Hochriskante Gespräche: EU fordert erneut App-Stores von Drittanbietern auf iPhones

Unter den ständig wachsamen Augen des Digital Market Act (DMA) der Europäischen Union stehen große Technologieunternehmen wie Apple, Google, Amazon, Meta und Microsoft unter ständiger Kontrolle ihrer Einhaltung. In einem bemerkenswerten Schritt im vergangenen Jahr erkannte vor allem Apple die Notwendigkeit, App-Stores von Drittanbietern zuzulassen, bestritt jedoch später das EU-Mandat für konkurrierende App-Stores auf iPhones. Nun gibt es aber noch mehr zu der Geschichte. Laut Apple-Insider, Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für ein Europa, das für das digitale Zeitalter gerüstet ist, hat Gespräche mit Führungskräften großer US-amerikanischer Technologieunternehmen geführt. Bei ihrem Treffen mit Apple-CEO Tim Cook ging es speziell um den App Store und Apple Music.

Sie traf sich mit Tim cook im Apple Park, aber weder die EU noch Apple haben Einzelheiten des Treffens mitgeteilt. Vestager veröffentlichte jedoch eine kurze Zusammenfassung auf X (ehemals Twitter).

Vestager erwähnt, dass sich die Diskussion um die anhaltende Frage drehte, ob Apple Drittanbieter-Alternativen zum App Store zulassen sollte. Cook hätte die Argumentation von Apple fortsetzen und vorschlagen können, dass das Unternehmen fünf relativ kleine App Stores anstelle eines großen betreibt – eine Unterscheidung, die für die Entscheidung über die Eignung von Apple für die EU-Regulierung von entscheidender Bedeutung sein könnte.

Das Treffen befasste sich auch mit Diskussionen über Apple Music und die laufende Untersuchung der EU zu ihren mutmaßlichen Kartellmaßnahmen. Der genaue Charakter dieser Diskussionen bleibt jedoch unklar, da die EU bereits entschieden hat, dass Apple Music gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt.

Der DMA, der im März in Kraft treten soll, ist ein bahnbrechendes Gesetz, das voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf den digitalen Markt haben wird. Es soll auf die Bedenken von politischen Entscheidungsträgern und Verbrauchern hinsichtlich des Einflusses großer Technologieunternehmen eingehen.

Das DMA hindert Gatekeeper, einschließlich der oben genannten Unternehmen, an Praktiken, die als wettbewerbswidrig gelten, wie Selbstbevorzugung, Datenexklusivität und unlauteren Handel. Außerdem werden Gatekeeper dazu verpflichtet, Apps und Diensten von Drittanbietern den Zugriff auf ihre Plattformen zu gestatten und Benutzern mehr Kontrolle über ihre Daten zu geben.

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