Mariah Carey wird fast 30 Jahre nach seiner Veröffentlichung wegen ihres Weihnachtshits „All I Want for Christmas is You“ verklagt

Mariah Carey tritt am 3. Dezember 2014 bei der 82. jährlichen Weihnachtsbaumbeleuchtungszeremonie des Rockefeller Center in New York auf.

  • Ein Songwriter verklagt Mariah Carey wegen Urheberrechtsverletzung wegen „All I Want for Christmas is You“.
  • Der Songwriter Andy Stone sagt, er habe fünf Jahre zuvor einen gleichnamigen Song veröffentlicht.
  • Songtitel sind in der Regel nicht durch Urheberrechtsgesetze geschützt.

Ein Songwriter aus Mississippi hat Popstar Mariah Carey wegen ihres Weihnachtshits „All I Want for Christmas is You“ von 1994 verklagt und behauptet, er habe laut Gerichtsakten fünf Jahre zuvor einen Song mit demselben Titel veröffentlicht.

Der Songwriter Andy Stone von der Gruppe Vince Vance & the Valiants behauptete in einer Zivilklage, dass Carey und Sony Music Entertainment von Stone „nie die Erlaubnis beantragt oder erhalten“ hätten, den Titel zu verwenden. Er beschuldigte Carey und Sony Music Entertainment auch, „wissentlich, vorsätzlich und absichtlich“ gegen seine Arbeit verstoßen zu haben.

Stone reichte seine Klage beim Bundesgericht in Louisiana ein. In der Beschwerde wurde nicht angegeben, wann Stone von Careys Version des Songs erfuhr, die in jeder Weihnachtszeit wieder auftaucht und in den letzten drei Jahren auf Platz 1 der Hot 100-Single-Charts von Billboard gelandet ist.

In der Klage heißt es, Stone sei irgendwann auf Careys „Nutzung seiner Arbeit“ „bewusst geworden“ und habe Anwälte beauftragt, die die Angeklagten im April 2021 kontaktierten.

 

Sony Music Entertainment, dem das Plattenlabel gehört, das Carey zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Songs vertrat, reagierte nicht sofort auf die Bitte von Insider um einen Kommentar.

Es ist unklar, wie erfolgreich Stones Rechtsstreit sein wird. Songtitel sind in der Regel nicht durch Urheberrechtsgesetze geschützt, und es ist sehr üblich, dass mehrere Songs von verschiedenen Künstlern denselben Namen haben.

Zum Beispiel wird der Titel “All I Want for Christmas is You” von Dutzenden anderer Songs und Musikkompositionen geteilt, die in der aufgeführt sind Der öffentliche Katalog des US Copyright Office.

Stones Klage behauptete über die Titel hinaus keine weiteren Ähnlichkeiten zwischen seinen und Careys Songs. Die Texte beider Lieder, obwohl thematisch ähnlich, teilen nur den titelgebenden Refrain: „Alles, was ich mir zu Weihnachten wünsche, bist du.“

Wie Debanjali Rose von Insider letztes Jahr berichtete, ist „All I Want for Christmas is You“ einer von Careys gefeiertsten, beliebtesten und von der Kritik gefeierten Hits und hat ihr seit seiner Veröffentlichung vor fast drei Jahrzehnten mehr als 60 Millionen US-Dollar an Tantiemen eingebracht.

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