Opendoor hat die Klage der Nevada-Kommission abgewiesen

Proptech-Unternehmen und iBuyer Offene Tür ist nicht mehr mit den Vorwürfen einer Nachahmerkommissionsklage konfrontiert.

Am Mittwoch reichte Nathaniel Whaley, der einzige Kläger in der Whaley-Klage, einen Antrag ein, Opendoor freiwillig und unbeschadet zu entlassen. In dem Antrag wurde festgestellt, dass der Grund für die Abweisung darin bestand, dass Opendoor noch keine Antwort oder einen Antrag auf ein summarisches Urteil zugestellt hatte.

Bisher ist Opendoor der einzige iBuyer, der in einer Provisionsklage genannt wurde, und die Whaley-Klage war die einzige Klage, in der das Unternehmen genannt wurde.

Ursprünglich eingereicht im US-Bezirksgericht von Nevada Anfang Januar 2024 wirft die Whaley-Klage (wie auch andere Provisionsklagen) den Akteuren der Immobilienbranche vor, Absprachen getroffen zu haben, um die Maklerprovisionen künstlich zu erhöhen.

In der ersten Klage nannte Whaley nur Maklerverbände und MLS als Beklagte. Zu diesen Organisationen gehörten die Nationaler Maklerverband, Makler in Las Vegas, Immobilienmakler in Nevada, Sierra Nevada Immobilien, Incline Village Makler, Immobilienmakler im Elko County, Mesquite Real Estate Association Und Regionales MLS für Nordnevada.

Ende Januar reichte Whaley jedoch eine geänderte Klage ein, die Opendoor und 14 weitere Immobilienfirmen in die Klage einbezog. Die in der geänderten Beschwerde genannten Maklerunternehmen und Firmen sind Jason Mitchell Group, eXp Realty, Berkshire Hathaway HomeServices Nevada Properties, Einfach Vegas, Urban Nest Realty, Luxushäuser in Las Vegas, Huntington und Willis, Keller Williams Südnevada, Keller Williams VIP, Keller Williams Realty Las Vegas, Keller Williams Realty Der Marktplatz, Engel & Völkers Lake Tahoe, Douglas Elliman aus Nevada Und Redfin.

Opendoor ist das zweite Immobilienunternehmen, das diese Woche freiwillig aus einer Provisionsklage entlassen wurde. Am Montag, Howard Hanna Immobiliendienstleistungen wurde aus der Mammutklage gegen Batton II abgewiesen. Im Gegensatz zur Whaley-Klage, die von einem Hausverkäufer eingereicht wurde, wurde Batton II von Hauskäufern eingereicht.

Opendoor antwortete nicht auf eine Bitte um Stellungnahme.

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