Hauskäufer aus Illinois reichen die zweite Provisionsklage ein, und es könnte die bislang größte sein

An einem anderen Tag wurde eine weitere Sammelklage gegen die Kartellkommission eingereicht, in der der Immobilienbranche Absprachen zur Erhöhung der Maklerprovisionen vorgeworfen werden.

Aber dieser neueste Antrag hat eine Wendung: Er wurde von Hauskäufern eingereicht, im Gegensatz zu den anderen, die von Hausverkäufern eingereicht wurden.

Bekannt als Batton 2, nach der Hauptklägerin Mya Batton, die in der Klage angeklagt wird Compass, eXp World Holdings, Redfin, Weichert Realtors, Vereinigte Immobilien, Howard Hanna Und Douglas Elliman der Verschwörung, die Maklerprovisionen künstlich zu erhöhen, was zu erhöhten Kosten für den Hauskauf führt.

Im Gegensatz zu Sitzer/Burnett Möhrl und Gibson-Klagen, die Nationaler Maklerverband (NAR) fehlt in der Liste der Beklagten, die Präsenz der Handelsgruppe kommt jedoch in der Klageschrift der Kläger deutlich zum Ausdruck.

Details zur Batton 2-Kommissionsklage

Diese am 2. November beim US-Bezirksgericht für den Northern District of Illinois Eastern Division eingereichte Klage stellt auch die Clear Cooperation-Regel der NAR in Frage, die von notierenden Maklern verlangt, Käufermaklern ein Vergütungsangebot zu unterbreiten, um eine Notierung einzureichen ein mit dem Immobilienmakler verbundenes MLS.

Der Beschwerde zufolge macht es die Anforderung eines pauschalen Entschädigungsangebots für Käufermakler einfacher, Kunden zu Immobilien zu leiten, für die sie eine höhere Provision zahlen würden.

„Die Anforderung von NAR, dass Entschädigungsangebote in bestimmten Dollar- oder Prozentsätzen ausgedrückt werden müssen, ermöglicht es Käuferagenten, die ihnen von Hausverkäufern angebotene finanzielle Entschädigung leicht zu vergleichen und ihre Kunden zu Häusern mit höheren Provisionen zu leiten“, heißt es in der Einreichung. „Daher soll die Regel einen enormen Druck auf Verkäufer ausüben, die hohe Standardprovision anzubieten, und als starke Abschreckung für jeden wirken, der versuchen könnte, eine ermäßigte Provision anzubieten.“

In der Beschwerde heißt es, der Grund für die Regelung bestehe darin, „hohe Maklerprovisionen für NAR-Mitglieder auf Kosten der Hauskäufer aufrechtzuerhalten“. In der Einreichung wird außerdem argumentiert, dass ohne die Regel Käufer über Käufer-Makler-Provisionen verhandeln würden und nicht die Hausverkäufer, was dazu führen würde, dass Käufermakler miteinander konkurrieren, indem sie „niedrigere Provisionssätze und/oder qualitativ hochwertigere Dienstleistungen“ anbieten.

Die Kläger behaupten, dass ihnen und anderen Gruppenmitgliedern „aufgrund der Verschwörung der Beklagten jeweils mindestens Tausende von Dollar an überhöhten Gebühren entstanden sind“.

Was die Kläger suchen

Die Klage zielt auf den Status einer Sammelklage, ein Schwurgerichtsverfahren, einen Schadensersatzanspruch und eine dauerhafte einstweilige Verfügung ab, die die Angeklagten daran hindert, „in Zukunft dieselben oder ähnliche Regeln, Richtlinien oder Praktiken einzuführen wie die in dieser Klage angefochtenen“.

Im Gegensatz zu den anderen Kommissionsklagen gibt es für Batton 2 zwei vorgeschlagene Klassen.

Die erste ist eine landesweite Klasse, die aus „allen Personen besteht, die seit dem 1. Dezember 1996 bis heute in den Vereinigten Staaten Wohnimmobilien erworben haben, die in einem NAR MLS gelistet waren“.

Bei der zweiten handelt es sich um eine Schadensersatzklasse, die aus „allen Personen besteht, die seit dem 1. Dezember 1996 bis heute in den indirekten Käuferstaaten Wohnimmobilien erworben haben, die in einem NAR MLS gelistet waren.“

Der Klage zufolge gehören zu den indirekten Käuferstaaten Arizona, Arkansas, Kalifornien, Connecticut, Florida, Hawaii, Idaho, Illinois, Iowa, Kansas, Maine, Massachusetts, Michigan, Minnesota, Mississippi, Missouri, Nebraska, Nevada, New Hampshire und New Mexico , New York, North Carolina, North Dakota, Oregon, Rhode Island, South Carolina, South Dakota, Tennessee, Utah, Vermont, Virginia, West Virginia, Wisconsin, Puerto Rico und Washington, DC

Die bundesweite Klasse beantragt Unterlassungsanspruch und die Schadensersatzklasse fordert finanziellen Schadensersatz.

Aufgrund des in den Klassenbeschreibungen dargelegten Zeitrahmens hat diese Klage das Potenzial, noch größer zu sein als die über 200 Milliarden US-Dollar teure Gibson-Klage.

Während dies sicherlich nicht die erste Provisionsklage für die Beklagten ist, die auch in der Gibson-Klage in Missouri genannt wurden, ist es auch nicht die erste Provisionsklage für die sieben genannten Kläger.

Mya Batton, Aaron Bolton, Michael Brace, Do Yeon Irene Kim, Anna James, James Mullis und Theodore Bisbicos sind ebenfalls Kläger in einer Klage gegen NAR. Überall, Keller Williams, HomeServices of America Und RE/MAX im selben Bezirk anhängig.

In dieser Klage, die ursprünglich im Januar 2021 von Judah Leeder eingereicht und später im Juli 2022 mit Batton als Hauptkläger geändert wurde, wird außerdem behauptet, dass die Clear Cooperation-Politik von NAR die Maklerprovisionen in die Höhe getrieben habe, was zu höheren von Hauskäufern gezahlten Hauspreisen geführt habe. Anträge auf Abweisung der Klage sind derzeit anhängig.

In der Klage gegen Batton 2 werden die ursprünglichen Angeklagten der Batton-Klage als Mitverschwörer aufgeführt, außerdem „mehrere örtliche Maklerverbände“, „die NAR MLSs“, die die Regel übernommen haben, „[f]„Ranchienehmer und Makler der Beklagten“ und „andere Makler“, die die NAR-Regel „eingehalten und umgesetzt“ haben.

Compass sagte, es wolle sich zu der Klage nicht äußern und die anderen Angeklagten antworteten nicht auf eine Bitte um Stellungnahme.

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