Effektive Fallzahlen wohl bei 100’000


Die neusten Entwicklungen

Seit Beginn der Pandemie sind in der Schweiz und in Liechtenstein laut Angaben des Bundesamts für Gesundheit mehr als zwei Millionen Personen positiv auf Sars-CoV-2 getestet worden. 12 283 sind gestorben.

Patrick Mathys, Leiter Sektion Krisenbewältigung und internationale Zusammenarbeit beim BAG, hält noch nichts von einem «Freedom Day».

Peter Klaunzer / KEYSTONE

Die neusten Entwicklungen:

  • Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) meldet am Mittwoch (26.1.) 43199 Fälle und 13 Todesfälle. Zudem wurde seit Dienstag 170 Personen hospitalisiert. Die Intensivstationen sind zu 76,4 Prozent ausgelastet; die Belegung durch Covid-Patienten beträgt 24,9 Prozent. Insgesamt 79 773 Personen sind in Isolation, weil sie positiv getestet wurden. 51 366 Personen sind wegen eines Kontakts mit Infizierten in Quarantäne.
  • Laut den Experten des Bundes ist es für ein Aufheben der Massnahmen aktuell noch zu früh. Wie Patrick Mathys vom BAG am Point de Presse vom Dienstag (25. 1.) mitteilte, seien die Hospitalisationen zwar stabil, aber man dürfe noch nicht in Euphorie verfallen und das Ende der Pandemie verkünden. Eine Lockerung der Massnahmen würde laut Mathys zum jetzigen Zeitpunkt zu einer erneuten Beschleunigung von Infektionsfällen führen. Aktuell geht Mathys wegen der hohen Positivitätsrate von 100 000 Fällen pro Tag aus. Ähnlich sieht das auch Urs Karrer, Vizepräsident der wissenschaftlichen Corona-Taskforce: Ein «Freedom Day», also das Aufheben sämtlicher Massnahmen an Tag X, könnte einen Schuss in den eigenen Fuss darstellen, so Karrer. Positiv ist laut Karrer hingegen, dass sich seit Anfang November das Risiko auf eine Hospitalisierung von etwa 2 Prozent auf 0,3 Prozent verringert hat. Dies sei auf eine gewisse Grundimmunisierung in der Gesellschaft zurückzuführen.
  • Der Kanton St. Gallen stoppt die Corona-Massentests an Schulen. Auch verzichtet er ab dem 29. Januar auf repetitive Tests in Betrieben und der Verwaltung. Dies teilte die Staatskanzlei am Dienstag (25. 1.) mit. Er folgt damit der Empfehlung des Bundes zur Priorisierung der PCR-Testkapazitäten. So sollen Personen mit Symptomen schnell eine PCR-Testmöglichkeit und das Resultat erhalten.
  • Die Schweizer Armee hat Masken in den Umlauf gebracht, von denen sie wusste, dass sie minderwertiger Qualität sind. Um ihre grossen Bestände an Masken, die sie zu Beginn der Pandemie einkaufte, vor dem Verfall zu retten, verkaufte die Armee die Packungen zu einem tiefen Preis an Kantone, Gemeinden und Schulen. Darunter waren jedoch auch Masken, welche das Labor Spiez zuvor bei Tests als «signifikant schlechter» einstufte als jene Masken, die das Labor als Referenz verwendet. Dies berichteten am Montag (24. 1.) die Tamedia-Zeitungen. Ihre Recherchen ergaben, dass die Armee ab Februar 2021 rund 3,3 Millionen Stück der minderwertigen Masken in Umlauf brachte.

Alle Nachrichten zu den Entwicklungen ausserhalb der Schweiz finden Sie hier.

Das Bundesamt für Gesundheit hat 43 199 neue Infektionen seit Dienstag für die Schweiz und Liechtenstein gemeldet. Zudem wurden 170 Patientinnen und Patienten neu hospitalisiert, wie das BAG am Mittwoch (26. 1.) mitteilte. 13 Personen verstarben seit Dienstag im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion.

Fallzahlen steigen weiter

Bestätigte neue Coronavirus-Fälle pro Tag in der Schweiz und in Liechtenstein, nach Testdatum

Fallzahlen steigen weiter - Bestätigte neue Coronavirus-Fälle pro Tag in der Schweiz und in Liechtenstein, nach Testdatum

Weniger Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen

Anzahl der Patienten und der freien Betten

In der Schweiz sind laut dem BAG bisher 68,1 Prozent der Bevölkerung mit zwei Dosen vollständig geimpft worden. 69,8 Prozent haben eine Dosis erhalten. Dies geht aus den Angaben hervor, die das BAG auf seiner Website veröffentlicht hat (Stand: 25. 1.). 37,7 Prozent der Gesamtbevölkerung sind mit einer Auffrischimpfung versorgt. Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern verzeichnet die Schweiz eine eher tiefe Impfrate.

In welchen Kantonen am meisten Dosen verabreicht wurden

Anzahl verabreichter Impfdosen pro 100 Einwohner, nach Kanton

Wann kann man die Impfung auffrischen?

Das Bundesamt für Gesundheit und die Eidgenössische Kommission für Impffragen empfehlen die Auffrischimpfung für alle Personen über 16 Jahre. Besonders Personen über 65 Jahre erhalten so einen besseren Schutz vor schweren Covid-19-Erkrankungen. Für besonders gefährdete Personen bleibt der Booster ab 12 Jahren möglich. Bedingung ist in jedem Fall, dass die zweite Dosis mindestens vier Monate zurückliegt. Die dritte Impfung erfolgt mit einem mRNA-Impfstoff von Moderna oder Pfizer/Biontech. Im Gegensatz zum Impfstoff von Pfizer erfolgt sie bei Moderna mit einer halben Dosis.

Seit Ende des Jahres 2021 hat die Omikron-Variante die Schweiz in Griff. Die Fallzahlen steigen rasant an. Hier finden Sie einen Überblick über die derzeitige Lage, über Ansteckungen, Hospitalisationen und Todesfälle schweizweit und in den Kantonen: Die derzeitige Corona-Lage in der Schweiz in Grafiken

2-G-Regel: Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist der Zugang auf Personen beschränkt, die geimpft oder genesen (2 G) sind. Ausgenommen sind die unter 16-Jährigen. Die 2-G-Pflicht gilt beispielsweise in Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben. Ausserdem muss an diesen Orten eine Maske getragen werden. Sie darf erst am Tisch abgelegt werden. Nur im Sitzen darf gegessen und getrunken werden. In Klubs und Bars sowie während Musikproben, bei denen keine Maske getragen werden kann, gilt die 2-G-plus-Regel. Das bedeutet, dass nur geimpfte und genesene Personen zugelassen sind, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2 G plus). Davon ausgenommen sind Personen, bei denen die Impfung, die Auffrischimpfung oder die Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt.

Isolation und Quarantäne: Der Bundesrat hat auf den 13. 1. die Dauer der Isolation und der Quarantäne auf je fünf Tage gesenkt. Damit sie die Isolation beenden können, müssen Infizierte 48 Stunden symptomfrei sein. In Quarantäne müssen nur noch Personen, die mit Infizierten im gleichen Haushalt oder ähnlich engen Konstellationen wie Patchworkfamilien zusammenleben. Wer vor weniger als vier Monaten geimpft oder geboostert wurde, oder wer genesen ist, muss nicht in Quarantäne.

Home-Office-Pflicht: Es müssen alle von zu Hause aus arbeiten, wenn dies ohne unverhältnismässigen Aufwand möglich ist. Zudem müssen alle Mitarbeitenden in Innenräumen eine Maske tragen, in denen sich mehrere Personen aufhalten.

Private Treffen: Bei privaten Treffen drinnen gilt eine Beschränkung von 10 Personen, falls eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist. Bei Geimpften oder Genesenen dürfen 30 Personen teilnehmen. In Aussenräumen sind maximal 50 Personen erlaubt.

Veranstaltungen im Freien: Der Zugang für Personen ab 16 Jahren ist auf Geimpfte, Genesene oder Getestete (3 G) beschränkt. Auf eine Zugangsbeschränkung kann verzichtet werden, wenn maximal 300 Personen eingelassen werden. Organisatoren von Grossveranstaltungen müssen eine kantonale Bewilligung einholen. Das Covid-Zertifikat wird dabei für den Zutritt verlangt.

Maskenpflicht in Schulen: Auf Sekundarstufe II (Berufsschulen und Gymnasien) gilt eine Maskenpflicht. Für Hochschulen gilt 3-G-Pflicht und Maskenpflicht. Die Regeln für Primarschulen werden von den Kantonen bestimmt.

Politische und religiöse Veranstaltungen: Hier gilt eine Ausnahmeregelung von der 2-G-Pflicht: Sofern weniger als 50 Personen teilnehmen, ist ein Zertifikat nicht vorgeschrieben. Es besteht aber Maskenpflicht.

Testregime bei der Einreise: Alle Personen ab 16 Jahren müssen bei der Einreise in die Schweiz einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen können. Wer nicht geimpft und nicht genesen ist, muss zwischen dem 4. und dem 7. Tag nach der Einreise einen weiteren PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest machen.

Übernahme der Testkosten: Der Bund kommt für die Kosten von Antigen-Schnelltests sowie für Speichel-PCR-Pooltests auf. Bei Personen mit Symptomen werden die Kosten auch für PCR-Einzeltests übernommen. Personen, die einen PCR-Test für das Zertifikat benötigen, beispielsweise für Reisen, müssen diesen selber bezahlen. Ebenfalls nicht gratis sind Selbsttests.

Was passiert bei einem Verstoss?

Wer ohne Zertifikat ein Lokal oder eine Veranstaltung mit einer entsprechenden Vorschrift besucht, kann mit 100 Franken gebüsst werden. Betrieben und Veranstaltern, welche die Zertifikatspflicht nicht beachten, droht eine Busse von bis zu 10 000 Franken. Im äussersten Fall wird der Betrieb geschlossen.

Die allgemeine Covid-Zertifikats-Pflicht ist ein vergleichsweise starker Eingriff in die persönliche Freiheit. Der Bundesrat verspricht sich von der Zertifikatspflicht, dass sie die Ansteckungsgefahr verringert, ohne dass ein neuer Lockdown verhängt werden muss. Laut neuesten Studien geben infizierte Geimpfte das Virus etwa drei Tage lang weiter, Ungeimpfte dagegen etwa sieben Tage. Wichtigstes Ziel der 2-G-Pflicht ist es letztlich, eine Überlastung der Spitäler und des Gesundheitspersonals abzuwenden.

Die Gegner sprechen von einer Zweiklassengesellschaft, Diskriminierung und einer unzulässigen Einschränkung der Grundrechte für Ungeimpfte. Die Zertifikatspflicht führe zu einem indirekten Impfzwang. Sie befürchten auch, dass viele Betriebe in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten werden.

Corona-Impfung: Können wir trotz Mutationen weltweite Herdenimmunität erreichen?

NZZ-Video

Die Covid-Zertifikate werden sowohl in Papier- als auch in elektronischer Form ausgestellt. Die App trägt den Namen «Covid Certificate App» und steht in den gängigen App-Stores zum Download zur Verfügung. Sowohl die Papier- als auch die elektronische Variante enthält einen QR-Code versehen mit einer elektronischen Signatur des Bundes. Laut dem Bundesrat erlaubt dies eine sichere Überprüfung des Zertifikats, ohne dass dabei Personendaten übermittelt oder gespeichert werden.

Für Geimpfte wird die Bescheinigung vom Arzt, in der Apotheke oder vom Impfzentrum ausgestellt. Der QR-Code kann in die App «Covid Certificate App» übernommen oder ausgedruckt werden. Personen, die im Ausland geimpft wurden, können ein Schweizer Zertifikat erhalten, sofern sie mit einem Vakzin geimpft wurden, das von der European Medicines Agency (EMA) zugelassen wurde. Die EU-Zertifikate werden in der Schweiz vollauf akzeptiert, auch wenn sie für andere Impfstoffe gelten.

Genesene können das Zertifikat über ein Online-Formular ihres Wohnsitzkantons anfordern, wenn sie die durchgemachte Erkrankung durch einen neuen PCR-Test belegen können. Das Zertifikat wird vom Kanton über die App freigeschaltet. Das Zertifikat ist international 180 Tage lang gültig. Anschliessend ist der Nachweis eines negativen Tests oder der Impfung nötig. Weiterhin wird genesenen Personen empfohlen, sich ab vier Wochen nach der Infektion einmal impfen zu lassen.

Die Gültigkeit des Schweizer Covid-Zertifikats wurde im Januar von 12 Monate auf 9 verkürzt.

Negativ Getestete erhalten ein eingeschränkt gültiges 3-G-Zertifikat direkt in der App. Die Tests können in Testzentren, Spitälern oder Apotheken gemacht werden.

Seit dem 16. November 2021 gibt es ein Zertifikat, das nur in der Schweiz und für eine Dauer von drei Monaten gültig ist. Das «Schweizer Covid-Zertifikat» bringt etliche Erleichterungen, vor allem für genesene Personen. Wer eine Covid-19-Erkrankung vor nicht länger als 180 Tagen durchgemacht hat und dies nachträglich mit einem positiven Antikörpertest (serologischem Bluttest) bestätigen kann, dem wird ein solches Spezialzertifikat ausgestellt. Grundsätzlich berechtigt es Zugang zu Angeboten in der Schweiz, die auch Personen mit einem bisherigen Zertifikat offenstehen. Lediglich für Reisen ins Ausland kann es nicht verwendet werden. Auch Personen, die sich medizinisch begründet weder impfen noch testen lassen können, können ein spezielles Zertifikat beantragen – dies betrifft beispielsweise Menschen mit Autismus oder Trisomie 21.

Wo bleibt das Zertifikat ausgeschlossen?

Wichtige Bereiche des alltäglichen Lebens will der Bundesrat weiterhin von der Zertifikatspflicht ausnehmen. Dazu gehören unter anderem der öffentliche Verkehr, Läden des Detailhandels, Schalter von Behörden, Coiffeursalons, Therapien und Beratungen oder Gassenküchen sowie obligatorische Schulen. Hier gelten weiterhin und ohne Ausnahmen die allgemeinen Schutz- und Hygienekonzepte.

Swissmedic hat bisher drei Impfstoffe zugelassen: Spikevax von Moderna, Comirnaty von Pfizer/Biontech und den Covid-19-Vektorimpfstoff Janssen von Johnson & Johnson; Letzterer soll Menschen zur Verfügung stehen, die allergisch auf Inhaltsstoffe der mRNA-Vakzine reagieren könnten oder sich aus anderen Gründen nicht mit mRNA-Stoffen impfen lassen wollen. Von den noch nicht zugelassenen Vakzinen hat die Schweiz ausserdem Impfstoffdosen von den Herstellern AstraZeneca, Novavax und Curevac bestellt. Die wichtigsten Impfstoffe sind auch für Jugendliche ab 5 Jahren zugelassen.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) empfehlen die Booster-Impfung mit mRNA-Impfstoffen nun auch für 12- bis 15-jährige Jugendliche. Neu empfiehlt das BAG allen eine Auffrischungsimpfung nach vier Monaten, wenn in diesem Zeitraum keine bestätigte Infektion aufgetreten ist. Bei dem Vektor-Impfstoff von Janssen (Johnson & Johnson) wird eine zweite Dosis empfohlen.

Aufgrund der Erkenntnis, dass ein Grossteil der Virusübertragung über die Luft (Aerosole) erfolgt, hat das BAG sein Konzept der Hygieneempfehlungen angepasst. Neben der Impfung werden weiterhin vor allem Abstand, Lüften und Maskentragen empfohlen. Die Oberflächendesinfektionen stehen weniger stark im Vordergrund. Beim Husten oder Niesen sollen Mund und Nase mit einem Taschentuch oder der Armbeuge bedeckt, das Taschentuch hinterher entsorgt und die Hände gewaschen werden.

Das BAG empfiehlt in Innenräumen regelmässiges Lüften mit weit geöffneten Fenstern. Räume, in denen sich mehrere Personen längere Zeit aufhalten (Arbeitsräume, Aufenthaltsräume, Home-Office-Räume), sollen alle ein bis zwei Stunden für fünf bis zehn Minuten gelüftet werden, Klassenräume nach jeder Lektion. Nebst dem Lüften erachtet das BAG auch Luftfilter- und UV-C-Geräte als sinnvoll. Bei Klima- und Lüftungsanlagen soll auf eine hohe Frischluftwechselrate sowie einen geringen Umluftanteil geachtet werden.

Es ist schwierig, die Kosten der Pandemie genau zu bestimmen. Und noch problematischer ist es, die Folgekosten der Pandemiepolitik zu messen, denn sie betreffen versteckte Auswirkungen der Freiheitseinschränkungen, welche Lebensqualität kosten, psychische Langzeitschäden verursachen oder (beispielsweise wegen Schulschliessungen) spätere Karrierechancen mindern.

Die Schweiz hat im Corona-Jahr 2020 den stärksten Wirtschaftseinbruch seit der Erdölkrise von 1975 erlebt. Der Wertschöpfungsverlust für 2020 beträgt gegen 30 Milliarden Franken. Für 2021 kommen nochmals rund 15 Milliarden Franken dazu. Laut einer Analyse der Konjunkturforschungsstelle der ETH (KOF) hat die Schweiz wegen der Corona-Krise seit 2020 rund 50 Milliarden Franken weniger erwirtschaftet, als sonst möglich gewesen wäre.

Doch die Wirtschaft erholt sich inzwischen wieder. 2021 kam das Bruttoinlandprodukt gemäss Angaben vom Dezember 2021 um gut 3,3 Prozent voran. Für 2023 sagt das Seco ein Wachstum von 3 Prozent voraus. Die Wachstumslücke, welche Corona verursacht hat, ist allerdings noch längst nicht geschlossen.

Diese Schäden hat die Corona-Pandemie bis jetzt angerichtet

Kosten des Wirtschaftseinbruchs sowie der verlorenen Leben in ausgewählten Ländern, ausgedrückt in % der Wirtschaftsleistung (BIP)

Kosten der verlorenen Leben

Insgesamt ist die Schweiz mit deutlich geringeren wirtschaftlichen Schäden durch die Corona-Wellen gekommen als andere Länder. Zu verdanken ist dies auch einer relativ günstigen Branchenstruktur mit starken Sektoren wie Pharma und Finanzen. Die vom Lockdown besonders betroffenen Branchen wie der Tourismus oder die Gastronomie haben in der Schweiz anteilsmässig ein geringeres Gewicht als in Ländern wie Österreich, Italien oder Frankreich. Hinzu kommt, dass die Schweiz im ersten Lockdown den betroffenen Unternehmen und Arbeitgebern relativ rasch Hilfe in Form von Covid-19-Krediten, Kurzarbeitsgeldern und Entschädigungen für Selbständige zur Verfügung gestellt hat. Das dürfte einen noch tieferen Einbruch der Wirtschaft verhindert haben.

Die Kosten der Corona-Krise für den Staat lassen sich leicht aufsummieren, denn der Bund aktualisiert diese laufend: Für die Jahre 2020 und 2021 hat der Bund rund 50 Milliarden Franken ausgegeben. Den grössten Teil davon machen die Kurzarbeitsentschädigungen von insgesamt über 15 Milliarden Franken aus. Für Covid-19-Erwerbsersatz wurden in den beiden Jahren 4,6 Milliarden Franken ausgegeben. Die Beschaffung von Impfstoffen kostete 1,8 Milliarden Franken. Für Tests zahlte der Bund 2,7 Milliarden Franken. Für Härtefälle sprangen Bund und Kantone mit über 4,6 Milliarden Franken ein.

Im Bundeshaushalt hinterlässt die Pandemie entsprechend tiefe Spuren. 2020 schloss er mit einem rekordhohen Defizit von 15,8 Milliarden Franken ab. Für 2021 beträgt das Minus 16,6 Milliarden Franken.

Die Corona-Krise liess die Staatsverschuldung der Schweiz auf rund 30 Prozent der Wirtschaftsleistung steigen. Es dürfte Jahrzehnte dauern, den angehäuften Schuldenberg – vorwiegend über Steuern – abzutragen.

Ein ausführliches Glossar mit den zwanzig wichtigsten Begriffen im Zusammenhang mit der Pandemie finden Sie hier.

Mit Agenturmaterial.

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