Howard Hanna wies die Klage der Batton II-Kommission ab

Die Kläger des Eigenheimkäufers in der Kommissionsklage Batton II in Illinois entschieden sich, den Beklagten freiwillig zu entlassen Howard Hanna Immobiliendienstleistungen von der Klage unbeschadet zurücktreten.

In einem am Montag bei der Richterin des US-Bezirksgerichts Andrea Wood eingereichten Dokument erklärten die Kläger, zu denen Mya Batton, Aaron Bolton, Michael Brace, Do Yeon Irene Kim, Anna James, James Mullis und Theodore Bisbicos gehören, dass sie Howard Hanna entlassen Real Estate Services als Kanzlei muss noch einen Antrag auf ein zusammenfassendes Urteil stellen und beantworten oder einreichen.

Howard Hanna Real Estate lehnte es ab, sich zu der Entwicklung zu äußern.

Die Batton II-Klage ist die zweite Klage dieser Gruppe von Eigenheimkäufern. Diese zweite Klage wurde Anfang November eingereicht, nur wenige Tage nach dem Urteil in der Klage der Sitzer/Burnett-Kommission in Missouri. Während sich die Klage auf Hauskäufer und nicht auf Verkäufer bezieht, steht die Frage der Immobilienmaklervergütung im Mittelpunkt der Klage.

In der Klage machen die Kläger geltend, dass sie als Hauskäufer zu viel für den Kauf ihrer Häuser bezahlt hätten; Sie behaupten, sie seien nicht in der Lage gewesen, die ihrem Agenten gezahlte Entschädigung auszuhandeln.

Die Batton-II-Klage ist nicht die einzige Kommissionsklage, in der Howard Hanna als Angeklagter genannt wurde. Letzte Woche reichte die Muttergesellschaft des Unternehmens, Hanna Holding, einen Antrag ein, sich aus der Klage der Umpa-Kommission in Missouri zurückzuziehen.

Mitte Februar wurde HomeServices of America von Wood aus Batton I, der ursprünglichen Klage dieser Klägergruppe, abgewiesen. In ihrem Urteil über Wood $ 5,36 Milliarden Sitzer/Burnett, in dem die Nationaler Maklerverband (NAR), Keller Williams Und HomeServices Es wurde festgestellt, dass Affiliate-Partner sich verschworen hatten, um die von den Verkäufern gezahlten Provisionen zu erhöhen oder zu stabilisieren.

„Soweit ein mutmaßliches Sammelklägermitglied in seiner Eigenschaft als Käufer einer erheblichen Verletzungsgefahr durch die angeblichen Kartellverstöße der Beklagten ausgesetzt ist, wäre es wahrscheinlich gleichzeitig auch als Verkäufer einer Verletzung ausgesetzt – d. h., es würde ihm mit der gleichen Verletzung drohen.“ „wie die Klasse der in Moehrl und Burnett zertifizierten Hausverkäufer“, schrieb Wood.

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