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Die US-amerikanische Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) abgelegt eine Antwort auf die Behauptungen von Coinbase (NASDAQ:), dass die Regulierungsbehörde nicht für die strafrechtliche Verfolgung des Krypto-Austauschs zuständig sei.
Laut einem Schreiben der SEC vom 7. Juli an einen Bezirksrichter war sich Coinbase der Wahrscheinlichkeit bewusst, dass auf seine Geschäftstätigkeit Bundeswertpapiergesetze Anwendung finden würden, und informierte seine Aktionäre offen über die Möglichkeit, dass auf seiner Plattform gehandelte Vermögenswerte als Wertpapiere eingestuft werden.