Schweizer Regierung verfolgt Unternehmenseigentum, um Geldwäsche einzudämmen Von Reuters


©Reuters. DATEIFOTO: Eine Gesamtansicht zeigt die Zentralschweizer Alpen und die Stadt Zug, Schweiz, 28. März 2022. REUTERS/Arnd Wiegmann/Dateifoto

ZÜRICH (Reuters) – Die Schweizer Regierung plant die Einrichtung eines zentralen Registers, um zu verfolgen, wer tatsächlich juristische Personen besitzt, um Geldwäsche über Briefkastenfirmen zu bekämpfen, hieß es am Mittwoch.

Das Kabinett forderte das Finanzministerium auf, bis Mitte 2023 konkrete Vorschläge zu erarbeiten, die die Transparenz erhöhen könnten, indem sie die Identifizierung von Unternehmenseigentümern erleichtern.

Der Schritt ziele darauf ab, «die Prävention und Verfolgung von Finanzkriminalität und damit die Integrität und das Ansehen des Finanzplatzes und Wirtschaftsstandorts (Schweiz) zu stärken», heisst es in einer Mitteilung.

Die Schweiz, die mit ihren Banken zum weltweit größten Manager von Offshore-Vermögen geworden ist, versucht seit langem, ihr altes Image als Ort für Kriminelle zu bekämpfen, um unrechtmäßig erworbene Gewinne zu verstecken. Es tauscht routinemäßig Bankkontoinformationen mit über 100 Ländern aus.

Aber es ist internationalem Druck ausgesetzt, mehr Licht in die Schattenwelt des Unternehmenseigentums zu bringen, in der viele Unternehmen die Identität der wahren Nutznießer verschleiern.

Ziel war es, ein zentrales Register zu schaffen, um Eigentümer zu identifizieren und Informationen über tatsächliche Begünstigte zu aktualisieren.

„Das Register sollte den zuständigen Behörden zugänglich sein, aber nicht der Öffentlichkeit. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die so effektiv und effizient wie möglich ist“, heißt es in einer Erklärung.

Es forderte das Finanzministerium auf, auch Schritte zur Verschärfung der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche zu prüfen, beispielsweise durch die Ausweitung ihres Geltungsbereichs auf die Rechtsberufe, hieß es.

Das Parlament hat in der Vergangenheit die Idee abgelehnt, Anwälte und Finanzberater den gleichen Regeln zu unterwerfen, denen Banken bei der Meldung verdächtiger Transaktionen unterliegen.

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