gebrauch gemacht.

SBB: Interesse an Veloplätzen steigt

Beliebter denn je: Zugfahrten mit Velo-Transport.

Beliebter denn je: Zugfahrten mit Velo-Transport.

Gaetan Bally / Keystone

cov. Im Jahr 2022 haben mehr Passagiere ihr Velo im Zug mitgeführt. Das berichten die SBB am Mittwoch (16. 11.) in einer Medienmitteilung auf ihrem Newsportal. Zum fünften Jahr in Folge stieg somit die Zahl der gelösten Velo-Tickets. Im Vergleich zum Vorjahr seien 14 Prozent mehr Velo-Pässe verkauft worden. Die SBB haben bereits in diesem Frühjahr und Sommer an Wochenenden und Feiertagen zusätzliche Veloplätze auf beliebten Strecken geschaffen und rechnen mit einer weiterhin steigenden Nachfrage. Deshalb soll in den nächsten Jahren in den Zügen noch mehr Raum für Fahrräder entstehen. Auch an den Bahnhöfen planen die SBB den Bau neuer Parkplätze und die Sanierung bestehender – unter anderem in Frauenfeld, Biel, Freiburg, Lugano und Mendrisio.

Weil das Interesse am Mitführen von Velos steigt, passen die SBB auch die Velo-Tickets an. Ab dem Fahrplanwechsel vom 11. Dezember 2022 wird ihr Gültigkeitsbereich demjenigen des GA angeglichen. Ab dem kommenden Frühjahr soll der Kaufprozess vereinfacht werden: «Bisher mussten Reisende selber zwischen einer Velo-Tageskarte oder einem Halbpreis-Streckenbillett für das Velo entscheiden. Künftig gibt ihnen das Verkaufssystem automatisch das günstigste Billett aus, wenn sie beim Kauf angeben, dass sie mit dem Velo unterwegs sind», schreiben die SBB. Zudem würden nur Verbindungen angezeigt, auf denen der Veloselbstverlad möglich ist. Auch der Reservationsprozess für Veloplätze werde verbessert.

Telekom-Anbieter müssen Störungen rascher melden und den Schutz vor Manipulationen verstärken

Kunden sollen schneller über Netz-Störungen informiert werden.

Kunden sollen schneller über Netz-Störungen informiert werden.

Ennio Leanza / Keystone

tsf. Der Bundesrat will, dass Konsumenten bei Störungen auf den Telekommunikationsnetzen besser informiert werden. Wie er am Mittwoch (16. 11.) entschied, müssen die Anbieter von Fernmeldediensten ab 2023 die Nationale Alarmzentrale informieren, sobald eine Störung in ihrem Netz mindestens 10 000 Personen betrifft. Bisher galt eine Grenze von 30 000 Personen. Darüber schreibt der Bundesrat in der revidierten Verordnung über Fernmeldedienste auch vor, dass Anbieter auf einer Website auf die Störungen hinweisen müssen.

Die Anbieter von Internetzugängen müssen ihre Sicherheitsmassnahmen gegen unbefugte Manipulationen von Fernmeldeanlagen verstärken. Wenn sie schädliche Aktivitäten auf einer Website feststellen, z. B. einen Phishing-Versuch, müssen sie gemäss der neuen Verordnung in der Lage sein, den entsprechenden Internetanschluss zu sperren oder einzuschränken. Die gleichen Massnahmen seien zu treffen, um infizierte oder verwundbare Geräte zu isolieren.

Zu diesem Zweck müssen die Anbieter laut dem Bundesrat beispielsweise Methoden einführen, mit denen aus ihrem Netzwerk stammende Daten mit gefälschter Quell-IP-Adresse gefiltert werden können.

Im Hinblick auf die nächste Vergabe von Mobilfunkfrequenzen, die für 2027/28 vorgesehen ist, hat der Bundesrat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation beauftragt zu prüfen, ob die entsprechenden Zentren der Mobilfunknetzbetreiber zwingend in der Schweiz betrieben werden müssen.

Broschüre zur sexuellen Aufklärung von Kindern und Jugendlichen: Verein erstattet Strafanzeige

Mit einer sogenannten Sex-Box mit Geschlechtsteilen aus Holz und Stoff wird an Basler Schulen Sexualkunde unterrichtet.

Mit einer sogenannten Sex-Box mit Geschlechtsteilen aus Holz und Stoff wird an Basler Schulen Sexualkunde unterrichtet.

Georgios Kefalas / Keystone

cog. Die Broschüre «Hey You» soll zur sexuellen Aufklärung von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren beitragen. Die Verfasser geben darin unter anderem auch Tipps zur korrekten Verwendung von Sexspielzeug. Nun hat ein Verein gegen die für die Broschüre Verantwortlichen Strafanzeige erstattet. Die Verfasserinnen würden damit gegen Art. 187 Ziff. 1 StGB («Sexuelle Handlungen mit Kindern») verstossen.

Herausgegeben wird das Werk vom Verein Sexuelle Gesundheit Schweiz. Die Strafanzeige wurde sowohl gegen den Verein als auch zwei Redaktorinnen der Broschüre erstattet. Eingereicht hat die Anzeige der Verein Schutzinitiative, der sich laut eigenen Angaben gegen eine «Frühsexualisierung» einsetzt. Im Vorstand des Vereins sitzen mehrheitlich Vertreter der SVP.

Die Broschüre würde «unter dem Deckmantel der Sexualaufklärung Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren zum Gebrauch von Sexspielzeugen wie Umschnalldildos, Lecktüchern und Anal-Plugs animieren», schreibt der Verein Schutzinitiative in der Medienmitteilung. Die Verantwortlichen von «Hey You» hätten damit Kinder zu einer sexuellen Handlung verleitet und sich damit strafbar gemacht. Das zu schützende Rechtsgut sei die ungestörte psychisch-emotionale und sexuelle Entwicklung des Kindes.

Neben der Strafanzeige geht der Verein Schutzinitiative laut Mitteilung auch verwaltungsrechtlich gegen das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vor, weil die Behörde die Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz finanziell unterstütze.

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