Die Sicht des Guardian zu Familien, die durch den Brexit getrennt wurden: Wo ist das Mitgefühl? | Redaktion

Zurückkehrende britische Staatsangehörige, die mit ausländischen Ehepartnern in der EU eine Wohnung bezogen haben, werden entsetzlich behandelt

In Franz Kafkas Der Prozess wacht eines Tages ein tadelloser Bürger ohne triftigen Grund unter Verdacht. Es war vermutlich nie die Absicht der Brexit-Architekten, einen ähnlichen psychologischen Druck auf britische Staatsbürger auszuüben, die im Ausland mit nicht-britischen Ehepartnern leben. Doch bürokratische Gleichgültigkeit und eine signalisierte Mitgefühlslosigkeit stellen das bisherige Alltagsleben kafkaisch auf den Kopf.

Am Wochenende wurde berichtet, dass eine britische Frau, die mit ihrem französischen Partner nach Großbritannien zurückkehren musste, ohne ihn kommen musste, sehr zum Leidwesen ihres sechsjährigen Sohnes, der wissen möchte, wann er sehen wird wieder sein Vater. Vor dem Brexit wäre ein solcher Familienumzug natürlich problemlos gewesen. Aber in einem weiteren Beispiel performativer Grausamkeit an den britischen Grenzen hat das Innenministerium eine komplexe Familienerlaubnis für solche Fälle eingeführt. So haben zurückkehrende Briten, die sich verliebt und im Ausland sesshaft geworden sind, ohne eigenes Verschulden Mühe, die Echtheit ihrer Behauptung, mit ihrem Partner in der EU zusammengewohnt zu haben, nachzuweisen.

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