Muss ich für ein sechsmonatiges Sabbatical auf eine Buy-to-let-Hypothek umsteigen? | Kauf zur Vermietung

Q Ich habe meine Wohnung vor etwas mehr als einem Jahr gekauft und habe kürzlich mit meinem Partner ein Sabbatical vereinbart. Wir planen, ab Ende dieses Jahres bis Mitte nächsten Jahres für bis zu sechs Monate außerhalb des Vereinigten Königreichs unterwegs zu sein. Idealerweise würde ich meine Wohnung gerne während unserer Abwesenheit vermieten, um die Kosten für Hypothek, Rechnungen usw. zu decken.

Ich verstehe, dass ich mit meinem Hypothekengeber sprechen muss, bin mir aber nicht sicher, welche Optionen es geben könnte. Ich verstehe, dass ich, wenn ich die Wohnung dauerhaft vermieten würde, auf eine Buy-to-let-Hypothek umsteigen müsste, aber wird von mir erwartet, dass ich das nur für sechs Monate mache?

KC

A Sie müssen zwar mit Ihrem Hypothekengeber sprechen, aber bevor Sie das tun, wäre es vielleicht eine Idee, einen Immobilienmakler zu fragen, wie viel Miete Sie für Ihre Wohnung erwarten können.

Wenn es mehr als ausreicht, um Ihre monatlichen Hypothekenzahlungen zu decken, kann dies dazu beitragen, Ihren Kreditgeber davon zu überzeugen, Ihnen seine „Einwilligung zur Vermietung“ zu erteilen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Wohnung zwar vermieten dürfen, aber nicht auf eine Buy-to-let-Hypothek umsteigen müssen und somit mit Ihrem aktuellen Vertrag weitermachen können.

Wenn Ihr Kreditgeber es Ihnen nicht erlaubt, Ihre Wohnung während Ihres Sabbaticals zu vermieten – was meiner Meinung nach ziemlich unwahrscheinlich ist –, besteht eine Alternative darin, zu fragen, ob Sie Ihre Ausgaben reduzieren können, indem Sie einen sechsmonatigen Zahlungsurlaub für die Hypothek nehmen. Dies würde sich jedoch erheblich negativ auf Ihre Kreditwürdigkeit auswirken und sowohl die Höhe Ihres ausstehenden Hypothekensaldos als auch die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Zinsen erhöhen. Daher würde ich es nicht als sinnvolle Option empfehlen.

Sie müssen nicht nur mit Ihrem Hypothekengeber sprechen, sondern auch Ihre Gebäude- und Hausratversicherung über Ihre geplante Abwesenheit informieren.

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