Antisemitische Skulptur darf in Kirche bleiben, deutsches Gerichtsurteil | Deutschland

Deutschlands oberstes Gericht hat den Antrag eines Juden abgelehnt, eine 700 Jahre alte antisemitische Statue aus einer Kirche zu entfernen, in der einst Martin Luther gepredigt hatte.

Der Bundesgerichtshof bestätigte Urteile der Vorinstanzen zum JudensauSkulptur an der Stadtkirche in Wittenberg – eines von mehr als 20 solcher Relikte aus dem Mittelalter, die noch heute Kirchen in ganz Deutschland und Europa schmücken – weist auf die Hinzufügung eines Mahnmals und einer Hinweistafel in den letzten Jahrzehnten hin.

Die Skulptur befindet sich etwa 4 Meter über dem Boden auf der Kirche und zeigt Menschen, die als Juden erkennbar sind und an den Zitzen einer Sau säugen, während ein Rabbiner den Schwanz des Tieres hebt. 1570, nach der protestantischen Reformation, wurde eine Inschrift angebracht, die auf ein antijüdisches Traktat Luthers hinweist.

Der Kläger argumentierte, die Skulptur sei „eine Verleumdung und Beleidigung des jüdischen Volkes“. Foto: Jens Meyer/AP

Der Fall ging an den Bundesgerichtshof, nachdem Gerichte im östlichen Sachsen-Anhalt 2019 und 2020 gegen den Kläger Michael Duellmann entschieden hatten. Er hatte argumentiert, die Skulptur sei „eine Verleumdung und Beleidigung des jüdischen Volkes“, die „bis heute eine schreckliche Wirkung“ habe, und schlug vor, sie in das nahe gelegene Lutherhaus-Museum zu verlegen.

1988 wurde ein Denkmal in den Boden eingelassen, das auf die Judenverfolgung und die 6 Millionen Todesopfer des Holocaust hinweist. Zusätzlich informiert ein Schild in deutscher und englischer Sprache über die Skulptur.

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