Klage von katholischen Missbrauchsopfern abgewiesen, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet, dass Vatikan nicht vor europäischen Gerichten verklagt werden kann

Es sei der erste Fall des EGMR, in dem es um die Immunität des Heiligen Stuhls ging, sagte das Gericht.

Eine Gruppe von 24 belgischen, französischen und niederländischen Missbrauchsüberlebenden versuchte ab 2011, den Heiligen Stuhl und die katholische Kirche vor belgischen Gerichten zu verklagen, aber die Gerichte in diesem Land entschieden, dass sie nicht für den Vatikan zuständig seien, sagte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Dienstag bei der Begründung seines Urteils.

Die Missbrauchsüberlebenden kämpften sich durch das belgische Gerichtssystem, bevor sie 2017 ihre Klage vor dem Europäischen Gericht erhoben, sagte der EGMR.

Am Dienstag entschied der EGMR mit 6:1, dass der Vatikan ein souveräner Staat sei, der nicht verklagt werden könne und dass die Annahme dieser Position durch die belgischen Gerichte nichts “Unvernünftiges oder Willkürliches” gewesen sei.

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