Alexander Zverev: Tennisspieler steht vor Prozess wegen häuslicher Gewalt

Der deutsche Spieler Alexander Zverev muss sich bei den diesjährigen French Open wegen häuslicher Gewalt vor Gericht verantworten.

Die Anhörung beginnt am 31. Mai und Zverev muss nicht persönlich erscheinen, sagten deutsche Gerichtsbeamte gegenüber BBC Sport.

Im November erhielt Zverev einen Strafbefehl und eine Geldstrafe, nachdem ihm vorgeworfen wurde, seine Ex-Freundin körperlich misshandelt zu haben.

Zverev bestreitet die Vorwürfe und hat Einspruch gegen die Anordnung eingelegt, was bedeutet, dass er juristisch unschuldig bleibt und bis zu einem rechtskräftigen Urteil nicht verurteilt wird.

Bei einem ATP-Turnier in Paris im November teilte Olympiasieger Zverev Reportern mit, dass er die Strafe anfechten wolle.

Die Nummer sechs der Welt fügte hinzu: „Ich werde dazu keinen Kommentar abgeben [the case] Um ehrlich zu sein, denn es steht noch ein Verfahren an.“

Am Montag teilte das Landgericht Tiergarten in Berlin mit, es habe den Termin für eine voraussichtlich achttägige Verhandlung festgelegt.

Die French Open, bei denen Zverev in den vergangenen drei Jahren jeweils das Halbfinale erreichte, beginnen am 26. Mai und dauern bis zum 9. Juni.

„Der Angeklagte muss grundsätzlich nicht persönlich erscheinen, da es sich um eine Anhörung handelt, nachdem er den Strafbefehl angefochten hat“, sagte ein Gerichtssprecher gegenüber BBC Sport.

Sie fügte jedoch hinzu, dass das Gericht Zverev „theoretisch“ anordnen könne, später im Prozess zu erscheinen.

Die Nachricht kam am Vorabend, als Zverev am Dienstag in Melbourne seine Australian-Open-Kampagne gegen seinen deutschen Landsmann Dominik Koepfer begann.

Ein Strafbefehl wird in Deutschland erlassen, wenn ein Richter nach Prüfung der schriftlichen Beweise der Ansicht ist, dass ein Urteil ohne Gerichtsverfahren erlassen werden kann.

Der Angeklagte hat das Recht, den Strafbefehl anzufechten, was voraussichtlich zu einem öffentlichen Verfahren führen wird.

In einer Erklärung, die anlässlich der Verkündung des Strafbefehls im November veröffentlicht wurde, erklärten Zverevs Anwälte, die Beweise seien durch ein gerichtsmedizinisches Gutachten eines Berliner Arztes als „unverständlich und widersprüchlich“ zurückgewiesen worden.

Auch die Anwaltskanzlei Schertz Bergmann behauptete, im Verfahren, das zum Strafbefehl geführt habe, seien „schwerwiegende Verfahrensverstöße“ vorgekommen.

Zverev werde den Fall mit „allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln“ verteidigen, fügte Schertz Bergmann hinzu.

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