was derzeit in den Kantonen gilt

Der Bund hat den Ball für eine allfällige Verschärfung der Corona-Massnahmen weitgehend den Kantonen zugespielt. Alle haben reagiert. Eine Übersicht über die derzeit gültigen Massnahmen in den Kantonen.

Zahlreiche Kantone führen an den Schulen wieder eine Maskenpflicht ein: Oberstufenschulhaus in Elsau.

Karin Hofer / NZZ

In der Schweiz gilt seit dem 20. Dezember eine weitgehende Ausweispflicht für 2 G. Zudem hat der Bundesrat eine Home-Office-Pflicht verfügt. Er verzichtet allerdings weiterhin auf einige vorgeschlagenen Massnahmen, wie eine Testpflicht an Schulen und nimmt gleichzeitig die Kantone vermehrt in die Pflicht, härtere Massnahmen zu ergreifen. In sämtlichen Kantonen können sich alle Personen über 16 Jahren für Booster-Impfungen anmelden, sofern vier Monate seit der Grundimpfung vergangen sind.

Die meisten Kantone haben ausserdem mittlerweile die Quarantäneregeln wegen der Omikron-Variante auf Empfehlung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) angepasst. Wer engen Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatte, muss nur noch 7 statt wie bisher 10 Tage in Quarantäne. Ausserdem sind Personen, deren Impfung oder Genesung länger als vier Monate zurückliegt, künftig nicht mehr von der Quarantäne befreit. Bisher lag diese Grenze bei 12 Monaten.

In der Übersicht sehen Sie, was derzeit in welchem Kanton gilt:

Kanton Aargau: Der Unterricht an den Volksschulen endet bereits am Freitagabend, 17. Dezember. An den vier ausfallenden Schultagen vom Montag, 20. Dezember, bis Donnerstag, 23. Dezember, stellen die Schulen ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot sicher. Dies gab der Regierungsrat am Freitag (10. 12.) bekannt. Ab dem Schulstart nach den Weihnachtsferien (Montag, 10. Januar) gilt ab der 1. Klasse der Primarschule eine Maskentragpflicht. An den Schulen wird freiwillig repetitiv getestet.

In Spitälern und Betreuungseinrichtungen gilt eine Zertifikatspflicht für Besuchende und ungeimpfte Angestellte im Gesundheitswesen müssen sich einmal wöchentlich testen lassen. Zudem fordert der Kanton die Arbeitgeber dazu auf, so weit wie möglich die Arbeit im Home Office zu ermöglichen. Sitzungen vor Ort sollten nur mit Masken durchgeführt werden.

Kanton Appenzell Ausserrhoden: Die Ostschweizer Kantone haben am 2. Dezember gemeinsam die Massnahmen verschärft. Sie erweitern die Maskentragpflicht auf Veranstaltungen im Innen- und Aussenbereich – und zwar unabhängig vom Impfstatus. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Betroffen sind beispielsweise Konzerte, Partys, Kinos oder Theatersäle. Vorgeschrieben sind Masken auch für Fach- und Publikumsmessen sowie an Märkten, zum Beispiel Weihnachtsmärkten. Maskenpflicht herrscht auch im Warte- und Zugangsbereich des öffentlichen Verkehrs, also auf Perrons und Bushaltestellen. Obligatorisch sind Masken auch in Spitälern und Kliniken, Alters- und Pflegeheimen sowie in Wohnheimen für Menschen mit einer Behinderung.

Alle Volksschulen müssen repetitive Covid-19-Speicheltests anbieten. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos. Auch Vereinen werden Tests angeboten. Zudem gilt eine Maskenpflicht in Schulen für Schüler ab der Sekundarstufe.

Kanton Appenzell Innerrhoden: Die Ostschweizer Kantone haben am 2. Dezember gemeinsam die Massnahmen verschärft. Sie erweitern die Maskentragpflicht auf Veranstaltungen im Innen- und Aussenbereich – und zwar unabhängig vom Impfstatus. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Betroffen sind beispielsweise Konzerte, Partys, Kinos oder Theatersäle. Vorgeschrieben sind Masken auch für Fach- und Publikumsmessen sowie an Märkten, zum Beispiel Weihnachtsmärkten. Maskenpflicht herrscht auch im Warte- und Zugangsbereich des öffentlichen Verkehrs, also auf Perrons und Bushaltestellen. Obligatorisch sind Masken auch in Spitälern und Kliniken, Alters- und Pflegeheimen sowie in Wohnheimen für Menschen mit einer Behinderung. Ausserdem rufen die Kantonsregierungen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu auf, wieder vermehrt Home-Office einzuführen.

Die Tests an den Schulen werden intensiviert.

Kanton Basel-Landschaft: Am Mittwoch (15. 12.) hat der Kanton Basel-Landschaft bei den Schulen die Schraube angezogen: Aufgrund der stark zunehmenden Verbreitung des Virus an den Schulen sind ab dem 3. Januar 2022 alle Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Mitarbeitenden der öffentlichen Schulen zur wöchentlichen Teilnahme am «Breiten Testen Baselland» verpflichtet. Die Primar- und Sekundarschulen starten im Fernunterricht und nehmen den Präsenzunterricht nach dem Vorliegen eines negativen Testergebnisses gestaffelt und klassenweise wieder auf. Zudem wird die Maskentragpflicht auf die 1. bis 4. Primarklasse ausgeweitet.

Kanton Basel-Stadt: In allen Innenräumen von Restaurationsbetrieben, einschliesslich Bar- und Klubbetrieben sowie Diskotheken und Tanzlokalen, müssen alle Personen eine Gesichtsmaske tragen. Dies gilt sowohl für die Gäste als auch für die Mitarbeitenden. Die Konsumation ist trotz 2G nur noch sitzend an Tischen erlaubt. Auch in Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport müssen alle Personen eine Maske tragen. Ausnahmen gibt es nur für Kinder unter 12 Jahren sowie für Personen, welche aus medizinischen Gründen keine Gesichtsmasken tragen können.

Zutritt zu Altersheimen und Spitälern erhalten nur Besucher mit einem 3-G-Nachweis. Sie müssen zudem eine Maske tragen. Die Zertifikats- und Maskenpflicht gilt auch für das Personal in Gesundheits- und Betreuungsinstitutionen. An den Schulen sind Masken ab der 5. Klasse vorgeschrieben. Alle Schülerinnen und Lehrer müssen eine Maske tragen – auch wenn sie geimpft oder genesen sind.

Kanton Bern: Die Weihnachtsferien werden vorgezogen. Der letzte Schultag findet am Dienstag, 21. Dezember, statt. Für Eltern, die in den Tagen vor Weihnachten auf eine externe Betreuung angewiesen sind, werde ein Betreuungsangebot sichergestellt. Dies gab der Regierungsrat am Freitag (10. 12.) bekannt.

Weiter gelten in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen, an Veranstaltungen, im Aussenbereich von Bahnhöfen und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sowie in Spitälern, Heimen und Kitas gilt eine Maskenpflicht für alle Personen über 12 Jahre – unabhängig davon, ob der Zugang auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt ist. Ausgenommen sind Rednerinnen und Redner, Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, sowie Gäste während des Konsumierens von Speisen und Getränken. Die Maskentragpflicht gilt auch in den Aussenbereichen der Warteräume und den Zugängen des öffentlichen Verkehrs. An den Schulen müssen Kinder ab dem 5. Schuljahr eine Maske tragen. Spitäler, Pflege-, Behinderten- sowie Kinder- und Jugendheime sind für Besucherinnen und Besucher ab 16 Jahren nur mit einem Zertifikat zugänglich. Den Spitalverantwortlichen wird empfohlen, beim Personal die 3-G-Regel einzuführen oder repetitive Testungen zu organisieren.

Kanton Freiburg: Zertifikate sind für Besuche in Spitälern und Heimen vorgeschrieben. Mitarbeitende in Gesundheitsinstitutionen müssen sich testen lassen. Maskentragen wird in der Öffentlichkeit empfohlen. An den Schulen muss ab der 5. Klasse eine Maske getragen werden, sobald es Covid-19-Fälle gibt. Wenn es viele Fälle gibt, müssen alle in der Schule eine Maske tragen. Die Tests an den Schulen werden intensiviert.

Kanton Genf: Masken müssen in Innenräumen von öffentlichen Einrichtungen, an öffentlich zugänglichen Orten und bei Veranstaltungen getragen werden – auch wenn Besucher ein Zertifikat haben. Eine Maskenpflicht gilt auch am Arbeitsplatz und in Ausbildungseinrichtungen. Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren müssen ebenfalls eine Maske tragen. In Restaurants befreit nur ein Sitzplatz von der Maskenpflicht.

Kanton Glarus: Besucher des Kantonsspitals müssen ein Zertifikat vorweisen.

Kanton Graubünden: Alle Personen über 16 Jahre können eine Booster-Impfung erhalten. An den Schulen herrscht Maskenpflicht ab der 3. Primarklasse – in Innenräumen und auf dem Schulareal. An Schulen und in Betrieben soll intensiv getestet werden.

Kanton Jura: Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und alle anderen schulischen Angestellten der Sekundarstufen I und II müssen eine Maske tragen. Für das Personal von Gesundheitseinrichtungen und bestimmten sozialen Einrichtungen ist das Zertifikat vorgeschrieben. Gleiches gilt für Besucher: Ab sechs Jahren gilt Masken-, ab 12 Jahren zusätzlich Zertifikatspflicht.

Kanton Luzern: Seit Montag (6. 12.) gilt ab der 1. Primarklasse eine Maskenpflicht. Weiter wird neu eine Zertifikats- und Maskenpflicht für Angestellte und Besucherinnen und Besucher in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie anderen sozialen Einrichtungen eingeführt. Auch ausserhalb von Schulen und Pflegeeinrichtungen muss teilweise eine Maske getragen werden. Das gilt beispielsweise für Kinos, Theater oder Konzerte. Allen Personen ab 16 Jahren wird eine Booster-Impfung angeboten. Ab dem Schulanfang nach den Weihnachtsferien werden Schulen ausserdem dazu verpflichtet, Reihentests anzubieten.

Kanton Neuenburg: Am Montag, 13.12., gelten schärfere Massnahmen im Kanton Neuenburg wegen durchschnittlicher Neuinfektionen von 200 pro Tag: Private Versammlungen werden vorübergehend auf zehn Personen beschränkt. Zudem ist ab Montag das Tragen einer Maske bei allen Veranstaltungen im Freien ohne Covid-19-Zertifikat Pflicht. Das betrifft etwa Wochen- und Weihnachtsmärkte, aber auch den Auftritt von Chören.

Alle öffentlichen Einrichtungen sind zudem nur für geimpfte oder genesene Personen zugänglich. (2G-Regel).

Kanton Nidwalden: In Alters- und Pflegeheimen, in Spitälern, für die Spitex und in Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung herrscht eine Zertifikatspflicht. Die Zertifikatspflicht ab 16 Jahren in den Institutionen gilt sowohl für das Personal, für Bewohnende wie auch für Besucherinnen und Besucher. Sie alle müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Dasselbe gilt auch für externe Personen wie Handwerker, die zum Beispiel in einem Heim oder im Spital einen Auftrag auszuführen haben. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gibt es eine regelmässige Testpflicht. Neben der Zertifikatspflicht sollen weitere Schutzmassnahmen wie das Maskentragen bei engem Kontakt zwischen Mitarbeitenden und Klientinnen und Klienten aufrechterhalten werden. Ab der Sekundarstufe I müssen alle Schüler eine Maske tragen. Die Nidwaldner Bildungsdirektion hat den Schulstart nach den Weihnachtsferien auf den 6. Januar 2022 verschoben. Das sind drei Tage später als geplant.

Kanton Obwalden: Schülerinnen und Schüler ab der Sekundarstufe I müssen eine Maske tragen, sofern weniger als 80 Prozent an der Schule getestet sind. Das Gesundheitspersonal ohne Zertifikat muss sich zweimal pro Woche testen lassen. Zertifikatspflicht gilt für alle Besucher von Spitälern und Heimen. Ungeimpfte Mitarbeitende in Gesundheitsinstitutionen müssen sich zweimal wöchentlich testen lassen.

Kanton St. Gallen: Die Ostschweizer Kantone haben am 2. Dezember gemeinsam die Massnahmen verschärft. Sie erweitern die Maskentragpflicht auf Veranstaltungen im Innen- und Aussenbereich – und zwar unabhängig vom Impfstatus. Das gilt auch für Weihnachtsmärkte. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können.

Ausserdem gilt für den Kanton St. Gallen die Maskentragpflicht in sämtlichen öffentlich zugänglichen Innenräumen: Museen, Bibliotheken, Fitnesszentren, Badeanstalten, Bars oder Clubs. Maskenpflicht herrscht auch im Warte- und Zugangsbereich des öffentlichen Verkehrs, also auf Perrons und Bushaltestellen. Obligatorisch sind Masken weiter in Spitälern und Kliniken, Alters- und Pflegeheimen sowie in Wohnheimen für Menschen mit einer Behinderung.

Für den Besuch in einem Spital oder einem Alters- und Pflegeheim ist ein Covid-Zertifikat nötig. Die Maskenpflicht gilt auch für alle Kinder und Jugendlichen der Volksschuloberstufe und der Sekundarstufe II, sowie für alle Lehrpersonen und Erwachsenen in der Schule.

Kanton Schaffhausen: Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II sowie an Privatschulen herrscht Maskenpflicht. In den Primarschulen gibt es repetitive Pool-Tests.

Kanton Schwyz: An sämtlichen Veranstaltungen in Innenräumen und in Innenräumen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen gilt eine generelle Maskentragepflicht. An den Schulen steht das repetitive Testen im Vordergrund. Sobald ein oder mehrere Krankheitsfälle festgestellt werden, gilt für die entsprechende Klasse bzw. Schuleinheit eine Maskenpflicht für 14 Tagen (ab 3. Primarklasse). Zu tragen ist die Maske in den Innenräumen (wenn nur eine Klasse betroffen ist) bzw. auf dem Schulareal und in sämtlichen Innenräumen (wenn zwei oder mehr Klassen betroffen sind). An den Berufsfachschulen und den Mittelschulen der Sekundarstufe II herrscht Maskenpflicht ab dem Betreten der Schulgebäude.

Kanton Solothurn: In folgenden Innenräumen müssen alle Personen, auch diejenigen, die ein Covid-Zertifikat vorweisen können, eine Maske tragen: an öffentlichen Veranstaltungen und Grossveranstaltungen, an Fach- und Publikumsmessen, in Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen. Weiter gilt die Maskentragpflicht in Einrichtungen und Betrieben in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport, wie Fitnesszentren, Theater oder Konzertlokale.

Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse müssen Masken tragen. Dies gilt für zwei Übergangswochen nach den Weihnachtsferien auch für die dritte und vierte Primarklasse. Seit dem 1. Dezember werden Mitarbeitende von Alters- und Pflegeheimen, Heimen für Menschen mit einer Behinderung und Spitex-Organisationen verpflichtet, sich regelmässig zu testen. Für Besucher gilt eine Zertifikatspflicht.

Seit der Empfehlung des Bundes können im Kanton Solothurn sich ebenfalls alle Erwachsenen boostern lassen, deren Impfung weniger als vier Monate zurückliegt. Zusätzlich hat der Kanton die Impfkapazitäten weiter aufgestockt und dafür zusätzliches Personal rekrutiert.

Kanton Tessin: Maskentragen ist in der Schule ab dem 10. Januar und bis zum 25. Februar ab der 1. Klasse obligatorisch. Bei Grossanlässen gilt seit Anfang Januar neu eine «2G»-Regelung sowie eine Maskentragpflicht und eine Sitzpflicht für alle Teilnehmenden. Bei Grossanlässen mit über 1000 Personen dürfen die Räume oder Stadien zudem nur noch zu maximal zwei Drittel belegt werden. Eine Konsumation ist nur noch in den Restaurants der betreffenden Gebäude gestattet. Zudem dürfen nur noch die Tribünenplätze belegt werden, um Menschenansammlungen zu verhindern. Die neuen Massnahmen für Grossveranstaltungen gelten bis zum 16. Januar. Alle Angestellten in Spitälern, Heimen oder der Spitex müssen sich regelmässig testen, wenn sie kein Zertifikat haben. Seit dem 27. Dezember werden die Besuche in den Spitälern des Kantons ausgesetzt. Geändert werden zusätzlich die Regeln für Besuche in Seniorenheimen, die nur noch für Personen mit einem 2-G-plus-Zertifikat vorbehalten sind. Diese Richtlinien bleiben bis zum 10. Januar in Kraft.

Kanton Thurgau: Die Ostschweizer Kantone haben am 2. Dezember gemeinsam die Massnahmen verschärft. Sie erweitern die Maskentragpflicht auf Veranstaltungen im Innen- und Aussenbereich – und zwar unabhängig vom Impfstatus. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Betroffen sind beispielsweise Konzerte, Partys, Kinos oder Theatersäle. Vorgeschrieben sind Masken auch für Fach- und Publikumsmessen sowie an Märkten, zum Beispiel Weihnachtsmärkten. Maskenpflicht herrscht auch im Warte- und Zugangsbereich des öffentlichen Verkehrs, also auf Perrons und Bushaltestellen. Obligatorisch sind Masken auch in Spitälern und Kliniken, Alters- und Pflegeheimen sowie in Wohnheimen für Menschen mit einer Behinderung. Ausserdem rufen die Kantonsregierungen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu auf, wieder vermehrt Home-Office einzuführen.

An den Schulen wird das repetitive Testen forciert und bis mindestens 28. Februar 2022 fortgeführt. Für die Erwachsenen aller Schulstufen sowie die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und der Mittelschulen gilt wieder eine Maskentragpflicht.

Kanton Uri: Es gilt die 3-G-Regelung für Besuchende in Alters- und Pflegeheimen. Besucher ab 16 Jahren müssen mittels Covid-Zertifikat eine Impfung, eine Genesung oder einen Negativtest belegen können.

Kanton Waadt: Der Kanton Waadt erhöht wegen der sich verschärfenden Covid-Lage die Alarmstufe. Es gilt nun die Stufe 3 («kantonale Krise»). Das bedeutet, dass der Kanton die Spitäler nötigenfalls dazu verpflichten kann, auf bestimmte, nicht dringende Operationen zu verzichten, erklärte das Gesundheits- und Sozialdepartement am Sonntag (12. 12.).

Set dem 7. Dezember gilt eine Maskenpflicht für alle Lehrpersonen und für Schüler ab der 7. Klasse (ab 10- bis 11-jährig). Wegen des Anstiegs der Infektionen werden auch alle Weihnachtsaufführungen an Schulen abgesagt.

Kanton Wallis: In geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen, bei öffentlichen Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden sowie auf Märkten gilt eine Maskenpflicht ab 12 Jahren. Bei privaten Treffen mit mehr als zehn Personen ist das Covid-Zertifikat Pflicht. Das Tragen einer Maske ist mit Ausnahme von Einzelbüros auch in geschlossenen Räumen am Arbeitsplatz erforderlich. Weiter müssen Besucher von Spitälern, Kliniken, Alters- und Pflegeheimen und sozialen Einrichtungen im Erwachsenenbereich ein Zertifikat vorweisen. Das Pflegepersonal muss sich testen lassen und weitgehend eine Maske tragen – unabhängig von der Impfung. An den Schulen gibt es wöchentliche Pool-Tests ab der Sekundarstufe.

Kanton Zürich: Der Kanton werden ab dem 6. 12. alle Personen, die auf dem Impfportal registriert sind, laufend zur Booster-Impfung aufrufen, sobald sie einen Termin buchen können. Dies geschieht per SMS oder per E-Mail. Seit dem 22. Dezember können sich Zürcherinnen und Zürcher für eine Boosterimpfung anmelden sofern ihre Grundimmunisierung fünf Monate zurückliegt. Alle, bei denen die Grundimmunisierung vier Monate zurückliegt, können sich ab dem 1. Januar boostern lassen. Seit dem 1. Dezember gilt eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse, im neuen Jahr dann ab der 1. Klasse. Für Erwachsene gilt die Massnahme in allen Innenräumen und auf allen Stufen der Volksschule – vom Kindergarten bis zur 3. Sekundarklasse. Auf der Sekundarstufe II, an den Mittelschulen und Berufsfachschulen werden vorerst keine weitergehenden Massnahmen eingeführt. Das repetitive Testen an den Schulen wird dringend empfohlen.

Kanton Zug: Seit 2. 12. gilt im Kanton in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen von Kulturinstitutionen, Freizeit-
und Sportbetrieben, Veranstaltungen in Innenräumen und Gastronomiebetrieben eine Maskenpflicht für alle Personen ab 12 Jahren. Ebenso gilt eine Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Lehrer in allen Schulklassen ab der Primarstufe. Die Maske darf abgelegt werden, sobald sich die Schüler an ihren Platz gesetzt haben.

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